Zitat von Heute.de :
Online-Verkäufer sind trotz der Formulierung "ohne Gewähr" dafür verantwortlich, dass ihr Angebot hält, was es verspricht. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Im aktuellen Fall war auf der Internetplattform Ebay ein "schönes kleines Wanderboot" für 2.500 Euro angeboten worden. Der Verkäufer schloss "jegliche Gewährleistung" aus und lehnte deshalb später eine Rücknahme ab. Ein Gutachter des Käufers stellte aber fest, dass das von Pilz befallene Boot nicht seetüchtig war und eine Reparatur rund 15.000 Euro kosten würde.

