Hallo all,
ich habe eben das hier gefunden:
"Für Fahrrad-Heckträger gibt es eigene rote Kennzeichentafeln, ein Ummontieren der hinteren Kfz-Kennzeichentafel ist bei deren Verwendung nicht mehr notwendig. Diese rote zusätzliche Kennzeichentafel hat dasselbe Kennzeichen wie das Kfz. Die Ausgabe erfolgt bei der Zulassungsstelle einer Versicherung des Wohnsitzbezirkes.
HINWEIS
Die Verwendung einer roten Kennzeichentafel ist nicht verpflichtend. Das Ummontieren der hinteren Kfz-Kennzeichentafel ist weiterhin erlaubt. Die Kfz-Lenkerin/der Kfz-Lenker muss sich aber jedenfalls für eine der beiden Möglichkeiten entscheiden, wenn die hintere Kennzeichentafel durch den Fahrradträger oder die damit transportierten Fahrräder verdeckt wird.
Stand: 01.01.2013"
1. Ich darf also das hintere Kennzeichen abmachen und am Fahrradträger anbringen? Daher benötige ich keine zwei mehr?
2. Habt Ihr ein "rotes" oder ein ganz normales, ungestempeltes?
Viele
Lene

