Hallo an alle WoMo-Fahrer und die die es noch werden wollen :razz: ,
habe mich eben mit einem WoMo-Fahrer aus Reutlingen unterhalten, unter anderem wegen Überlastung des WoMo´s. Jetzt hat er mir erzählt das sein Bekannter in der Schweiz angehalten worden sei und er auf die Waage müsse und was kam dabei heraus, er war überladen und im fiel die Kinnlade nach unten, aber jetzt kommt´s. Da er noch einen Anhänger dabei hatte und dieser unter dem zul. GG. war und das WoMo und der Hänger zusammenaddiert wurde und somit das Zul. GG. nicht überschritten wurde musste er keine Strafe bezahlen, also nochmals richtig Glück gehabt.
Jetzt meine Frage. Könnte das stimmen und wenn ja gilt das dann nur in der Schweiz oder in ganz Europa :?:
Mich würde dieses Thema persönlich angehen da ich meistens mit einem Anhänger mit einem zul. GG. von 1000kg unterwegs bin aber meisten nur ca. 700 kg (inkl. Hänger) benutze, also ca. 300 kg übrig habe.
Freue mich schon auf Eure Antworten und Meinungen.
Kurt der Mittelmeertaucher

