Hallo, bräuchte von euch mal einen tipp:
Ist es bei einer Anschaffung eines gebrauchten Fahrzeugs wirklich so, das die Ausstattung und das sonderzubehör nicht detailliert als Anlage zum Kaufvertrag und Rechnung aufgeführt werden. Der concorde Händler, bei dem ich das vorgenannte Fahrzeug die Tage übernehmen soll, teilte mir mit, das es reicht zu schreiben Satelittenschüssel, anstatt Christoph Twin-Sat Anlage, Hubstützen anstatt den Hersteller zu benennen mit Tragkraft von 24 Tonnen USW. Er teilte mir mit, dass das Fahrzeug einen Listenneupreis in Höhe von € 225.000 brutto hätte. Ich denk bei einem zu zahlenden Preis von € 157.000 brutto sollte schon alles aufgeführt werden. Über Ratschläge Würde ich mich freuen.

