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Knöllchen aus Holland


altenrather am 09 Sep 2013 23:08:53

Hallo,
seid letzten Samstag sind wir nach 2 Wochen Hollandurlaub wieder im Lande.
Heute (Montag) hatte ich Post aus Holland.
Ich wurde am 29.8 Innerorts , wo man 50km/h fahren darf, mit 59 km/h von hinten geblitzt.
Abzüglich Toleranz 3 Km/h waren das unter dem Strich 6 Km/h zu schnell....
Als Strafe muß / soll ich zum Glück nur 39 Euro + 7 Euro Verwaltungsgebühr 46 Euro insgesamt zahlen.
Was mich irritiert ist, das auf dem Brief das Ausstellungsdatum vom 11.9.2013 eingetragen ist !!!!
Das ist übermorgen !!!
Machen die das immer so bei Ausländern? -Oder hat das einen anderen Hintergrund.
Meine Berufungsfrist zur Stellungnahme endet am 23.10.2013 und die Zahlung muß bis spätestens 6.11.erfolgt sein.
Ich kann laut dem dortigen Bußgeldkatalog noch echt froh sein das es so wenig ist, was mich aber irritiert ist das o.g. Ausstellungsdatum.
Hat jemand Erfahrung oder sowas schon erlebt?
Morgen werde ich bei den Gelben in der juristischen Abteilung anrufen und mal nachfragen, ob es rechtens ist....

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wolfherm am 10 Sep 2013 07:26:34

Behörden datieren schon mal vor, weil die Post bis zum Versand manchmal etwas liegt. Das ist ja zu deinen Gunsten. Fristen setzen ja auf das Ausstellungsdatum auf.

Trollo am 10 Sep 2013 08:29:52

Moin,

Du warst zu schnell, also Bezahlen und gut iss.

Habe im Frühjahr 150 EUR Staatshilfe nach Holland überwiesen, bei 68 km/h im Ort :cry:

Der einzige, über den ich mich geärgert habe, war ich selbst, da ich die Kurse dort kenne :evil:

Was soll's......... :ja:



Michael

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Hendy07 am 10 Sep 2013 08:45:40

einfach Haken dran und bezahlen :blah:

kitally am 10 Sep 2013 08:46:39

wolfherm hat geschrieben:Behörden datieren schon mal vor, weil die Post bis zum Versand manchmal etwas liegt. Das ist ja zu deinen Gunsten. Fristen setzen ja auf das Ausstellungsdatum auf.


Das war mir neu.


Aber bezahlen mußt du trotzdem.

Gast am 10 Sep 2013 10:04:10

wolfherm hat geschrieben:Behörden datieren schon mal vor, weil die Post bis zum Versand manchmal etwas liegt. Das ist ja zu deinen Gunsten. Fristen setzen ja auf das Ausstellungsdatum auf.


das glaube ich nicht, fristen laufen ab dem zustellungsdatum. die werden sich einfach im datum geirrt haben. was ich aber gut finde, ist, "von hinten geblitzt" ginge nach deutschem recht gar nicht.

Gast am 10 Sep 2013 10:04:51

Das ist echt Käse - holländischer Käse. :lach: Bezahle es einfach und buche es unter Lebenserfahrung ab. :ja:

wolfherm am 10 Sep 2013 10:08:42

independent hat geschrieben:
wolfherm hat geschrieben:Behörden datieren schon mal vor, weil die Post bis zum Versand manchmal etwas liegt. Das ist ja zu deinen Gunsten. Fristen setzen ja auf das Ausstellungsdatum auf.


das glaube ich nicht, fristen laufen ab dem zustellungsdatum. die werden sich einfach im datum geirrt haben. was ich aber gut finde, ist, "von hinten geblitzt" ginge nach deutschem recht gar nicht.



Stimmt mit dem Zustellungsdatum. Das kann aber nicht vor dem Briefdatum liegen. Also doch zu seinen Gunsten, was die Frist betrifft. Ob es Absicht war oder ein Versehen...wer weiß es?

Helmchen am 10 Sep 2013 10:18:55

Wolfgang hat Recht. Das machen die Behörden, weil sie damit rechnen, dass der Postweg nach D länger dauert.
Was mich wundert ist, dass ein Foto dabei war. Ich musste das seinerzeit extra anfordern :(

Auf jeden Fall sollest Du zahlen, sonst wird das richtig teuer! Bei uns stand der genaue "Ablauf" auf dem Strafzettel.

altenrather am 10 Sep 2013 11:05:46

Hallo,
Mir geht es gar nicht und die Euros.
Bin ja froh, das ich so gimpflich davon gekommen bin.
Mich hat nur das Datum auf dem Anschreiben irritiert.
Auf dem Briefumschlag selber war kein Datum vom Poststempel oder Amt.
Ein Foto war nicht dabei.
Wir sind aber definitiv dort gewesen....

LowCostDriver am 10 Sep 2013 13:26:28

Hatten wir auch schon. Mit Foto und auch 1 Tag vordatiert. Da wir dort zweifelsohne entlang gefahren sind, habe auch ich die Forderung bezahlt.
Nach meinem Kenntnisstand erhält man erstmal "so" einen Brief. Reagiert man darauf nicht, wird der Brief von Amts wegen mit Hilfe der dt. Behörden zugestellt. Kostet dann mehr...
Besser jetzt zahlen und gut.

pitb am 10 Sep 2013 13:32:58

"von hinten geblitzt" ginge nach deutschem recht gar nicht.



War ja auch in Holland - Deliktsort - entsprechendes Recht... 8)


aus AuchvonhintenBlitzistan :D

beatjoos am 10 Sep 2013 14:00:41

Wie der TE schreibt, ist er ja sogar zur Stellungsnahme eingeladen. In so einem Fall ist also nichts gegen das nur von hinten Blitzen einzuwenden.

Dieser Umstand weist übrigens auch darauf hin, das es sich hier, trotz Datumsfehler, um ein offizielles Schreiben handelt und nicht um eine betrügerische Abzocke.

Beat

brawo1 am 10 Sep 2013 19:18:57

independent hat geschrieben:was ich aber gut finde, ist, "von hinten geblitzt" ginge nach deutschem recht gar nicht.


Selbstverständlich darf von hinten geblitzt werden, nur haben es dann die Verfolgungsbehörden deutlich schwerer, den verantwortlichen Fahrer zu ermitteln, denn nur der kann nach deutschen Recht zur Kasse gebeten werden.

Gast am 10 Sep 2013 19:36:06

Ich hätte da auch noch was: 4 Jahre verspätete Mahnung für angeblich nicht bezahlte Brenner-Nutzung: --> Link

Advantage am 10 Sep 2013 19:37:33

Hallo,

denn nur der kann nach deutschen Recht zur Kasse gebeten werden



...und nach holländischem Recht ???

brawo1 am 10 Sep 2013 22:58:53

Advantage hat geschrieben:Hallo,

denn nur der kann nach deutschen Recht zur Kasse gebeten werden



...und nach holländischem Recht ???


Keine Ahnung, aber bei meiner Antwort ging es um deutsches Recht, wobei behauptet wurde, dass das Blitzen von hinten in Deutschland nicht erlaubt sei und das ist falsch.

beatjoos am 10 Sep 2013 23:27:38

... und dem TE und ging es nur um Niederländisches Recht. :wink:

Beat

LowCostDriver am 11 Sep 2013 00:14:58

Wie in den meisten europäischen Ländern ist die Halterhaftung üblich, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann. Dies deckt dann auch das Foto von hinten.
Keine schlechte Sache übrigens, denn durch den Blitz von hinten wird das Persönlichkeitsrecht des Fahrers gewahrt.
Früher war es nicht selten, dass der Beifahrer beim frontalen Bild per Edding ausradiert wurde. Warum? Weil auf Dienstreise neben dem Chef die attraktive Sekretärin saß, die die gehörnte Ehefrau zuhause nicht sehen sollte.
:wink:

An der Tatsache ändert übrigens auch die Wortklauberei nichts, ob es nun Holland oder die Niederlande ist...


Björn

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