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Hallo würden gerne mal wissen ob uns der ein oder andere weiter helfen kann :roll: Wir haben uns anfang Februa ein gebrauchtes Womo Gekauft einen Fiat Ducato 230 . Anfang Mai wollten wir dann für vier Tage nach Remagen Fahren sind aber leider nicht weit gekommen , da unser Womo aus allen vier Rädern Qualmte und die Felgen so heiß waren das die Plastikkappen geschmolzen sind :cry: Um jetzt nicht einen Roman zu schreiben komme ich mal zum Punkt.... Also unser Womo ist jetzt seit anfang Mai in der Werkstatt und heute haben wir erfahren das durch den Defekt des Bremskraftzelynder die Bremsen Blockiert haben und somit die ganze Bremsanlage hinüber ist. :eek: das lustige ist an der ganzen sache das der vorbesitzer erst im Januar in einer Werkstatt einen neuen Bremskraftzelynder hat einbauen lassen :idea: Der Vorbesitzer hat auch noch die Rechnung und dort ist auch noch 1 Jahr Garantie auf die erneuerung haben wir jetzt das Recht die Werkstatt Haftbar zu machen für den Kompletten schaden :oops: könnte uns da eventuell jemant weiter helfen Wenn feststeht das der Bremszylinder mangelhaft eingebaut wurde, solltest Du mit der Werkstatt sprechen und ihnen anbieten sich den Schaden in der fremden Werkstatt anzusehen oder ansonsten einen selbstständigen Beweissicherungsbeschluss beantragen. Dann wird das Fahrzeug von einem Gutachter untersucht und wenn sich bestätigt das mangelhaft gearbeitet wurde bekommst Du den kompletten Schaden ersetzt. Wenn es ein normales "Bauteilversagen" ist hast Du einen Anspruch das Bauteil kostenlos ersetzt zu bekommen, inkl. Arbeitszeit. Ich weiß nicht ob es sich bei dem Bauteil um ein sogenanntes Verschleißteil handelt, bei Bremsbelägen etc. ist das ja ganz deutlich. Bei Verschleißteilen hängt es noch von den gefahrenen Kilometern ob ob man das Bauteil komplett kostenlos bekommt oder nur anteilig. Moin , wenn es nachweislich ein Einbaufehler ist dann ist die Changse gross den kompletten Schaden behoben zu bekommen. Ist nur das neue Bauteil defekt ohne Werkstattfehler dann hat man man Anspruch auf einen nene Bremszylinder! ....die Folgeschäden werden da sicher nicht bei abgedeckt werden! Davon ab....liegt der Verdacht nahe das die Ursache eine andere sein könnte als zum 2. das gleiche Bauteil. 1 Jahr Garantie ist ein Jahr Garantie! Diese ist unabhängig vom jeweiligen Eigentümer zu erfüllen. Also nix wie hin zu der Werkstatt! :)
Das stimmt nicht ! siehe auch --> Link Garantie ist immer eine freiwillige Leistung und die Garantiebedingungen sind verschieden. Oft gilt die Garantie nur für den der das Teil gekauft hat, wird das Fahrzeug weiterverkauft endet die Garantie. Ist leider so, ob es gefällt oder nicht. Wenn der Fahrzeugschein in Augenschein genommen wird, der muss in der Regel vorgelegt werden und das steht in den Garantiebedingungen dann war es das mit Garantie. Aber es gibt ja auch die Gewährleistung. Merkt man das denn nicht, wenn die Bremsen blockieren? Kann man damit überhaupt weiterfahren? Nichts für ungut.
Diese Frage habe ich mir auch schon gestellt.
Man kann durchaus unbemerkt mit nicht völlig gelösten Bremsbelegen fahren, wobei die Räder dabei extrem heiß werden können. Das ist mir einmal im Winter passiert, als ein Bremssattel durch Salz und Dreck fest saß. Mit einer "vergessenen" oder nicht ganz gelösten Handbremse geht das ebenso.
Hast Du mal versucht, beim ADAC nachzufragen? Die können meist hilfreiche Tipps geben.
Naja ich denke mal, das beste ist, du rufst mal einen Anwalt deines Vertrauens an. Für solche Dinge lohnt sich natürlich eine Rechtschutzversicherung. Wie du an den Antworten hier siehst, gibt es hier wohl Interpretationsspielraum, den die Werkstatt im Zweifelsfall über den Rechtsweg ausloten will. Dann kann es ohne RV teuer werden. Manchmal reicht schon die Androhung des Rechtswegs durch einen Anwalt um die Werkstatt kooperativ zu machen.
Ich nehme mal an Du meinst Sachmängelhaftung :wink: Dieter
Die Rechtsberatung des ADAC ist kostenfrei und für den ersten Anlauf gut. --> Link Hi an Alle, neben dem klärenden Gespräch mit der ersten Werkstatt - das ist der erste Ansprechpartner, gibt es auch noch die KFZ-Schiedsstellen. Jedenfalls sollte die Reparatur noch nicht ausgeführt werden, sonst bleibst du auf der Rechnung bestimmt sitzen. gruß Thomas Hat ja wieder nicht lange gedauert, der Ruf nach dem Anwalt :mrgreen: Nöö Dieter, schu6macher hat doch von Garantie gesprochen. Und dann glaube ich ihm das.... :ja:
Genau so ist es |
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