Acki am 11 Jul 2013 20:36:38
Hallo Arno
Manchmal kann der "Rüppel" durch Lichthupe oder Horn auch einen eindösenden Autofahrer wecken und damit einen Unfall verhindern - statistisch relativ häufiger Grund für Crashs im Tunnel (einschlafen, nicht hupen)!
Wenn jemand an Klaustrophobie leidet (ich nehme an, Du meinst dies - Platzangst ist etwas anderes ==> Gegenteil) würde (oder sollte) er wohl eher den Weg über den Pass nehmen, als durch den Tunnel zu fahren und damit sich und die anderen zu gefährden!
Gehört eindeutig auch zu den Verkehrsregeln über das Beherrschen eines Fahrzeuges.
Wie ist dies z.B. bei Nachtblindheit - Keine Fahrten nachts!
Mir ist schon klar, dass gewisse Regeln, wie folgende, Spielraum offen lassen:
"§ 2 Abs. 1 schränkt die Zulassung wie folgt ein: „Wer sich in Folge geistiger oder körperlicher
Mängel im Verkehr nicht sicher bewegen kann, darf am Verkehr nur teilnehmen,
wenn Vorsorge getroffen ist, dass er andere nicht gefährdet...."
Abgesehen davon stellt sich noch die Frage, wer hier den Verkehr mehr gefährdet - In meinen Augen wohl der Schleicher, der hinter sich zu einem Handorgeleffekt Anlass gibt. Vergeblich fordert im Gotthardtunnel der Tunnel-Sender nicht dauernd die Fahrer auf, die Geschwindigkeit von 80 km/h einzuhalten ...