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boogiessundance am 04 Feb 2013 16:47:59

Hallo Gemeinde ,

unser Dethelffs war beim Kauf vor einem halben Jahr abgemeldet . Ich habe ihn dann in die Scheune gestellt um ihn in diesem Jahr endlich anzumelden :) :) :)
Er hat TÜV bis März diesen Jahres .
Kann ich den jetzt mit Saisonkennzeichen von Mai - September zulassen ? Ich meine , er hat ja "nur"noch TÜV bis 03 und ich könnte dann erst im Mai zur HU .
Oder muss ich zuerst mit Kurzfristkennzeichen im März zur HU damit ich ihn dann mit Saisonkennzeichen anmelden kann ?
Wie mache ich das am Besten ?

, Stefan

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Jagstcamp-Widdern am 04 Feb 2013 17:08:30

das ist von bundesland zu bundesland (und von zulastelle zu zulastelle) unterschiedlich..., bei uns gehts!
richtig beantworten kann dir das nur die für dich zuständige zulassungsstelle!

pipo am 04 Feb 2013 19:31:34

boogiessundance hat geschrieben:Ich meine , er hat ja "nur"noch TÜV bis 03 und ich könnte dann erst im Mai zur HU .
Oder muss ich zuerst mit Kurzfristkennzeichen im März zur HU damit ich ihn dann mit Saisonkennzeichen anmelden kann ?
Wie mache ich das am Besten ?

Auf direktem Weg von Scheune zum TÜV fahren. Ohne TÜV keine Zulassung!

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Jagstcamp-Widdern am 04 Feb 2013 20:45:53

es gibt auch bundesländer, wo mindestens 3 monate resttüv für eine (wieder-)zulassung erforderlich sind - also erst mit der behörde abklären!

brainless am 07 Feb 2013 00:06:34

Folgende Vorgehensweise:
1. Hin zur Zulassungsstelle und Kurzzeitkennzeichen kaufen (teuer) oder im Internet (günstig)
2. Mit Kurzzeitkennzeichen am Auto zum TÜV (eventuell vorher noch Gasprüfung machen, falls Frist abgelaufen)
3. Nach erfolgter Prüfung kann das Womo dann regulär zugelassen werden, entweder ganzjährig oder nur für die Saison.

Alles andere ist, so wie Du es geschildert hast, nicht möglich,


Volker :wink:

brainless am 07 Feb 2013 00:12:05

Noch eine Ergänzung Stefan:
Dein TÜV-Termin sollte Anfang Mai sein:
- Du mußt innerhalb von zwei Monaten nach dem regulären Termin (März 2013) keinen Zuschlag zahlen
- Du kannst dann das Fahrzeug sofort anmelden
- Du hast volle zwei Jahre bis zur nächsten HU

Den Termin solltest Du auf Do, 2.5. oder Fr, 3.5. legen,


Volker :wink:

boogiessundance am 07 Feb 2013 07:29:52

Volker , vielen Dank für deine konstruktive Antwort :-) , ich denke das ich deinen Vorschlag in die Tat umsetzen werde .

LG, Stefan

dieter2 am 07 Feb 2013 14:03:12

boogiessundance hat geschrieben:Volker , vielen Dank für deine konstruktive Antwort :-) , ich denke das ich deinen Vorschlag in die Tat umsetzen werde .

LG, Stefan


Vorher eine Versicherung abschließen :ja:
Die rechnet die Prämie fürs Kurzkennzeichen für die spätere Womoversicherung an.

Dieter

claudius22 am 07 Feb 2013 15:35:57

Hallo,
wenn du noch die alten Kennzeichen hast, dann kannst du mit abgemeldetem aber versichertem !!! Womo aus der Garage direkt zur HU und von dort zur Anmeldung fahren. Das ist mit entstempelten Kennzeichen und Versicherungsnummer erlaubt. Das mache ich jedes Jahr so, weil ich meine Kiste ständig an und abmelde, wenn ich sie nicht brauche.
Ich brauche z.B. am 5.3. eine neue HU, melde mein Womo am 4.3. an, nutze es acht Wochen und melde es wieder ab. Wenn es dann Ende Juni in den Sommerurlaub geht, fahre ich zur HU, von dort zur Anmeldung und dann wird die Kiste genutzt mit einer HU, die bis Ende Juni nächsten Jahres gültig ist.
Falls du keine Kennzeichen mehr hast, dann wird es kompliziert, siehe Beitrag weiter oben.
Die Sache mit dem Rest TÜV usw. ist falsch. Ein abgemeldetes KFZ bekommt eine HU für zwei oder über 3,5t für 1 Jahr. Unabhängig davon, wie lange die HU abgelaufen ist. Woher soll der Prüfer auch wissen, wie lange die Frist abgelaufen ist.
Im übrigen gibt es immer noch Prüfer, die mit Sinn und Verstand ihren Job machen. Vor allem die Prüfer mit Außenterminen in den Werkstätten wissen genau, dass die Werkstatt auch einen anderen Prüfer kommen lassen kann. Die verprellen nicht gerne die Kunden.
Viele
Claudius

Jagstcamp-Widdern am 07 Feb 2013 16:17:36

ich würde es trotzdem erstmal mit der auskunft von der zulastelle versuchen:

es kann (musz nicht!) möglich sein, dasz du deine kiste jetzt (02/2013) mit dem resttüv (03/2013) noch zugelassen kriegst. auch mit saisonkennzeichen ab 05/2013.
du dürftest dann natürlich erst ab dem 1.mai mit überzogenem tüv fahren - dies liegt in deinem ermessen.

wenn du dann in 05/2013 (oder auch später) zum tüv fährst kriegst du auf jeden fall 2 jahre (< 3,5 t) bzw. 1 jahr (>3,5 t), zurückgeklebt wird nicht mehr!

fahr bei denen vorbei, sprich mit ihnen, das kann eine menge aufwand und geld sparen helfen... :!:

boogiessundance am 07 Feb 2013 19:25:48

Vielen Dank Jungs , ihr seid echt inspirierend , falls das StVA morgen geöffnet ist , werde ich dort mit allen Unterlagen aufschlagen .
Die alten Kennzeichen sind beim Vorbesitzer geblieben , hatte Kurzfristkennzeichen zum Überführen .

, Stefan

Jagstcamp-Widdern am 08 Feb 2013 11:27:37

hab noch was gefunden, bestätigt die unterschiedlichen vorgehensweisen der zulassungsstellen...
--> Linküv-bei-der-Zulassung

ich selbst habe mal am letzten tüv-tag problemlos zugelassen, ein anderes mal wurde mir mit 1 monat resttüv die zulassung verweigert: angeblich 3 monate resttüv erforderlich - ist aber schon lange her!

fruehpensionist am 08 Feb 2013 12:17:24

also bei meiner zulassungsstelle ,die in rheinland pfalz liegt geht es wie folgt:

ich kann dort mein fahrzeug bis zum letzten tag des letzten tüv monats zulassen ..also auch am 30.3. wenn TÜV im märz abläuft..dabei ist es unerheblich ob ich eine normale zulassung möchte ,also 12 monate, oder ein saisonkennzeichen.....geh zu deiner zulassungsstelle wie schon oben geraten!!!..

ich fahr auch am tag wenn ein fahrzeug abgemeldet ist mit entwertenten kennzeichen zur zulassung was legitim ist..du mußt natürlich alle papiere dabeihaben und auch die versicherungsbestätigung..dabie mach ich kurz vor zulassung den abstecher zum TÜV....denn wenn an dem tag das fahrzeug angemeldet wird hat es auch versicherungsschutz....hab noch nie ein kurzzeitkennzeichen benötigt....auch das hat mir meine zulassungsstelle so erklärt..

Jagstcamp-Widdern am 08 Feb 2013 12:24:21

moin frühpensionist,

wenn du zwischen abstellort und tüv, oder zwischen tüv und zulastelle einen unfall hast, kann das mächtig ärger geben!
das risiko wäre mir zu hoch....

brainless am 08 Feb 2013 13:16:01

dieter2 hat geschrieben: Vorher eine Versicherung abschließen :ja:
Die rechnet die Prämie fürs Kurzkennzeichen für die spätere Womoversicherung an.

Dieter



Hallo Dieter,

wenn Du die von mir vorgeschlagene Variante mit Kurzzeitkennzeichen aus dem Internet nimmst, kannst Du sie dort direkt mit Versicherungsschutz kaufen - also muß man nicht vorher eine Versicherung abschließen.
Diese Möglichkeit ist immer dann vorzuziehen, wenn nicht unmittelbar anschließend das Fahrzeug regulär zugelassen werden soll,


Volker :wink:

boogiessundance am 08 Feb 2013 14:05:37

Der Vollständigkeit halber :

Heute morgen Telefonat mit StVa , anmelden sei kein Problem !
Daraufhin Telefonat mit der Versicherung und zu meinem grossen Erstaunen ist die Haftpflichtprämie so gering , das ich den Wagen ganzjjährig angemeldet lassen werde - Saisonkennzeichen würde die Prämie um ca. 50 .- senken .

Werde ihn also morgen ganz normal anmelden und den TÜV dann im Mai , zum vorgeschlagenen Termin machen :-) , der Fiat hat erst knapp 30.000km gelaufen und wurde nie im Winter benutzt , da dürfte das eine leichte Angelegenheit werden .

Vielen Dank für euren Support ,

, Stefan

Jagstcamp-Widdern am 08 Feb 2013 15:21:19

wollmer wetten, dasz du das teil morgen nicht angemeldet kriegst? :D

Gast am 08 Feb 2013 15:27:27

dieter2 hat geschrieben:
boogiessundance hat geschrieben:Volker , vielen Dank für deine konstruktive Antwort :-) , ich denke das ich deinen Vorschlag in die Tat umsetzen werde .

LG, Stefan


Vorher eine Versicherung abschließen :ja:
Die rechnet die Prämie fürs Kurzkennzeichen für die spätere Womoversicherung an.

Dieter

absolut korrekt -> so habe ich es auchgemacht , allerdings beim PKW :ja:

boogiessundance am 08 Feb 2013 17:06:09

Sei froh das ich nicht wette - Samstags hat bei uns das StvA vormittags geöffnet , Kreis Düren falls dus nicht glaubst !

Stefan

Jagstcamp-Widdern am 08 Feb 2013 17:21:15

wahnsinn - bin mal wieder richtich neidisch auf den goldenen westen.... :eek:

die kriegen dann doch bestimmt irgendwie 300% zuschlag wegen samstagarbeit oder erschwernis oder überhaupt. 8) können sich bei uns die landkreise nicht leisten...

boogiessundance am 08 Feb 2013 18:29:28

Die machen kompensatorisch freitags nachmittags zu und dafür eben samstags früh auf , aber glaub mal nicht das die auch nur eine Stunde länger arbeiten !
Die Arbeitszeiten sind halt nur ein wenig anders verteilt .
Positiv ist allerdings , das die Stadt Düren mit sich hat verhandeln lassen wegen dem Samstag , das ist in der Tat Luxus und nicht in allen Kommunen selbstverständlich :D

Stefan

dieter2 am 09 Feb 2013 11:10:07

Bei uns in Laatzen hat das Bürgeramt auch Samstag bis Mittag 12 Uhr auf.
Da kann man Autos zulassen :D

Dieter

brainless am 10 Feb 2013 01:04:46

Bei uns haben die sogar Sonntags zu,


Volker :wink:

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