Hallo,
1. ich bin mir nicht sicher, ob das hier der richtige Thread ist. Wenn nicht, bitte verschieben.
2. wer mich wegen meines Hinweises für einen Klugscheißer hält, soll es bitte für sich behalten.
Gestern in den Nachrichten hörte ich zwischen den Zeilen, dass die Versicherungen in Frankreich für in Brand gesteckte Autos nicht zu zahlen braucht, weil Schäden durch innere Unruhen nicht versichert sind.
Ich habe darauf hin in meinen Versicherungsunterlagen nachgeschaut.
Bei KRAVAG und HUK Coburg Versicherungsbedingungen
§2b. Abs. (3a)
Versicherungsschutz wird nicht gewährt für Schäden ........ Aufruhr, innere Unruhen..... verursacht werden.
Es besteht eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes in die Ballungsgebiete Frankreichs und in Frankreich gelten Notstandsgesetze. Folglich können die Versicherungen bei entsprechenden Schäden die Ausschlußklauseln anwenden!
Peter

