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TüV Ablaufdatum


abenn am 07 Okt 2013 10:03:27

Hallo,
wenn ich bei jährlichem TüV bis 10/2013 TüV habe und das WoMo OHNE Aktualierung auf 2014 ins Winterlager bringe, darf ich dann im März 2014 zum TüV fahren ??

Danke und

Alf

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Gast am 07 Okt 2013 10:11:09

es zählen die normalen Bussgelder, ausser dem kannst Du kostenpflichtige Post von der Zulassungsstelle bekommen.

Ausnahmen gibt es, so habe ich mein WOMO Auslandsabwesend gemeldet.

manfredsc am 07 Okt 2013 10:14:09

Darfst Du natürlich. Du bekommst TÜV März. Wenn Dein Womo über den Winter zugelassen bleibt, darfst Du Dich nur nicht von der Polizei erwischen lassen, und Du darfst beim Tüv etwas mehr bezahlen. :D

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frajop am 07 Okt 2013 10:18:50

Ja! Kein Problem.

siehe: StVZO Anlage 8 Abs. 2.6
--> Link


Frank

Gast am 07 Okt 2013 10:35:23

Ich hatte bereits vor etwa einem Jahr darüber informiert, dass wir ein Bussgeld vom Ordnungsamt bekommen haben. Einer unserer PKW`s stand im Ausland und die Hauptuntersuchung war abgelaufen. Wir haben es ehrlich gesagt auch übersehen. Plötzlich bekamen wir böse Post mit Bussgeld, selbst wenn Du ein Kfz in einer verschlossenen Garage abstellst und keine öffentliche Strasse benutzt, Hauptuntersuchung überzogen ist Bussgeldpflichtig.

Nur zur Info für den TE, ich habe keinen Lust Dir einen Link zu suchen, ist so. Ich habe es schriftlich und vor einem Jahr hatten wir darüber diskutiert und im Internet die entsprechenden Richtlinien herausgesucht. Aber mach was Du willst - nur zur Info.

frajop am 07 Okt 2013 10:48:03

Die Fragestellung war, ob er zum TÜV fahren darf. Er darf!

UlrichS hat aber auch recht!
Während der Zulassung (und Saisonkennzeichen enspr. einem zugelassenen FZ) darf der TÜV gar nicht ablaufen. Anderst ist das bei einer vorübergehenden Abmeldung.

Frank

Gast am 07 Okt 2013 10:52:53

Also ich würd es im Herbst ins Winterlager fahren, wenn du dort nicht auf öffentlichem Grund stehst, würde ich die Kiste abmelden (Sparst dir dann einen Haufen Versicherungsbeiträge und auch Steuer).
Dann im Frühjahr mit dem abgemeldeten Fahrzeug zum TüV (Ist erlaubt und auch versichert, die Versicherung gibt dir Deckungsschutz für Fahrten zur Zulassungsstelle und zum TüV) direkt im Anschluss lässt du es zu.
Fertig.
Und mit abgemeldetem Fahrzeug gibts gleich mal gar keine Probleme wegen abgelaufenem TüV.

Probleme kann es vielleicht geben wenn das Womo Mängel hat und du nicht gleich TüV bekommst, dann muasst du halt nochmal hin und her etc.
Und da kannst dann auch nicht gleich zulassen und fahren...

Didier

rolfwam am 07 Okt 2013 14:36:26

Auch bei Mängeln ist das kein Problem. Ich hab von der Zulassungsstelle einen Schriebs bekommen wo die Fahrstrecke Werkstatt-Wohnort-Zulassungsstelle vermerkt war. Mehrere Tage gültig. Und da die Werkstatt etwas langsam war wurde das nochmal verlängert, völlig problemlos und kostenfrei.
Das uns Ullrich grundsätzlich Sachen erlebt welche normalen Menschen fast immer erspart bleiben ist ja nun nicht neu. 8)

topolino666 am 07 Okt 2013 14:49:11

... wie das Ordnungsamt eine abgelaufene HU im Ausland oder in der geschlossenen Garage entdecken soll bleibt ebenfalls das sagenumwobene Geheimnis in der Nebelgranate! :-)

wolfherm am 07 Okt 2013 14:51:46

Es gibt aber auch Leute, die werden angeschwärzt.......von bösen Nachbarn oder....vielleicht daher...

xs650 am 07 Okt 2013 14:51:46

sowie Agent das beschrieben hat, ist es überhaupt kein Problem. Komischerweise habe ich noch nie Post bekommen, mit Bussgeldern, obwohl irgendeine Kiste immer mit abgelaufenem TÜV rumsteht und das manchmal jahrelang :mrgreen:

Die letzte ist gerade durch den TÜV der allerdings 2007 fällig war, 20 Euro Mehrkosten, wozu eigentlich, die Prüfung hat 3 Minuten gedauert, wie sonst auch :roll:

Matthias

wolfherm am 07 Okt 2013 14:53:02

Achtung: Der Kollege meint glaube ich angemeldete Autos ohne gültigen TÜV....

haballes am 07 Okt 2013 15:08:29

Jipp. Wenn ein Kraftfahrzeug angemeldet ist, dann muß es TÜV haben, egal wo es steht. Deutsche Ordnung.

Beispiel:
Zwei Oldtimermotorräder stehen mit Kennzeichen vor der Lackierhalle. Beide wären vor zwei Jahren TüV fällig gewesen.
Eins ist entstempelt (Der Aufkleber des Kreises fehlt), das andere hat einen gültigen NRW Aufkleber.

Das aus NRW würde ein Bußgeld bekommen. Ist in meinem Mopedforum einigen passiert, war viele Jahre kein Thema.
Aber die Kommunen brauchen Kohle.

schaetzelein am 07 Okt 2013 15:13:27

aber einen Bußgeldbescheid bekommt man doch nur, wenn man auch erwischt wird.
Im In- wie auch im Ausland.
Unsre Behörden wissen doch nicht für alle Fahrzeuge den nächsten TÜV-Termin :wink:

Neu ist meines Wissens, dass der TÜV bei entsprechender Zeitüberschreitung einen Mehrbeitrag verlangen darf. Dafür wird aber auch das Datum nicht zurückdatiert, wie es die letzten Jahre üblich war.

Gast am 07 Okt 2013 15:16:00

topolino666 hat geschrieben:... wie das Ordnungsamt eine abgelaufene HU im Ausland oder in der geschlossenen Garage entdecken soll bleibt ebenfalls das sagenumwobene Geheimnis in der Nebelgranate! :-)
Hatte ich damals geschrieben, alle die eine Hauptuntersuchung machen schicken 5 Daten zum Bundesamt Flensburg auf einen Rechner. Datum, Kennzeichen, Name, bestanden, Laufzeit HU.

Bundesamt ordnet die HU`s den Kennzeichen zu, wer 3 Monate überzieht bekommt über sei Ordnungsamt Post, oder wenn die Stadt keine Lust hat auch nicht.

Das Kennzeichen mit der abgelaufenen HU Plakette hatte 100 % niemand gesehen.

Alle Daten des Fahrzeugs werden im Bundesamt Rechner gespeichert, auch wen nein Fahrzeug verkauft wird, Papiere verloren gehen alles egal ein Blick in den PC und jeder weiß was los ist. Erst 7 Jahre nach der Stillegung werden alle Daten gelöscht.

xs650 am 07 Okt 2013 15:22:51

ich leider auch, bei mir stehen schon mal Mopeds angemeldet OHNE TÜV in der Garage,weil ich mal wieder nicht aus dem Quark komme irgendwas zu richten, die eine XS650 jetzt eben 6 Jahre und nun hat sie wieder 2 Jahre TÜV, mal sehen ob ich zum Fahren komme :mrgreen:

Matthias

Gast am 07 Okt 2013 15:24:39

Sobald ein Fahrzeug zugelassen ist, muss es einen gültigen TÜV haben. Auch wenn es im Wohnzimmer steht. Ich musste mal bezahlen, weil ein zugelassener Anhänger mit abgelaufenem TÜV IN meiner Garage stand und der Dorfbüttel dies beim vorbei laufen bemerkte. Das waren damals 40 DM und ein Punkt. Ich habe mich derart aufgeregt, aber war nichts zu machen.

xs650 am 07 Okt 2013 15:29:26

ich weiß das aber Behörden arbeiten nicht freiwillig und das wäre nötig um einen Datenabgleich zu machen. Wir haben keinen Dorfbüttel mehr, der wurde auch eingespart 8)

Matthias

wolfherm am 07 Okt 2013 15:32:31

xs650 hat geschrieben:ich weiß das aber Behörden arbeiten nicht freiwillig und das wäre nötig um einen Datenabgleich zu machen. Wir haben keinen Dorfbüttel mehr, der wurde auch eingespart 8)

Matthias



Das passiert auch eigentlich nur, wenn das direkt gesehen wird und man "unter Beobachtung" steht. Gehört habe ich aber auch schon, dass man gezielt sucht, bei Leuten, mit denen man Ärger hatte: Dienstaufsichtsbeschwerde, Widerspruch gegen Bußgeldbescheide und so....

xs650 am 07 Okt 2013 15:37:30

:mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

ahhhhjaaaaaaa, verstehe

Matthias

rolfwam am 07 Okt 2013 15:38:35

Das erklärt einiges. :mrgreen:

berny2 am 07 Okt 2013 15:45:19

abenn hat geschrieben:wenn ich bei jährlichem TüV bis 10/2013 TüV habe und das WoMo OHNE Aktualierung auf 2014 ins Winterlager bringe, darf ich dann im März 2014 zum TüV fahren ??

Ja, die eine Fahrt zur HU geht i.O. Wirst es ja notfalls unterwegs glaubhaft erklären können.

Gast am 07 Okt 2013 15:55:44

Man wiege sich mal besser nicht in Sicherheit !

Natürlich wird der Datenabgleich gemacht. Manche Gemeinden werden aber erst nach 8 Monaten Überziehung aktiv, denn das bringt 40 € und 2 Punkte in Flensburg . Pure Gemeinheit .

So passiert, in meiner Verwandtschaft. Das Fahrzeug war die ganze Zeit in einer Garage weggeschlossen.

, Garlic

silent1 am 07 Okt 2013 16:20:42

Mal wieder was gelernt. Wußte ich auch noch nicht :?

abenn am 07 Okt 2013 16:45:40

Danke erstmal für die Antworten und die lebhafte Diskussion.
ZU Erläuterung:
Mir geht es nicht darum zu betrügen oder zu verlängern, sondern einfach um diesen Ablauf wenn man/frau es verpennt.
Das WoMo um das es geht (welches wir evt. kaufen möchten) hat auch seit, ich glaube, über einem Jahr keinen TüV mehr .... !?


Alf

haballes am 07 Okt 2013 16:49:34

Fahr auf direktem Wege dorthin. Besser noch lässt du dir dort eine Terminkarte vorher geben.
Mach dir keinen Kopp.

abenn am 07 Okt 2013 17:00:18

haballes hat geschrieben:Mach dir keinen Kopp.

Das auf gar keinen Fall :-o , weil ich das Auto NUR MIT aktuellem TüV kaufe, daher auch die Frage nach dem Saisonkennzeichen bis 10 und TüV bis 10!


Alf

haballes am 07 Okt 2013 19:33:43

Oops. Jetzt hab ich mal richtig gelesen. Mit einem Saisonkennzeichen fährst du innerhalb des ersten Monats in dem du wieder fahren darfst zum TÜV. Dein Fahrzeug hätte zum Beispiel im Okt gemusst, du hast aber 03/10, dann fährst du im kommenden März hin. Wann ist "Latte". Du darfst den ganzen ersten Monat mit dem alten TÜV fahren. Ab Apr bist du überfällig.

wolfherm am 07 Okt 2013 19:37:47

Brav, Sven.

Gast am 07 Okt 2013 20:11:53

haballes hat geschrieben:Oops. Jetzt hab ich mal richtig gelesen. Mit einem Saisonkennzeichen
Wo hast Du denn etwas von Saisonkennzeichen gelesen ?

Bei Saisonkennzeichen ist das allerdings anders.

Gast am 07 Okt 2013 20:30:27

haballes hat geschrieben:...Dein Fahrzeug hätte zum Beispiel im Okt gemusst, du hast aber 03/10, dann fährst du im kommenden März hin. Wann ist "Latte". Du darfst den ganzen ersten Monat mit dem alten TÜV fahren. Ab Apr bist du überfällig.


Das ist nicht ganz richtig.
Wenn das Fahrzeug ausserhalb des Zulassungszeitraums zum TÜV muss, ist es richtig, dass du im ersten Monat des Zulassunsgzeitraums zum TÜV fahren kannst. Beispiel: 03 bis 10, TÜV in 11.

In deinem Beispiel ist das Fahrzeug aber im Oktober noch zugelassen und damit muss auch der TÜV im Oktober gemacht werden. Im März kostet es dann mehr, weil die Frist um mehr als 2 Monate überzogen wurde.

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