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Hallo, Womofahrer , ich nehme die Zustimmung des Bundesrates zur neuen Punkteregelung ,die am 20.9.2013 erfolgte zum Anlass diejenigen , die mit ihren Punkten bei etwa 3-13 Punkten liegen sich darüber Gedanken zu machen , noch vor dem 1.5.14 einen Punkteabbau durch ein ASP Seminar bei einer dafür geeigneten Fahrschule mitzumachen und jetzt noch Punkte abzubauen . Punkte werden dabei nach Tattagsregelung gezählt , nicht also nur die bekannten schon im Zentralregister aufgeschriebenen , sondern auch die , die sich aus einer Tat ergeben würden , aber noch nicht rechtskräftig sind . Nur zum besseren Verständnis : - Die Tilgung von Pt. ist dann wieder von der Rechtskraft abhängig . Etwas schwierig : Auf Nachfrage erkläre ich das , warum und wieso . Z.B: Bekannt sind Eintragungen von 9 Pt. , gestern noch geblitzt worden mit 21 km/h zu schnell , dann sind es Heute 10 Pt. Es ist deshalb sehr wichtig jetzt noch abzubauen , weil beschlossen ist , dass es keine Generalamnestie der jetzigen Pt. gibt , sondern die Punkte werden entsprechend der Bußgeldtabelle die in der Anlage 13 zur FeV abgedruckt wird umgerechnet . D.h. nach der erfolgten Umrechnung kann jemand schon kurz vor dem Entzug der FE stehen , denn ab dem 1.5.14 wird die FE bereits ab dem 8. Punkt entzogen . Einzelheiten werde ich zu diesem Thema in den nächsten Tagen falls Interesse besteht noch schreiben . Ich habe bewußt vermieden die neuen Fachbegriffe zu benutzen . Darauf gehe ich demnächst ein. Giovanni. :roll: ist es nicht so, dasz die punkte erst eingetragen werden, wenn der bescheid rechtskaft erlangt...? Danke für die Information. Auf jeden Fall interessant :| Also ich habe derzeit 11, nichts offen.... nach Umrechnung hätte ich noch einen. Katze -bruno , nein . Es gibt seit ca . 2006 eine sog . Tattagsregelung die von der Rechtskraftregelung deshalb abweicht , weil es zuviele Kraftfahrer u.a. gegeben hat die durch Einsprüche und Verzögereungen erst alte Punkte löschen lassen haben und dann erst bezahlten oder zum Seminar gingen . Dazu kam noch eine Erhöhung der Überliegefrist auf ein Jahr . Sollte durch Einspruch oder durch gerichtliche Festlegung der z. B. aus der Tattagsregelung hervorgehende Punkt keine Rechtskraft erlangen , wird der Eintrag - Wegen nicht erfolgter Massnahmen - Abzug des/der Punkte/s ausgedruckt . Schwierig ist ,damit ist auch verbunden , wer z.B. Einspruch erhebt hemmt die Tilgung aller Punkte . Giovanni. Hallo,ich will mal einen Teil der neuen Regelung durchgeben : Was dann bis dahin , nämlich bis 1.5 .14 ASP hieß , ist dann ein Fahreignungsseminar ( FES ). Im Einzelnen : - Aus dem Verkehrszentralregister im KBA wird dann ein Fahreignungsregister. - Das Mehrfachtäterpunktsystem heißt dann Fahreignungs - Bewertungssystem . - Verwarnungsgelder steigen von max . 35 auf 55 € und Eintragungen gibt es ab 60 € . - Zuwiderhandlungen sind in der Anlage 13 der FeV genannt . - Die Punktestaffelung sieht dann so aus : - 3 Punkte : Straftat im Zusammenhang mit einem Entzug der FE und Sperre angeordnet . - 2 Punkte : Straftat ohne Entzug der FE und Sperre sowie besonders schwere Ordnungswidrigkeiten . - 1 Punkt : weniger schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten . - Auch die Tilgungsfristen werden neu festgelegt : Die vorherigen Punkte werden durchnicht mehr in -Tilgung gehemmt . Die Punkte werden bei nicht so schwerwiegender Ornungswidrigkeit nach 2,5 -Jahren getilgt . - Bei Straftaten ohne FE Entzug und schwerwiegender Ordnungswidrigkeit Tilgung nach 5 Jahren . - Bei Straftaten mit Entzug der FE und Sperre 10 Jahre . Die Massnahmen zum Fahreignungsseminar werde ich an den nächsten Tagen mal einstellen , denn das ist schon wieder eine andere Nummer und betrifft nur diejenigen , die zum Seminar müssen , bzw . 1 Punkt freiwillig abbauen wollen . Sicher ist , die FE ist schnell in Gefahr , wenn man mal bedenkt , dass schon Handy aufnehmen mit einem Punkt abgehandelt wird . 8 Punkte führen zum Entzug der FE. Übrigens , noch einmal, es gibt keine Amnestie der alten Punkte , sondern sie werden entsprechend umgerechnet und als Morgengabe ins neue Register eingetragen . Giovanni. Frage: Was passiert mit Punkten für die es in der neuen Regelung keine Punkte mehr gibt? Beispiel Punkte für fahren ohne Plakette in Umweltzohnen,1 Punkt. Nächstes Jahr kein Punkt mehr. Werden die gestrichen ? Dieter Wie ich es verstanden habe bleiben die alten Punkte in geminderter Zahl erhalten. Dabei scheint es unerheblich warum man die bekommen hat. So soll umgerechnet werden: 1-3 alte Pkte werden zu 1 neuen Pkt. 4-5 alte Pkte werden zu 2 neuen Pkten 6-7 alte Punkte werden zu 3 neuen Pkten usw.
Hallo Dieter, der ADAC schreibt dazu, dass diese Punkte automatisch zum 1. Mai 2014 gelöscht werden: --> Link Taten, die nach neuem Recht nicht mehr eingetragen würden, werden zum 01.05.2014 gelöscht. Die Löschung erfolgt automatisch. Damit werden eingetragene Punkte gelöscht, die wegen einer in Zukunft nicht mehr eintragungsfähigen Tat erfasst sind (z.B. 1 Punkt für Verstoß wegen Umweltzone). Zudem reduziert sich das Register bei mehreren Eintragungen um solche Delikte, die dann nicht eintragungsfähig sind (Beispiel: Punktekonto weist aktuell 10 Punkte aus, davon 5 Punkte wegen Beleidigung und 1 Punkt wegen Umweltzone - bleiben nur noch 4 Punkte nach der alten Punktebewertung, die mit der Punktereform umgerechnet werden). derUwe Dieter , die Punkte die aufgechrieben sind , sind immer mit der Zuwiderhandlung gekoppelt , wenn dann ab 1.5. 14 für diese Übertretung keine Punkte oder weniger Punkte vorgesehen sind , werde auch nur diese als Wiedereintrag Verwendung finden , d.h. neu eingetragen werden . Grundsätzlich bleibt es aber bei der Tattagsregelung , der Hemmung bei Einsprüchen und der Überliegefrist von einem Jahr. Noch einmal - Tattagsregelung - : Während dann die Tilgung von Punkten nach 2,5 Jahren , 5 Jahren und 10 Jahren sich auf die rechtskräftigen Punkte bezieht , also die Punkte die nach der Übersendung des Bußbescheides oder nach dem Richterspruch eingetragen werden , gibt es bei der Festsetzung der Punkte in der Behandlung vor der Rechtskraft das auf den Tattag bezogene Punktekonto . Ich versuche es so einfach wie möglich zu machen . Dieses Tattagskonto gibt den gegenwärtigen Punktestand an . Z. B. wenn Heute jemand 12 Punkte hat , ab 1.5.14 vergleichsweise 5 Punkte und er würde noch Heute Abend viel zu schnell fahren , dann hätte er (vorsorglich ) schon diese dafür vorgesehenen Punkte zu seinen bisherigen 12 addiert . sagen wir + 2 punkte , dann hätte er 14 Punkte , könnte also nach gegenwärtigem Recht keine Punkte abbauen wenn er zu einem ASP Seminar geht . Obwohl er nach der Rechtskraft nur 12 Pt. eingetragen hat. Er würde von dem STVA eine Aufforderung erhalten ein Seminar zu besuchen ohne Punktabbau . Erhebt der KFZ Fahrer Einspruch wird die Tigung seiner bisherigen Punkte gehemmt , also angehalten , bis die Angelegenheit rechtlich geregelt ist . Sollte er dafür Punkte erhalten bleiben die ( vorsorglich ) eingetragenen so stehen , die Hemmung wird aufgehoben ud die Tilgung der Punkte geht weiter . Sollte dem Einspruch stattgegeben werden bekommt der Fahrer den Eintrag - Punkteabzug wegen nicht erfolgter Massnahme - . Das alles geschieht , damit der Gestzgeber nicht durch Einsprüche und Verzögerungen ausgehebelt wird und seine Massnahmen nicht ins Gegenteil verkehrt werden .. Dazu kommt auch die Überliegefrist von einem Jahr . Auch diese dient dazu nicht durch Verschleppungen und Einsprüche erst eine Tilgung eintreten zu lassen und abzuwarten bis die Zeit für die Tilgung sorgt. Punkte die normal getilgt sind und gegen die z. B . kein Einspruch erhoben wurde sind weg , können auch nicht wieder aufleben , allerdings solche die vor der Tilgung lagen und noch nicht geklärt waren leben wieder auf . Auf die jetzige Tilgung werde ich lieber nicht eingehen , weil sie so kompliziert ist , weil u.a. gerade deswegen die neue Regelung kommen soll. Grundsätzlich muss der Gesetzgeber nachvollziehbare und verständliche Regeln erlassen und diese waren es schon lange nicht mehr . Giovanni. Das was der ADAC dort schreibt entspricht der Tatsache . Giovanni. Die von der Behörde einzuhaltenden Massnahmen sehen folgendermassen aus : . 1-3 Punkte Vormerkung ( Benachrichtigung ) . 4-5 Punkte schriftliche Ermahnung der Erlaubnisbehörde und der Hinweis auf eine freiwillige Teilnahme an einem FES -Seminar Punktabzug 1 Punkt . . 6 -7 Punkte , weitere schriftliche Ermahnung der Behörde mit nochmaligem Hinweis auf einen freiwillige i an einem FES. . 8 Punkte , Entzug der FE. . Punktabbau ist nur bei 1,2 und 3 möglich. FES nur alle 5 Jahre möglich . Das war zunächst mal alles . Die Durchführung von Seminaren wird noch von den Ländern geregelt und ist wohl für Euch auch nicht so wichtig. Giovanni. Hallo, Leute , ich habe Heute die RMI gelesen und dabei sehr gravierende Fehler gesehen . Damit es nicht zu falschen Vorstellungen bei den Womofreunden kommt , will ich mal die letzten und geprüften Neuerungen ins Forum stellen . Mit einer -Freiwilligen Seminarteilnahme- kann nur - ein- Punkt abgezogen werden , nicht wie dort beschrieben zwei .- Ein- Punkt darf auch nur derjenige auf dem Konto haben , der bei -Begleitendem Fahren- (BF 17 ) als Begleiter eingetragen werden soll. Eine sehr schwierige Situation ergibt sich aus der Tatsache , dass die Behörde nicht mehr ein Seminar anordnet , sondern sie weist sowohl in der Vormerkung 1 -3 Pt als auch in der 1. Maßnahme (Verwarnung ) als auch in der 2. Maßnahme, 4-5 Pt .(Ermahnung ) , sowie in der 3.Maßnahme auf die freiwillige Teilnahme an einem Abbau ( Fahreignungsseminar ) hin. Punkteabzug von 1 Pt. sind allerdings nur bis zum 5. Pt. möglich. Mit dem achten Pt. wird die FE entzogen . Der Bewerber darf 6 Monate keine Fahrerlaubnis besitzen .Wenn eine neue FE eingereicht wird , muss der Betreffende erst zum MPU , um dann eine neue FE zu erhalten, oder auch nicht . Solange , bis die neue FE erteilt wird , beiben die acht Pt. eingetragen und erst nach der Erteilung getilgt. D.h . also , Einsprüche und Verzögerung haben nur einengeringen Erfolg , denn die Tilgung tritt erst bei Rechtskraft ein . RMI spricht immer von Verjährung , Verjährung gibt es nicht , immer nur Tilgung und die sollte man deshalb beschleunigen , weil in der Einspruchszeit z.B. die Hemmung dazu führt , das die Tilgung nicht weiter läuft ,also gehemmt wird . Siehe letzter Satz . Ganz wichtig : Sollte jemand Anfang des nächsten Jahres eine freiwillige Nachschulung abschließen , muss er unbedingt bis zum 30.4.14 nicht nur das Seminar abgeschlossen haben , sondern auch die Teilnahmebescheinigung bei der Verkehrsbehörde eingereicht haben ! Wer ein-Angeordnetes Seminar- besuchen muss ,hat noch eine Übergangsfrist bis zum 30.11.14. Natürlich muss es vor dem 1.5. 14 angeordnet sein , dass versteht sich , oder ? Auch hier , die Bescheinigung muss bis zu dem Zeitpunkt abgegeben sein . Vorsicht , gilt nicht für freiwillige Teilnahme , nur von der Behörde angeordnete Seminare !!!! In Zukunft wird es auch die - Verkehrspsychologischen Beratungsgespräche - mit denen man ab dem 14 Pt . noch einmal 2 Pt . reduzieren konnte , nicht mehr geben . So das waren die letzten Neuigkeiten , die bei der Vorstellung durch das BMVBS in Berlin öffentlich wurden . Es wird dabei auf die demnächst im Bundesgesetzblatt veröffentlichte , vom Bundesrat am 20.9.13 beschlossene ,- Neunte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis - Verordnung und anderer straßenverkehrlicher Vorschriften - Bezug genommen . Giovanni. ups, bekommt man automatisch seinen neuen Punktestand mitgeteilt? Ich haben den Überblick verloren... :oops: Nein . Im Zuge der Bürgerbeteiligung , die immer mehr um sich greift hat sich jeder Kraftfahrer selbst um seinen Punktestand zu bemühen . Nur wenn die Verwarnung und Ermahnung ausgesprochen wird , dann bekommt man eine Mittielung des zuständigen STVA . Eine Einweisung zu einem Seminar gibt es doch auch nicht mehr ab 1.5.14 . Was wir hier besprechen ist immer Stand ab 1.5.14 gedacht , damit wir nur durcheinander kommen. Giovanni. Ich habe wirklich noch NIE einen Punkt bekommen! Wenn ich jetzt 21 kmh zu schnell bin ,bekomme ich einen Punkt, Nacher auch? Dann wird sich ja für mich nichts ändern, oder ? Die Höhe des Strafbescheides entscheidet :roll: , ich habe mich Wirklich noch nicht damit Beschaftigt. Moin Hier gibt´s die Infos über die neuen Regeln: --> Link Christian, seit Führerscheinerhalt, also ~700tkm, Punktefrei und dabei bleibt´s auch. Die eingetragenen Punkte werden wie folgt umgeschrieben . 1 bis 3 = 1Pt 4 bis 5 = 2 Pt 6 bis 7 = 3 Pt 8 bis 10 = 4 Pt 11 bis 13 = 5 Pt 14 bis 15 = 6 Pt 16 bis 17 = 7 Pt 18 oder mehr = 8 Pt Entzug der FE. Giovanni. tennis , nein den Auszug kannst du dir vom KBA zuschicken lassen , auf Anfrage . E-Mail darf ich nicht senden . Meinetwegen über PN. Hier noch einmal der Vollständigkeit zu diesem Thema geschuldet : Die Übertragung der alten eingetragenen Punkte , soweit sie nicht , weil sie nicht mehr ins Punktekonto eingetragen werden von vornherein gelöscht werden , wie z.B.- Befahren einer Umweltzone mit falscher oder ohne Plakette -: 1 -3 alt = 1 P neu 4 -5 alt = 2 P neu 6 -7 alt = 3 P neu 8 -10 alt = 4 P neu 11 -13 alt = 5 P neu 14 - 15 alt = 6 P neu 16 = 17 alt = 7 P neu 18 oder mehr P . = 8 neu ( Entzug 9 der FE ) Tilgungsfrist für Bußgelder 2,5 Jahre Tilgungsfrist für Straftaten 5 Jahre ohne Entziehung der FE Tilgungsfrist für Straftaten 10 Jahre mit Entziehung der FE oder Anordnung einer Sperre . Giovanni. laufen die tilgungsfristen der "alten" punkte einfach weiter? soll heiszen: wenn ich in 03/2012 3 punkte gekriegt habe, wird in 9/2014 der eine umgeschriebene Punkt gelöscht...? und das auch, wenn in 10/2013 nochmal einer dazugekommen ist...? Katze ; nein die Punkteregelung sieht ab 1.5.14 eine Tilgungsfrist von 2,5 Jahren für P aus Bussgeldern vor . D.h .die Punkte die du 3/13 bekommst sind erst zur Tilgung anstehend in 8/15 ,falls 3/13 die Punkte rechtskräftig sind . Allerdings hemmen sich die Punkte nicht mehr . Jetzt ist es doch so , wenn du 3/13 P. bekommst , sagen wir 2 P und du würdest 1/15 nochmal 2 P bekommen , immer Bussgeld , dann werden diese 4 P. erst getilgt 1/17 . Ab 1. Mai 2014 werden alle Punkte aus Bussgeldern nach 2,5 Jahren für sich getilgt und P aus Straftaten z.B. -Entfernen von der Unfallstelle - wie bisher nach 5 Jahren . Ich muss das ein bischen umständlich schreiben , weil es immer Blogger gibt , die die Flöhe husten hören . Aber fragt nur noch mal nach , mir ist es lieber man weiss genau Bescheid . Giovanni. meier 923 , das Problem ist nur da zu sehen : Wenn du einmal über 21 km/h fährst , hast du schon ein Achtel aller möglichen Punkte bis zum Entzug abgearbeitet . Auch- Benutzung des Telefons während des Laufes des Motors -eigentlich während der Fahrt , aber die Rechtsprechung hat auch während des Laufes des Motors schon bußgeldbewehrt = 1 P , also 8 mal Telefon Benutzung ist die FE weg . Da wird noch so mancher ins Schwitzen kommen . Giovanni
Hallo, warum denn, vieleicht überlegt der eine oder andere sich jetzt eine Freisprecheinrichtung zuzulegen, wäre doch eine Möglichkeit diese Punkte einzusparen. rolf , die Lebenserfahrung sagt mir , das in geringem Maße jeder mal einen Fehler machen kann . Sei es durch Ausfall der Freisprechanlage , oder durch andere Faktoren . Ich weiss von berufswegen , dass nicht unbedingt immer bewußtes Fehlverhalten eine Rolle spielt , sondern schon geringe Unaufmerksamkeiten zu einer Fehlhandlung führen . Giovanni. Hallo Giovanni, gebe dir Recht. Nur wundere ich mich im Verkehr, dass bei 25% die Freisprecheinrichtung ausgefallen ist. rolf , wenn du gucken könntest : Ich zucke gerade die Achseln . Giovanni.
Nur? Das sind gefühlte 80% :? (zumindest hier in der Schweiz) Warum eine Bluetooth-FSE nicht in jedem Auto Pflicht ist, kann ich auch nicht nachvollziehen. ... wobei, Giovanni, .... Handyphonieren im Auto ist einer der seltenen Tatbestände, bei denen 'Vorsatz' nicht erhöht geahndet wird .... weil hier immer von Vorsatz auszugehen ist .... deedee, das siehst du verkürzt , Vorsatz ist eine schlimme Unterstellung . Es läuft auch nach dem neuen Bußgeldkatalog unter - weniger schwerwiegende Ordnungswidrigkeit -. An diese Diktion muss man sich halten . Ich hatte kürzlich eine Diskussion mit einem WOMO fahrer der der Meinung war ,er könne das , weil er ein toller Fahrer sei , wer das nicht könne,wäre praktisch ein Schwachkopf , da steht wohl eine ernorme Uneinsichtigkeit dahinter und in seiner Plattheit kann er sich nicht vorstellen , dass telefonieren während der Fahrt dem Verhalten und der Reaktion von Alkoholgenuss gleichzusetzen ist . Aber das ist nicht meine Baustelle . Giovanni. Iss aber meine Baustelle .... :mrgreen: Aber eine 'schlimme' Unterstellung .. na ja .... es gibt 'fahrlässiges' Rotlichtfahren, fahrlässigen Verstoß Haltverbot, fahrlässiges Dies oder Das, aber bei Handy wird IMMER von Vorsatz ausgegangen .... daher kann auch das Bußgeld hier wegen Vorsatzes nicht verdoppelt werden, wohl aber bei Rotlicht oder so ..... Damit ich die Vorschriften die ab 1.5.14 zur Punkteregelung abschließen kann ,hier noch die Fahreignungsbewertung : Punkte Maßnahme der Erlaubnisbehörde Einmal innerh. von 5 Jahren 1 -3 Vormerkung .(Warnung ohne Folgen, keine 1 Punkt Abzug durch freiwililges Fahreig- Benachrichtigung der Erlaunbnisbehörde durch nungsseminar möglich . KBA , kein Schreiben an den Betroffenen durch die STVÄ ) 4 -5 der Betroffenewird von der Fahrerlaubnisbehörde 1 Punkt Abzug ( wie oben ) schriftlich ermahnt undauf dei Möglichkeit hinge- wiesen , freiwillig ein Fahreignungsseminar zu besuchen. ( 1. Maßnahmestufe ) 6 -7 der Betroffene wird von der Fahrerlaubnisbehörde schriftlich Ohne Punkteabzug . verwarnt und auf die Möglichkeit hingewiesen , freiwillig am Fahreignungsseminar teilzunehmen . ( 2. Maßnahmestufe ) 8 Die Fahrerlaubnis wird entzogen . Dauer mindestens 6 Monate , Punkte werden erst bei Neuerteilung gestrichen und Im Regelfall muss vor der Neuerteilung erst eine Untersuchung beim MPU erfolgen . ( 3. Maßnahmestufe .) Wie zu erkennen ist , erfolgt keine Einweisung in ein ASP Seminar durch die Behörde , denn diese ASP gibt es nicht mehr ie heißen dann FES . Abbau nur noch freiwillig 1 P Abzug , 1 x in 5 Jahren.- Auch Begleiter bei -Begleitendem Fahren mit 17 - dürfen nur noch einen Punkt haben . Desweiteren gibt es die -Verkehrspsychologischen Beratungsgespäche - nicht mehr , bei denen diejenigen , die 14 - 17 Punkte hatten noch 2 Punkte reduzieren konnten . Wichtig , aber bereits erwähnt , wer bis zu 14 Pt. hat , sollte noch ein ASP bei einem Moderator machen , muss aber die Teilnahmebescheinigung bis spätestens 30 . 4. 14 bei seinem zuständigen STVA abgegeben haben . So , nun fällt mir spontan nichts mehr ein . Giovanni SUPER, Giovanni ... besser hätte es keiner erklären können ...... Hallo, Leute , bei jeder Punkteregelung kommt der Begriff - Überliegefrist - vor . Weil dieser aber von den meisten Kraftfahrern missdeutet wird , will ich den noch mal erklären : Dr Grund ist folgender : Es gab Autofahrer die in früheren Zeiten als die Überliegefrist noch 3 Monate betrug durch Einsprüche und andere Verzögerungen z.B. Ordnungswidrigkeiten solange hinzogen bis Punkte durch Tilgung oder Streichung gelöscht waren waren . Ja, sie konnten zwischenzeitlich bis zum 13 . Pkt sogar noch bei Teilnahme an einem ASP Kurs mindestens 2 Pkt abbauen . Das gefiel dem Gesetzgeber überhaupt nicht , denn er fühlte sich bei der Wirksamkeit auf die Verkehrssicherheit von den betr. Verkehrsteilnehmern getäuscht und hat deshalb die Überliegefrist schon vor einiger Zeit auf ein Jahr erhöht . Die Definition hört sich so an , etwas kompliziert aber dem Sinne nach richtig . -Sie , die Überliegefrist . ist nötig ,um einen tatsächlichen Punktestand vorhandener Pkt , feststellen zu können , der erst nach der Tilgungfrist bekannt werden kann . Das tritt ein ,wenn die Rechtskraft von Pkt.deren Tattag in der Tilgung vorhandener Pkt. liegt ,erst nach der Tilgungsreife vorhandener Pkt . eintritt . Hiermit kann die Erlaubnisbehörde entsprechend reagieren ,wenn zusätzliche Eintragungen hinzukommen die sich aus einer Tattagsregelung ergeben ,die zwar in der Tilgungsfrist lagen, aber noch nicht rechtskräftig wurden. Ich hoffe ich habe mich klar ausgedrückt . Wenn Fragen auftauchen . einfach noch mal posten . Giovanni. ... hier noch ein paar Anhebungen der Regelsätze die für WOMO Fahrer interessant sein könnten : Erhöhung der Regelsätze: Bei folgenden Verstößen auszugsweise werden die Regelsätze angehoben: Winterreifenpflicht: 60,00 € Parken an unübersichtlichen Stellen und Rettungsfahrzeug behindert: 60,00 € Liegen gebliebenes Fahrzeug nicht ausreichend kenntlich gemacht: 60,00 € Falsche Beleuchtung bei Regen, Nebel oder Schneefall: 60,00 € Vorfahrt- oder Rotlichtverstoß: 70,00 € Versäumnis der Frist für die HU von mehr als vier Monaten: 60,00 € Handyverbot: 60,00 € Giovanni. Eine immer wieder auftauchende Frage ist folgende : Was geschieht mit Punkten nach dem 1.5.14 die noch in der Tilgung befindlich sind ? Diese Punkte werden noch bis zu 5 Jahren nach der alten Tilgungsfrist behandelt , aber umgerechnet nach der neuen Punktetabelle . Wenn neue Punkte dazu kommen, erden die dann , weil die neuen Punkte eine Tilgung von 2 Jahren 6 Monate oder 5 Jahre haben parallel dazu geführt . Nach 5 Jahren ist dieser Vorgang dann ausgelaufen . Interessant ist noch : Sollte jemand durch 6 PT neu in die 2.Verwarnungsstufe geraten, bleibt er bei diesen beispielsweise 6 PKT stehen , bis er eine Verwarnung von seinem STVA bekommen hat und diese dem KBA in Flensburg mitgeteilt wurde . Hört sich alles etwas theoretisch an , ist aber für die Betroffenen sehr wichtig . Giovanni tennismichi , nein den musst du erfragen beim Kraftfahrtbundesamt . Aber eine sehr interessante Meldung ging heute über die Ticker : Der Minister Dobrindt hat einer großen deutschen Sonntagszeitung mit großer Inbrunst erklärt , ab dem 1.5.14 2würden durch die neue Punkteregelung 114000 Kraftfahrer ihre Punkte verlieren . 114000 von ca. 9 Millionen. So werden Meldungen gemacht und Zeilen voll geschrieben . Der unbedarfte Leser hält es für viel und wackelt mit den Ohren . Es bleibt immer noch eine sehr komplizierte Rechenarbeit sofern nicht Punkte die nicht mehr eintragefähig sind gleich gelöscht werden , müssen die alten Punkte entsprechend der Tilgung noch getilgt werden . Sie bleiben also neben den neuen Punkten die eine Tilgungszeit von 2,5 bzw 5 Jahren haben daneben erhalten bis sie getilgt sind . Im Extremfall bis zu 5 Jahren bei eingetragenen Strafsachen . Nicht vergessen, es gibt immer noch eine Überliegefrist von einem Jahr . Ab sofort sollte für jeden Kraftfahrer Alarmstufe -rot - gelten . Denn 8 Pt einschl. der alten pt. sind schnell erreicht. Giovanni. |
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