Hi
1. Frage:
ist es "gesichert" richtig, dass in F das LKW-Überholverbot NICHT für Wohnmobile > 3,5 t bzw auch darunter nicht gilt, wenn mit einem evtl. Anhänger zusammen > 3,5 t - also tatsächlich nur für gewerblichen Güterverkehr ?
2. Frage:
wird in F (und/oder auch in anderen EU-Ländern überall) beim zulässigen Gesamtgewicht des Wohnmobils AUCH das Gewicht eines evtl Anhängers dazu gerechnet?

