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Hallo
Hier wird oft über --Überholverbot für Wohnmobile -- Sonntagsfahrverbot-- usw. diskutiert und geschrieben. Ich behaupte das kein EU-Verkehrsminister in der Lage ist was man uns zumutet. Was in einem Land gilt ist in einem anderen Verboten. In Frankreich muss Alk-Test an Bord sein. In Italien muss man ein rot-weißen Pizzablech an der Fahrrädern hängen. Ich glaube im gleichen Land muss man sogar zwei Warnwesten dabei haben. Und denkt dran immer euren Diesel vor den Landesgrenzen zu verkaufen. s.Tabelle Warum bekommt man das nicht hin das man außer einer einheitlichen Währung auch eine einheitliche Verkehrsvorschrift hin bekommt. Belgien angemessene Menge (10 Liter) Bulgarien die Mitnahme ist verboten Dänemark angemessene Menge (10 Liter) Estland 20 Liter Frankreich angemessene Menge (10 Liter) Griechenland die Mitnahme ist verboten Italien 10 Liter Kroatien die Mitnahme ist verboten Lettland angemessene Menge (10 Liter) Liechtenstein 25 Liter Litauen 20 Liter Luxemburg die Mitnahme ist verboten Mazedonien 20 Liter Montenegro 5 Liter Österreich 10 Liter Polen 20 Liter Portugal 10 Liter Rumänien die Mitnahme ist verboten Schweiz 25 Liter Serbien 5 Liter Slowakei 20 Liter Slowenien 10 Liter Spanien angemessene Menge (10 Liter) Tschechien 10 Liter Türkei 25 Liter Ungarn die Mitnahme ist verboten Warum bekommt man das nicht hin das man außer einer einheitlichen Währung auch eine einheitliche Verkehrsvorschrift hin bekommt. Statt dessen stehen die Uniformierten in anderen Ländern und zocken die unwissenden mit einem grinsen auf der Backe ab. Es lebe der Verkehr-Dschungel Europa ...... LongJohn weil man es mit uns Deppen aus D ja machen kann...... sofern wir unser
Land verlassen.... Warum bekommen wir Dumpfbacken aus D es nicht gebacken , wenigstens hin und wieder an einem Strang zu ziehen ? Warum boykottieren wir nicht konsequent Dinge , welche eine Erschwernis bedeuten ? Weil wir eben nicht organisiert sind , weil ein Jeder gerne sein eigenes Süppchen kocht ... Darum wird es auf ewig so bleiben So sieht es aus ! wo bleiben die "likes" :D ???? Die Antwort habt ihr doch schon selbst gegeben: einheitliche europäische Regeln bedeuten nicht automatisch eine Uebernahme der deutschen Regeln. Wenn es einheitliche Regeln geben würde, muessten wir die eine oder andere Kröte schlucken. Vielleicht haben wir dann auch einen Alk-Test und ein Pizzablech usw.
Möchte euch dann mal krähen hören. :D Durch die EU haben wir jedoch beim zulässigen Gesamtgewicht erheblich gewonnen. Denn wer kann sich noch daran erinnern, dass in Deutschland früher die Grenze bei 2,8 t lag, sei es bei der zul. Höchstgeschwindigkeit oder beim Überholverbot. Erst durch die EU sind wir zur 3,5 t-Grenze gekommen.
Also, verstehe ich das jetzt richtig? In Luxemburg darf ich nur mit leerem Tank reinfahren? Was soll der Quatsch. Da kommen wir eh immer nur auf dem letzten Tropfen an. Wo der Sprit da doch billiger ist als hier :D Hallo
Die Angaben über den Reserve-Kanister-Inhalt sind vom ADAC. :oops: Hab' ich mal wieder was falsch verstanden? Reservekanister?
Okey, macht nix. Ergebnis ist das gleiche
Wieso müssen wir die Kröte schlucken, es ist doch jetzt schon alles an Bord. Es ist doch egal welche Regelung zum einheitlichen Recht wird. Es ist nur Eins wichtig, daß in Europa ein Recht für Alle gilt. Ob ein Kuchenblech von Italien oder Spanien hinten hängt ist doch Wurst. In einem Land mit Licht, im Anderen ohne. Mit den Geschwindigkeiten und Warndreiecken sieht es ähnlich aus. In einem Land mißt man die Geschwindigkeit im Anderen wird geschätzt. Jedes Land ein anderes Mautsystem,daß sind die Punkte die mich ank..... . Hans-Jürgen
Fahre nicht mit Reservekanister, weder beim PKW noch beim WOMO. Der olle Diesel der stinkt mir dann zu viel.
Weil wir´s hier in D ja auch nicht "hinkriegen" ... :) Da gibt´s auch je nach Bundesstaat unterschiedliche Gesetze und Verordnungen .. denkt mal an - Kulturhoheit der Länder (wieso geht das nicht einheitlich ?) - Schulsysteme - Straßen und Wegeverordnungen bis hin zum "Rauchverbot in Kneipen" .. Alles unterschiedlich geregelt :roll: Und auf kommunaler Ebene gibt´s dann noch unterschiedliche Gewerbesteuersätze ... Was regt Ihr Euch also auf .. erstmal vor der eigenen Tür kehren .. :)
Deiner Meinung. Wenn morgen ein Gesetz kommt das besagt daß die Pkw fahrer nur noch 30 auf der Autobahn fahren dürfen dann wirds einfach gemacht und fertig ist doch ein Gesetz. schleppt ihr denn Ersatzkanister mit ? nur in Lappland weichen wir von dem Kanister-Verzicht ab. Hans-Juergen,
ich habe den Krempel nicht an Bord. Müsste ich ja dann aber machen, wenn wir das auch einführen würden.
Genau so ist es. Geht doch einmal in die Sprechstunde Eures Landtagsabgeordneten, so er denn überhaupt eine abhält, und fragt ihn, ob er sich selbst abschaffen möchte. Mit freundlichen n, Ottomar Früher war es es reizvoll das Andere im Ausland zu erleben und heute wollen wir dass alles überall gleich geregelt sein muss.Wie langweilig ist dass denn?
Ist ja schon ätzend genug dass wir keine landestypische Währung mehr haben. Man kann sich vielleicht auch mal die Mühe machen wie es um die Gesetze in dem jeweiligen besuchten Land steht statt hinterher zu maulen was für eine Abzocke das doch wieder war. Ist das nicht auch wieder ein bißchen typisch Deutsch: Jetzt komm ich,was schweren mich eure Gesetze?
Hallo, wenn das so wäre, dann wären die politiker bestimmt gegen Europa. Bisher sind bei solchen "vergrößerungen" soweit ich es weiß noch nie weniger verwaltung und bürokratie herausgekommen - oder hat jemand gegenteilige beispiele :?: Mit dem gleichem gehalt oder pension in den vor- oder ruhestand zu gehen und nichts mehr zu machen setze ich hier mal gleich. Noch ein Versuch:
Es gibt in der Bundesrepublik Gruppen von tapferen Männern und Frauen, die mit Argusaugen darüber wachen, dass z.B. die kulturellen Besonderheiten der Ostfriesen nicht durch bairische Einflüsse erdrückt werden. Wie wohltuend ist es doch, Polizeiuniformen verschiedenster Farbstellungen bewundern zu dürfen. Und welche Freude haben Eltern, deren Sprösslinge nach einem Umzug vor einem gänzlichen anderen Schulsystem stehen. Das ist Abenteuer im Alltag. Und zähle ich nun die Häupter der o.g. Aufrechten, dann komme ich momentan auf derer 1910! Es lebe der Föderalismus!!! Mit freundlichen n, Ottomar Freizeit + Reise Mit dem Auto unterwegs Warndreieck, Ersatzreifen und Co. - Was muss unterwegs im Auto sein? Abbildung: PKW Grundausstattung Die offenen Grenzen in Europa erleichtern das Bereisen und Durchqueren verschiedener Länder. Doch im Ausland gelten oft auch andere Verkehrsregeln, die es zu beachten gilt. Wir sagen Ihnen, in welchem Land Sie was im Auto haben müssen. Innerhalb der EU kann man problemlos und meist ohne lange Wartezeiten an den Grenzübergängen durch verschiedene Länder fahren. Die EU hat jedoch kein allgemein gültiges Verkehrsrecht und so müssen Sie im jeweiligen Ausland verschiedene Dinge beachten. In Deutschland etwa ist das Mitführen eines Warndreiecks und einer Erste-Hilfe-Ausstattung unbedingt vorgeschrieben. Eine Warnweste hingegen ist noch nicht Pflicht, soll aber in naher Zukunft vorgeschrieben werden. Für Gewerbetreibende und Freiberufler, die ihr Fahrzeug als Dienstauto steuerlich absetzen, ist das Mitführen einer Warnweste bereits jetzt Pflicht. Dies ist jedoch über die Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaften und nicht über die Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Im Ausland sieht das oft anders aus. Hier finden Sie einen Überblick, was Sie im Europäischen Ausland im Auto mitführen müssen. Den Überblick haben wir mit Experten des Auto Club Europa (ACE) zusammengestellt. Das Warndreieck ist in jedem Land unserer Übersicht Pflichtbestandteil des Autoinventars. Belgien In Belgien ist gesetzlich eine Warnweste pro Fahrzeug vorgeschrieben. Diese muss beim Verlassen des Fahrzeugs auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen etwa wegen einer Panne getragen werden. Das Nichtanlegen der Weste wird mit mindestens 50 Euro Bußgeld (maximal 1.375 Euro) bestraft. Das bloße Nichtmitführen der Weste hingegen ist sanktionsfrei. Die Warnwesten müssen, wie auch in anderen Ländern Europas, rot, gelb oder orangefarben sein und das europäische Kontrollzeichen EN 471 tragen. Des Weiteren ist es Pflicht, ein Warndreieck und einen Verbandkasten mit an Bord zu haben. Außerdem wird das Mitführen eines Feuerlöschers (bei im Land zugelassenen Fahrzeugen) sowie einer Ersatzglühlampenbox empfohlen. Bulgarien In Bulgarien besteht für alle Insassen, die bei einer Panne oder einem Unfall das Fahrzeug verlassen, eine generelle Warnwestenpflicht. Davon sind auch Motorradfahrer betroffen. Darüber hinaus gehören Feuerlöscher, Warndreick und Verbandskasten zum Pflichtinventar. Es wird empfohlen, eine Ersatzglühlampenbox mitzuführen. In Bulgarien besteht Tagfahrlichtpflicht. Frankreich In Frankreich muss in jedem Fahrzeug mindestens eine reflektierende Warnweste mitgeführt werden. Diese muss beim Verlassen des Autos bei einer Panne getragen werden. Ausgenommen davon sind Motorräder, dreirädrige Fahrzeuge sowie Quads. Das Bußgeld für das Nichtanlegen der Weste beträgt mindestens 90 Euro. Fahrradfahrer, die sich bei schlechter Sicht Außerorts auf einer Fahrbahn bewegen, müssen eine Warnweste anziehen. Ab Juli 2012 müssen Motorrad- und Autofahrer einen Alkoholtest mit sich führen. Die Tests können überall im Land in Supermärkten, Apotheken und Tankstellen für 2-5 Euro erworben werden. Ferner ist es Pflicht, bei einer Fahrt nach Frankreich ein Warndreieck und einen Verbandskasten mitzuführen. Es wird empfohlen, eine Ersatzglühlampenbox mit an Bord zu haben. In Frankreich besteht Tagfahrlichtpflicht. Griechenland In Griechenland muss in jedem Fahrzeug eine Warnweste mitgeführt werden. Zum Autoinventar müssen ein Warndreieck und ein Verbandskasten gehören. Des Weiteren besteht eine Pflicht, einen Feuerlöscher dabei zu haben. Es wird empfohlen, eine Ersatzglühlampenbox mitzunehmen. Großbritannien In Großbritannien müssen die Autofahrer eine Warnweste mit sich führen. Zum Pflichtinventar gehören lediglich wie überall das Warndreieck und darüber hinaus noch der Verbandskasten. Es wird empfohlen, eine Ersatzglühlampenbox mitzuführen. Auf Fähren ist das Mitführen eines Reservekanisters generell verboten. Italien Auch in Italien gilt eine Warnwestenpflicht, von der Motorräder nicht betroffen sind. Wer außerhalb geschlossener Ortschaften etwa wegen einer Panne sein Fahrzeug verlässt muss eine rote, gelbe oder orangefarbene Warnweste tragen. Ansonsten wird ein Bußgeld von mindestens 38 Euro fällig. Weiterhin ist es Pflicht ein Warndreieck, eine Warntafel, und einen Verbandskasten mitzuführen. In Italien besteht Tagfahrlichtpflicht. Es wird empfohlen, eine Ersatzglühlampenbox an Bord zu haben. Kroatien In Kroatien herrscht zwar eine sanktionsfreie Warnwestenpflicht. Dafür gilt sie aber auch für Motorradfahrer. Wer sich außerhalb geschlossener Ortschaften von seinem Fahrzeug auf der Fahrbahn beziehungsweise dem Seitenstreifen entfernt, soll eine Warnweste tragen. Darüber hinaus müssen Auto- und Motorradfahrer Verbandskasten, Warndreick und Ersatzglühbirnen mit sich führen. Außerdem besteht in Kroatien Tagfahrlichtpflicht. Luxemburg In Luxemburg gilt eine generelle Pflicht für Auto- und Motorradfahrer, eine Warnweste zu tragen, wenn sie das Fahrzeug außerorts verlassen. Pro Fahrzeug muss laut Gesetz eine Weste mitgeführt werden. Fußgänger die am Straßenrand einer Landstraße gehen und keine Möglichkeit haben auf einen Fuß- oder Radweg auszuweichen, müssen hier generell nachts und bei schlechter Sicht auch am Tage ebenfalls eine Warnweste tragen. Darüber hinaus ist es Pflicht Verbandskasten und Warndreieck mit sich zu führen. Es wird empfohlen, eine Ersatzglühlampenbox dabei zu haben. Montenegro In Montenegro besteht eine Warnwestenpflicht. Das Ersatzlampenset gehört hier zum Pflichtinventar, genauso wie Warndreieck und Verbandskasten. In Montenegro besteht Tagfahrlichtpflicht. Norwegen Auch in Norwegen gilt die generelle Warnwestenpflicht beim Verlassen eines Fahrzeugs außerorts für Auto- und Motorradfahrer. Vorgeschrieben ist sie nur für den Fahrer und auch hier wird die Missachtung dieser Regel noch nicht geahndet. Die Regelung gilt jedoch nur für Fahrer von Fahrzeugen, die in Norwegen zugelassen sind. Aber Vorsicht: Mietfahrzeuge mit norwegischem Kennzeichen fallen in diese Kategorie. Informieren Sie sich am besten direkt beim Ausleihen, ob eine Warnweste vorhanden ist. Zum Pflichtinventar gehören das Warndreieck und der Verbandskasten. In Norwegen besteht Tagfahrlichtpflicht. Es wird empfohlen, eine Ersatzglühlampenbox mitzuführen. Auf Fähren ist das Mitführen eines Reservekanisters generell verboten. Österreich In Österreich sind einspurige Fahrzeuge von der Warnwestenpflicht ausgenommen. Autofahrer müssen eine Weste mitführen und beim Aussteigen auf einer Autobahn oder Autostraße anlegen, auf Landstraßen beim Aufstellen des Warndreiecks. Verstöße werden hier im internationalen Vergleich relativ milde mit mindestens 14 Euro bestraft. Weitere Teile des Pflichtinventars sind Verbandskasten und Feuerlöscher. Es wird empfohlen, eine Ersatzglühlampenbox mitzuführen. Portugal In Portugal gilt die Warnwestenpflicht für alle Fahrzeuge. Mindestens eine Weste ist mitzuführen und im Bedarfsfall außerorts zu tragen. Das Bußgeld für das Nichtmitführen liegt bei 60 bis 300 Euro, für das Nichttragen bei 120 bis 600 Euro. Motorräder sind von der Verordnung ausgenommen. Weitere Teile des Pflichtinventars sind Verbandskasten und Warndreieck. In Portugal besteht Tagfahrlichtpflicht. Es wird empfohlen, eine Ersatzglühlampenbox mitzuführen. Rumänien In Rumänien sind alle Fahrer dazu verpflichtet, beim Verlassen des Fahrzeugs eine Warnweste zu tragen. Zuwiderhandlung wird laut dem ADAC mit einer Geldbuße geahndet. Darüber hinaus zählen Verbandskasten, Warndreieck und der Feuerlöscher zum Pflichtinventar. Serbien In Serbien besteht Warnwestenpflicht. Hier müssen alle eine Weste tragen, wenn sie sich auf offener Straße vom Fahrzeug entfernen. Der Verstoß wird mit circa 32 Euro geahndet. Das Abschleppseil, das Ersatzlampenset und der Reservereifen gehören in Serbien ebenfalls zur Pflichtausrüstung, ebenso Verbandskasten und Warndreieck. In Serbien besteht Tagfahrlichtpflicht. Slowakei In der Slowakei müssen Auto- und Motorradfahrer eine Warnweste mitführen und im Bedarfsfall außerhalb geschlossener Ortschaften anlegen. Bei Zuwiderhandlung drohen mindestens 50 Euro Strafe. Zum Pflichtinventar gehören ferner Verbandskasten, Warndreieck und Ersatzglühlampenbox. In der Slowakei besteht Tagfahrlichtpflicht. Slowenien In Slowenien müssen Autofahrer beim Aussteigen aus dem Fahrzeug auf einer Schnellstraße oder Autobahn eine Warnweste anlegen. Motorradfahrer sind ausgenommen. Wer gegen dieses Gesetz verstößt muss mit etwa 40 Euro Strafe rechnen. Eine Mitführpflicht gilt jedoch nicht und ist demnach sanktionsfrei. Zum Pflichtinventar gehören Verbandskasten, Warndreieck und Reservekanister. In Slowenien besteht Tagfahrlichtpflicht. Es wird empfohlen, eine Ersatzglühlampenbox mitzuführen. Spanien In Spanien sind Fahrer von Motorrädern und Kleinkrafträdern von der Warnwestenpflicht befreit. Autofahrer müssen jedoch mit Strafen bis zu 90 Euro rechnen, wenn sie ohne Warnweste im Auto angetroffen werden. Der Reservereifen sowie das Ersatzlampenset gehören ebenso zum Pflichtinventar wie Verbandskasten und Warndreieck. In Spanien besteht Tagfahrlichtpflicht. Tschechien In Tschechien muss entsprechend der Fahrzeuginsassen jeweils eine Weste mitgeführt werden und diese im Bedarfsfall auch angezogen werden. Zum Pflichtinventar gehören ferner Verbandskasten, Warndreieck und Ersatzglühlampenbox. Außerdem besteht Tagfahrlichtpflicht. Ungarn In Ungarn gilt eine Tragepflicht der Warnweste ebenso für Motorradfahrer wie für alle Personen, die bei einer Autopanne das Fahrzeug verlassen. Das Mitführen der Weste im Fahrzeug wird nicht vorgeschrieben. Radfahrer müssen nachts oder bei schlechter Sicht außerhalb von Ortschaften eine Warnweste tragen. Das gilt auch für Touristen, die etwa rund um den Neusiedler See oder am Plattensee radeln. Bei Verstoß droht eine Geldstrafe von bis zu 105 Euro. Zum Pflichtinventar gehören ferner Verbandskasten, Warndreieck und Ersatzglühlampenbox. In Ungarn besteht Tagfahrlichtpflicht. Gefunden bei R+V Versicherung Stand 2012 SUPER, Mrs ranro .... Danke. Das iss doch mal ne Ansage ... Darüber hinaus ist es in Österreich für MOTORRADFAHRER Pflicht, einen (wenn auch nur kleinen) Verbandskasten mitzuführen (gedacht für diejenigen, die in Austria absatteln und mit dem Bock die Terpentinen unsicher machen wollen ....) Lancelot hat es schon geschrieben. So lange wir in Deutschland 16 Bundesländer haben, die alle ihr eigenes Süppchen kochen dürfen, sollten wir nicht auf einheitliche Regelungen in der EU hoffen. die in Austria absatteln und mit dem Bock die Terpentinen unsicher machen wollen ....) Ok, kann jeder halten wie er will..... --> Link Ooouuuuupppsssss ... DIE Terpentinen ... hab ich nich gemeint .... nette Damen ... grinssssss ..für alle, die immernoch irritiert sind: TERPENTINEN (die ich meine) sind eine Zusammenfassung von Tornanti und Serpentinen, begeisterungsfähige Straßenzüge für Motocyclisten, die man sehr häufig im Alpenraume findet ... wenn man denn will .... :D
.... außer, es geht darum, uns an den Geldbeutel zu gehen. Da sind se sich alle einig, plötzlich .... Wollte grad den Beitrag noch ma ändern ... geht leider nicht. Daher Nachtrag/Zusatz: <<<STOP, bevors politisch wird.>>> There's an American saying: never discuss 'bout ?, religion and politics, that will separarte friends, definitely ...! "Spanien In Spanien sind Fahrer von Motorrädern und Kleinkrafträdern von der Warnwestenpflicht befreit. Autofahrer müssen jedoch mit Strafen bis zu 90 Euro rechnen, wenn sie ohne Warnweste im Auto angetroffen werden. Der Reservereifen sowie das Ersatzlampenset gehören ebenso zum Pflichtinventar wie Verbandskasten und Warndreieck. In Spanien besteht Tagfahrlichtpflicht. (Kopie aus der Auflistung)" Wie machen die das, wenn im Fahrzeug kein Platz für das Reserverad vorhanden ist? Speziell bei neueren Pkws dürfte es da einige Schwierigkeiten geben. Bei vielen neueren Womos gibt es auch kein Reserverad mehr. Häufig dürfte es auch noch an der Zuladung und am Platzscheitern.
Das wird wohl keinen Kontrolleur interessieren. Also 90,- Strafe zahlen, Reserverad kaufen und auf den Beifahrersitz legen -der ist ja frei, weil die Frau wegen Übergewicht nicht mehr mit darf-. Tolles Auto! :lol: Nicht zu vergessen die diversen unterschiedlichen Regelungen im Kreisverkehr, beim Parken, die Tempolimits für bestimmte Fahrzeuge (auch bei Regen =F!!!), fahren mit Licht usw. Oder: Die EU-Kommission hat im Jahr 2004 die Interoperabilitätsrichtlinie 204/52/EC erlassen, die eine Vereinheitlichung vorsieht. Entsprechenden technischen Anforderungen an ein europäisches elektronisches Mautsystem (EETS) wurden verabschiedet. Der EETS-Dienst soll innerhalb von 3 Jahren für alle Lastkraftwagen über 3,5 Tonnen und für alle Kraftomnibusse (Fahrzeuge mit mehr als 9 Sitzplätzen) verfügbar sein. Durch das EETS sollen der internationale Güterverkehr und der Personenverkehr erleichtert werden, indem Gebühren für die Nutzung von Brücken, Tunnel und Autobahnen in der Europäischen Union (EU) über einen Dienstleister mit einem Vertrag und einem Bordgerät abgewickelt werden können. Und wo stehen wir im Jan. 2013, 9 Jahre danach? Um von Portugal nach Dänemark fahren zu können, benötigt ein LKW (und große Wohnmobile), sage und schreibe min. 5 unterschiedliche Mautgeräte. Bei Elektrogeräten geht das Spiel weiter, von EU-einheitlichen Steckern sind wir meilenweit entfernt. Diesbezügliche Unternehmungen wurden von den nationalen Provinzbaronen, genau so wie alles zuvor geschriebene, aus Komplexgründen und aus Profilierungssucht verhindert. Die im vergangenen Jahr in Frankreich eingeführte Vorschrift, der zufolge jeder Auto- und Motorradfahrer einen unbenutzten Alkoholtester mitführen muss, ist nach Auskunft des Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) ausgesetzt. Der französische Innenminister Manuel Valls hat dies am Donnerstag, 24. Januar 2013, verkündet. Die zahlreichen nationalen aber auch internationalen Kritiken haben der französischen Regierung wohl doch zu denken gegeben. Bestätigt meine Entscheidung, kein so blödes Ding anzuschaffen, und dauernd zu kontrollieren, wann das Ablaufdatum durch ist. Die Chance oder das Risiko, kontrolliert zu werden, ist schließlich auch nicht so groß, als dass es sich bei der relativ geringen Busse nicht "lohnen" könnte, ein wenig Vabanque zu spielen ... :wink: P.S. : Nicht eine Entscheidung aus finanzieller Sicht, sondern eine gegen gewissen Euro-Blödsinn! In Bulgarien darf man nicht mit Tagfahrlicht fahren. Man muss Abblendlicht auch am Tage einschalten. Haben wir in Italien schon gemacht - nachdem wir mit dem letzten Tropfen Diesel den steilen Hang zum CP in Florenz hochgekrochen waren. Dann bin ich mit dem Fahrrad zur Tanke gefahren (man glaubt gar nicht wie weit, Tankstellen gibt's da nicht an jeder zehnten Ecke!) und habe Kanister + Diesel gekauft. Das gab dann auch später ein beruhigendes Gefühl. Hallo und viele an alle Reisemobilisten, es ist doch ganz einfach, aber wie wir auch schon oft überall in Europa gesehen haben, lernen es wohl viele nie ob Reisemobilisten. Angler, oder..... Den jeweiligen Regeln folgen und nie andere belästigen (Respekt) . Und schon passt es. :razz: :razz: :razz: Frank Hallo wichtig ist der krüümmungsradius der gurken und die abzocke beim trinkwasser wen intressiert schon ob die gasanschlüsse kompatibel sind ....und die warntafeln spanien -italien auch noch unterschiedlich sind....die zig unterschiedlichen vorschriften zum tagfahrlicht :cry: felix wenn das nur so einfach wäre. wer von uns kennt schon alle in seinem eigenen land geltenden regeln, geschweige den dutzende andere aus fremdsprachlichen ländern, ich bin nicht so vermessen das von mir zu behaupten. allerdings versuche ich den zweiten teil zu befolgen. wie ich meine mit erfolg. weil gerade mal wieder auch von Warnwesten die Rede ist, ich hätte einen Vorschlag den ruhig die ganze EU übernehemen könnte : bei Nachtfahrten auf Überlandstraßen - im besonderen auf Autobahnen - sollte der Lenker die Warnweste schon beim Abfahren anhaben müssen und nicht erst in der Pannen-Unfall -Situation , sie dann zu suchen, evt. nach hinten gehen ,auspacken und erst anlegen dauert u.U. schon zu lange . grüße schulze Noch "besser" wär eigentlich die Warnwestenpflicht bereits beim Durchschreiten der Haustür .. weltweit :!: :roll: :roll: :roll:
Wenn deine Haustür direkt in eine Autobahn mündet , dann - konstruktiver Vorschlag :!: nun ja ist zugegebenermaßen ein schwerwiegender Eingriff in die persönliche Freiheit , bin nur auf den Gedanken gekommen weil es hier schon einige tödliche Unfälle aus dieser Thematik gegeben hat, der letzte vor ca.1,5Monat als ein Pkw-Lenker der eine Reifenpanne auf einer niederöster. Autobahn hatte - am Pannenstreifen ausgestiegen ist -Warnblinker war an, er ist seitlich an der Fahrertür gestanden wollte gerade die Jacke auspacken und überstreifen - LKW donnert heran sieht den Fahrer erst in 20m - da Abblendlicht , kann nicht mehr links wegscheren - und schleudert den bedauernswerten zur Seite . Pannestreifen war nur autobreit , er stand mir dem Rücken etwas in die erste Spur hinein. In dem Fall würde er noch leben , hätte er die Jacke bereits an der Haustür angezogen. Mag ja sein ... Aber diese "Überreglementierung" ist mir persönlich ein Greuel ... und ICH will selber entscheiden, welche Schutzmaßnahme für mich sinnvoll ist (und nicht wieder mal eine EU-Behörde, die sich monatelang in einem Arbeitskreis verlustiert und dann sowas "sinnvolles" wie ...... rausbringt).
Ob dem Bedauernswerten da die Jacke das Leben gerettet hätte ... :nixweiss: Sicherer wäre es ws gewesen, er hätte NICHT mit dem Rücken zum Verkehr gestanden und wäre über die Leitplanke gehechtet - ob jetzt mit oder ohne Jacke :? |
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