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Fiat Fiorino als Womo zulassen?


06Micky am 12 Mai 2013 21:00:40

Hallo,
kann ich einen Fiat Fiorino 1.7td Kasten, Bj. 1998 mit LKW Zulassung als Wohnmobil zulassen?
Und was muß ich beachten oder ändern bzw. umbauen um eine Womo Zulassung zu bekommen. Zur Zeit is es nur der leere Kasten. Es geht für mich nur darum von der teuren LKW Versicherung wegzukommen.
Vielen Dank im Vorraus für die Antworten

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mantishrimp am 12 Mai 2013 21:07:09

Hallo,

ich denke das die Zulassung als Wohnmobil schon an der fehlenden Stehhöhe von 1,70 m scheitern wird.
Dort --> Link findest du noch weitere Kriterien.

flairmichel am 12 Mai 2013 21:12:12

oder hol dir gleich sowas
--> Link

lg
Michel

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fuzzy am 12 Mai 2013 21:18:52

Der hat doch einen und will nur weniger zahlen :roll:

Gast am 12 Mai 2013 21:28:45

Es geht für mich nur darum von der teuren LKW Versicherung wegzukommen.

Bringt nix -> Dann zahlst Du viel Steuern und wenig Versicherung -> bleibt nur die Normale PKW Steuer(464€ ohne Partikelfilter) vielleicht geht es so halbwegs , denn Wohnmobil geht definitiv nicht mehr , es sei demnn Du baust eine Küche ein und hast darüber eine Stehhöhe von 1,70 m -> die schaffst Du im Fiorino nur mit Dach aufsägen :D
Die LKW Zulassung ist eigentlich die günstigste Variante für einen so alten Diesel :!:
Die Versicherung wird bestimmt nicht so teuer .

06Micky am 12 Mai 2013 22:02:04

Vielen lieben Dank für die schnellen Antworten....... ihr habt mir wirklich weitergeholfen :)
Auch wenn das nicht meine erhofften Antworten waren ;)
Aber Dachabsägen....... hm wollte ich schon immer mal :lol:

rossifumi am 12 Mai 2013 22:13:32

Kollege hat heute erzählt, die 1,70 Mindesthöhe würde nicht mehr zwangsweise gelten.
Habe aber nicht nach § oder Quellen gefragt.
Vielleicht einfach mal einen netten eintragungsberechtigten Menschen fragen, was seine Anforderungen wären?

Rossi

wolfherm am 12 Mai 2013 23:32:54

Ich glaube, die ist jetzt gestiegen. Weil die meisten Menschen viel größer sind und man vermeiden möchte, dass die Krankenkassen noch mehr Geld für Rückenschäden zahlen müssen.....

Woher kommt denn die neue Höhe her? Quelle? Jetzt bitte nicht wieder den Schwager vom Kollegen nennen....

Ganzalleinunterhalter am 13 Mai 2013 09:30:27

--> Link
--> Link
--> Link
--> Link
damit wäre alles gesagt

Kochgenie am 13 Mai 2013 09:33:04

Mindeststehhöhe im Kochbereich 1,80m

ductreiber am 13 Mai 2013 09:57:25

Hallo,
Mindeststehhöhe ist seit 2, 2013 nicht mehr vorgeschrieben. Quelle ADAC Camperinfo. (Habe selbst noch einen T4 So.KfZ Wohnmobil, da bekam ich einen geänderten Steuerbescheid automatisch, wurde billiger :D )

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