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Zul. GG. überschritten und trozdem nicht`s passiert.


mittelmeertaucher am 24 Nov 2005 19:26:24

Hallo an alle WoMo-Fahrer und die die es noch werden wollen :razz: ,
habe mich eben mit einem WoMo-Fahrer aus Reutlingen unterhalten, unter anderem wegen Überlastung des WoMo´s. Jetzt hat er mir erzählt das sein Bekannter in der Schweiz angehalten worden sei und er auf die Waage müsse und was kam dabei heraus, er war überladen und im fiel die Kinnlade nach unten, aber jetzt kommt´s. Da er noch einen Anhänger dabei hatte und dieser unter dem zul. GG. war und das WoMo und der Hänger zusammenaddiert wurde und somit das Zul. GG. nicht überschritten wurde musste er keine Strafe bezahlen, also nochmals richtig Glück gehabt.
Jetzt meine Frage. Könnte das stimmen und wenn ja gilt das dann nur in der Schweiz oder in ganz Europa :?:
Mich würde dieses Thema persönlich angehen da ich meistens mit einem Anhänger mit einem zul. GG. von 1000kg unterwegs bin aber meisten nur ca. 700 kg (inkl. Hänger) benutze, also ca. 300 kg übrig habe.
Freue mich schon auf Eure Antworten und Meinungen.

Kurt der Mittelmeertaucher

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Troll am 24 Nov 2005 19:43:30

Hallo,
also ich glaube das war ein Good-will der Polizei in der Schweiz. Wenn man die 300 kg mit denen man den Anhäger weniger beläd ins Auto packt ist das Auto überladen. Also verändert sich das Fahrverhalten vom Fahrzeug, die Achsen werden stärker als erlaubt belastet, die Reifen usw. Ich wäre da vorsichtig.
Werde mal meinen Nachbarn fragen ob der was weiß. Er ist bei den Grün-Weißen die dann an der Waage stehen.

Viele !

uweerwinrobert am 24 Nov 2005 20:01:33

Da er noch einen Anhänger dabei hatte und dieser unter dem zul. GG. war und das WoMo und der Hänger zusammenaddiert wurde und somit das Zul. GG. nicht überschritten wurde musste er keine Strafe bezahlen, also nochmals richtig Glück gehabt.

Hallo,

ein Märchen für Wohnmobilfahrer!


Uwe

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mittelmeertaucher am 24 Nov 2005 20:34:10

uweerwinrobert hat geschrieben:Da er noch einen Anhänger dabei hatte und dieser unter dem zul. GG. war und das WoMo und der Hänger zusammenaddiert wurde und somit das Zul. GG. nicht überschritten wurde musste er keine Strafe bezahlen, also nochmals richtig Glück gehabt.

Hallo,

ein Märchen für Wohnmobilfahrer!


Uwe


Hallo Uwe,
ob es ein Märchen war kann ich nicht sagen, denn er hat die Geschichte ziemlich glaubwürdig rübergebracht.
Aber wenn du dies hier als Märchen abtust dann weißt du mehr als ich also lass mich Bitte nicht dumm sterben und werde etwas konkreter.



Kurt der Mittelmeertaucher

Gast am 24 Nov 2005 20:46:49

Moin,

vielleicht kann Dani ja etwas dazu sagen ? Auf seiner HP habe ich folgenden Link dazu gefunden: --> Link

Da hat jemand für 267 KG zuviel 400 Sfr zahlen müssen :?

Eileen am 24 Nov 2005 20:47:08

Ich bin vor ein paar Jahren mal in Hamburg bei rot ueber die Ampel gefahren und wurde von der Polizei dabei beobachtet und selbstverstaendlich auch angehalten.

Ich durfte aber trotzdem nur mit einer Verwarnung wieder weiterfahren ...ganz ohne Bussgeld und Punkte.

Woran hat das gelegen?:

1) Als Ortsfremder konnte ich den Polizisten glaubhaft erklaeren, dass ich vor lauter Schilder lesen die etwas versteckte Ampel gar nicht gesehen hatte ...

2) Ich hatte niemenden gefaehrdet, da die Ampel nur dazu diente, den Vekehr vor der naechsten Ampel (vor der ich auch gehalten hatte) aufzudroeseln...

3) Die Polizisten hatten einen guten Tag ...

4) In Hamburg darf man immer ungestraft ueber rote Ampeln fahren ...

5) VW-Bus Fahrer sind von Ampelregelungen ausgenommen ...

6) Mein zulaessiges Gesamtgewicht war (auch ohne Anhaenger) nicht ueberschritten ...

7) Als Schwabe hatte ich Bonuspunkte ...

8) alle obigen Punkte und ausserdem wurden die Polizisten mittendrin zu einem dringenen Einsatz gerufen und waren sowieso von der Hafenpolizei und eigentlich gar nicht zustaendig ...


:D :D :D

SCNR

[Admin] am 24 Nov 2005 21:03:15

verkehrsrechtlicher Unfug - auch in der Schweiz :wink:

als Erklärung bieten sich folgende Möglichkeiten:

- die Beamten hatten gleich Mittagspause/Feierabend und keine Lust auf die Schreiberei
- die Formulare für überladene ausländische Fahrzeuge waren grad alle
- Dein Bekannter hat so nett geguckt.... :wink:

Gast am 24 Nov 2005 21:13:32

vielleicht kann Dani ja etwas dazu sagen ?


jup, kann ich:

fragt mal frebeka, der hat einschlägige erfahrungen.... :?

nein, ich geh mal davon aus dass dieser bekannte einfach an freundliche polizisten (soll's auch in der schweiz geben) geraten ist. die werden sich gesagt haben:"wenn der mann seine 300kg vom Womo in den hänger lädt stimmts ja wieder"... mir ist nicht bekannt, dass in der schweiz nur das gesamtgewicht des anhängerzuges berücksichtigt wird.

Gast am 24 Nov 2005 21:23:08

Dani hat geschrieben:...()....freundliche polizisten (soll's auch in der schweiz geben)....


:kuller:

frebeka am 24 Nov 2005 21:46:45

Hallo,
DAKOTA hat geschrieben:Moin,

vielleicht kann Dani ja etwas dazu sagen ? Auf seiner HP habe ich folgenden Link dazu gefunden:

Da hat jemand für 267 KG zuviel 400 Sfr zahlen müssen :?


ich glaub das war ich. Das geschah im Sommer 2005 kurz vor dem Gotthardtunnel auf der A2. Die Polizei lies nicht mit sich handeln, das mit dem Anhänger glaub ich auch nicht. Der eine Polizist erklärte mir die Straftat, der andere füllte derweilen das Protokoll aus und zum Schluss kam die Überraschung, die Höhe der Busse. Ich durfte jedenfalls ohne Umladen/Ausladen weiterfahren, nachdem ich die Kaution bezahlt hatte.

Gast am 24 Nov 2005 22:14:52

Also das einzige was ich mir hätte vorstellen können ist, dass durch umladen aus dem WoMo in den Hänger alle Gewichte eingehalten wurden und daher kein Ticket verteilt wurde.
Entsprechend der Schilderung scheidet diese Alternative aus und damit schließe ich mich allen Meinungen mit dem Tenor "Glück gehabt" an.

Allerdings, selbst wenn es tatsächlich so wäre, gibt es in den Fahrzeugpapieren noch ein zweites zu berücksichtigendes Gewicht, das zulässige Zuggesamtgewicht.

Vielleicht war dies auch der glückliche Zufall. Vielleicht haben die Polizisten ja auf dieses Gewicht geschaut, da vor ihnen ja ein Zug stand.

Stephan

mittelmeertaucher am 25 Nov 2005 11:17:05

Gast hat geschrieben:
Allerdings, selbst wenn es tatsächlich so wäre, gibt es in den Fahrzeugpapieren noch ein zweites zu berücksichtigendes Gewicht, das zulässige Zuggesamtgewicht.

Vielleicht war dies auch der glückliche Zufall. Vielleicht haben die Polizisten ja auf dieses Gewicht geschaut, da vor ihnen ja ein Zug stand.

Stephan


Hallo Stephan,
wenn dies wirklich zutreffen sollte dann wäre diese Geschichte doch gar kein Märchen. (siehe Bericht von uweerwinrobert :box: )
Aber dann kommt es letztendlich wirklich auf den Polizisten an wie er aufgelegt ist und den Sachverhalt darlegt.
Werde mich aber auch mal bei unserer Polizei schlau machen und bei der BGF werde ich auch mal anfragen.

von Kurt dem Mittelmeertaucher

Gast am 25 Nov 2005 12:17:26

Vielleicht kam das nicht ganz deutlich rüber. Das Zuggesamtgewicht ist hinsichtlich der Gewichtsangaben nachrangig. Es bedeutet letzlich nur, dass ich im Rahmen der für Zugmaschine und Hänger jeweils gültigen zGg insgesamt das Zuggesamtgewicht nicht überschreiten darf.

Bsp:
Zugfahrzeug = zGg 4,0 to
Anhänger = zGg 1,5 to
Zuggesamtgewicht = 5,0 to

Wiegt das Zugfahrzeug nun tatsächlich 3,8 to, so darf der Hänger ein tatsächliches Gewicht von 1,2 to haben.

Wiegt der Hänger jetzt z.B. 1,3 to, so wurden die zulässigen Einzelgewichte eingehalten, das Zuggesamtgewicht jedoch überschritten (5,1 to) = Überladung, "Strafe"

Wiegt die Zugmaschine tatsächlich 4,1 to und der Hänger 0,9 to, so wurde das Zuggesamtgewicht eingehalten, die Zugmaschine jedoch überladen. = Überladung, "Strafe"

Stephan

Pijpop am 25 Nov 2005 13:13:17

GENAU so wie Stephan es geschrieben hat ist.

Bliebe noch zu klären wo die Stützlast des Anhängers ( u. U. 120 KG )
hinzugeschlagen wird.

Es gibt immer wieder ÜBERALL Polizisten die Augenmaß besitzen und
ab und zu auch anwenden - daraus entwickelt sich dann so eine STORY.


Pijpop

RaiWo am 07 Okt 2009 10:06:52

Guude!
Komme auf das Thema durch den Beitrag von Molle 1 vom 5. 9. 09 zurück.

Ihr habt da alle was übersehen:
"Frebeka" ist NICHT ohne Strafe davongekommen! Er mußte eine Sicherheitsleistung erbringen.
Aus eigener Erfahrung weiß ich, daß diese Sicherheitsleistung in Höhe der zu erwartenden Geldbusse festgesetzt wird.
Und gezahlt hat er ja nach eigenen Angaben!
CU
Wolf

homa am 07 Okt 2009 10:33:24

Anonymous hat geschrieben:Moin,

vielleicht kann Dani ja etwas dazu sagen ? Auf seiner HP habe ich folgenden Link dazu gefunden: --> Link

Da hat jemand für 267 KG zuviel 400 Sfr zahlen müssen :?


Als ich diesen Link angeklickt habe, wurde ich von Antivir darauf aufmerksam gemacht, das die Seite einen Virus enthalte. Also Vorsicht!!!!
Ich habe ihn natürlich nicht geöffnet.!

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