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Reisepass oder Personalausweis auf Schiffen


urmel71 am 19 Mär 2013 21:45:12

mal eine ganz dämliche Frage. Innerhalb der EU gilt ja der normale Personalausweis. Allerdings benötigt man auf Kreuzfahrten (auch EU) einen gültigen Reisepass. Wir, die Urmels fahren an Ostern mit der Fähre Barcelona-Genua etwa 27 Stunden. Weiss nun jemand ob der Personalausweis genügt? Herr Urmel hat nämlich nur einen abgelaufenen Reisepass :-(

Auf den Korsika-Sardinien Fähren genügte immer der PAW aber auf der HP von Grandi Navi Veloci steht das irgendwie nicht eindeutig?

so stehts auf der Homepage

Staatsbürger von EU Ländern: für Tunesien und Marokko wird ein gültiger Reisepass benötigt. Für EU Länder (Italien, Spanien, Malta, Sizilien und Sardinien) muss eine gültige ID-Karte oder ein gültiger Reisepass vorgelegt werden. Staatsbürger nicht-europäischer Länder welche den Visums Vorschriften der Schengen Zone unterliegen: ein gültiger Reisepass und eine Aufenthaltsgenehmigung oder ein Visum für Länder der Schengen Zone müssen mitgeführt werden.

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Ekirlu am 19 Mär 2013 22:13:17

Wir hatten im letzten Jahr auf der Kreuzfahrt im östlichen Mittelmeer nur den Personalausweis mit.
War überhaupt kein Problem.
Ich habe keine Ahnung warum die das reinschreiben - wahrscheinlich um sich abzusichern.

LG
Ulrike

SteffenBerlin am 19 Mär 2013 22:16:24

Von Kiel/Sassnitz nach Klaipeda reichte auch der Personalausweis.

MfG Steffen

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Aretousa am 19 Mär 2013 23:28:29

Auf den Fähren nach Griechenland immer nur Personalausweis.

Gast am 20 Mär 2013 01:10:38

Aber es steht doch schon da:
Herrn Urmels Fähre hat geschrieben:...Für EU Länder (Italien, Spanien, Malta, Sizilien und Sardinien) muss eine gültige ID-Karte oder ein gültiger Reisepass vorgelegt werden...

Gültige ID-Karte = Deutscher Personalausweis


CarbonUnit

provan am 20 Mär 2013 12:48:20

Personalausweis reicht!

urmel71 am 20 Mär 2013 22:47:46

Vielen Dank für die Antworten. Habe mich heute nochmals erkundigt. Eine Reisepasspflicht gilt nur in internationalen Gewässern, ausserhalb der 20-Meilen-Zone. Ein paar andere Faktoren spielen da wohl auch noch eine Rolle. EU und grenznahe Gebiete. Wie alles, ziemlich einfach und doch wieder kompliziert. Zumal in einem Reisepass nicht einmal die Heimatadresse steht.

beatjoos am 20 Mär 2013 22:56:13

Bei der Pflicht einen Ausweis mitzunehmen, geht es nicht darum zu sehen wo du wohnst, sondern darum, dass du am Ziel an Land darfst. Wenn du die Einreisevoraussetzungen nicht erfüllst, muss dich das Transportunternehmen wieder mitnehmen, auch wenn du nicht bezahlen kannst.

Beat

Flatus am 21 Mär 2013 10:05:01

urmel71 hat geschrieben:... Wir, die Urmels fahren an Ostern mit der Fähre Barcelona-Genua etwa 27 Stunden. Weiss nun jemand ob der Personalausweis genügt? Herr Urmel hat nämlich nur einen abgelaufenen Reisepass :-(

Staatsbürger von EU Ländern: für Tunesien und Marokko wird ein gültiger Reisepass benötigt. Für EU Länder (Italien, Spanien, Malta, Sizilien und Sardinien) muss eine gültige ID-Karte oder ein gültiger Reisepass vorgelegt werden. Staatsbürger nicht-europäischer Länder welche den Visums Vorschriften der Schengen Zone unterliegen: ein gültiger Reisepass und eine Aufenthaltsgenehmigung oder ein Visum für Länder der Schengen Zone müssen mitgeführt werden.

Das Schiff fährt ja Tanger - Barcelona - Genova.
Wohl deswegen der Hinweis auf den Reisepass (für Marokko).

Flatus
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