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Hallo , mein Mann ist selbstständig und ca. 3-4 Tage in der Woche auf "Montage". Gibt es eine Möglichkeit die Übernachtung im eigenen Womo steuerlich abzusetzen? Ein Hotel würde pro Nacht ja auch so einige Euronen kosten ?!? Das Problem ist, daß er mit dem Fahrzeug am Wochenende nach Hause fährt. Der "2. Wohnsitz" fällt somit weg. Wir planen ein größeres Womo mit Doppelboden zu kaufen.Könnte ich das nicht über eine Bank finanzieren und es meinem Mann für die Zeit seiner "Montage " vermieten? Was sagt das Finanzamt dazu? Vielen Dank für die vielen hilfreichen :lol: Tipps. jule43 Hallo jule43, wir sind auch selbstständig, mit Reisegewerbe. Wir sind deutschlandweit auf Kunsthandwerkermärkten unterwegs und übernachten an den jeweiligen Wochenenden (2-3Tage) im Wohnmobil. Unser WOMO läuft auf das Geschäft, mit der sogenannten 1%-Besteuerung. Kein Problem, dürfte es bei euch auch nicht geben. Man kann, wenn man keinen Steuerberater hat, auch einfach beim Finanzamt nachfragen. Bei uns sind die recht freundlich und aufgeschlossen. Bei weiteren Fragen,...nur zu. Findus Hallo Findus, wie geht das im Urlaub, wenn ihr einige tausend Kilometer fahrt? Dann wird der Urlaub mit der 1% Regelung recht teuer?!? Lg jule43 hallo Jule, paar Infos kannst du hier nachlesen ...--> Link wenn Ihr Zusammenveanlagung habt , dann kannst schlecht deinen Mann Miete in Rg. stellen :mrgreen: Über offene Fragen kann man auch gut bei Finanzamt nachfragen ... Da wir mittlerweile für Geschäftsreisen auch lieber auf das WoMo zurückgreifen, habe ich darüber auch mit unserem Steuerberater gesprochen. Unsere Reisekostenabrechnungen werden nun mit der entsprechenden Übernachtungs-Pauschale statt mit Hotelrechnung berechnet und alle anderen Reisekosten (Treibstoffe, Maut etc.) werden auch ausgewiesen.
Jetzt habe ich etwas durcheinander gebracht. Ich glaube das Problem gibt es wenn man ein Fahrtenbuch führen muss. lg jule
die 1%-Regelung geltet ja die Privatnutzung ab. Ist die Selbstständigkeit in Form einer GmbH o.ä.? Dann wäre eine Rechungsstellung möglich, bzw. könnten mit der Firma die kM abgerechnet werden. Hallo jule43, das versteh ich nicht. Wieso sollen einige tausend gefahrene km im Urlaub teurer werden ? Ok, Ok,.....hab gerade beim Schreiben bemerkt, dass du es bemerkt hast :roll: Wir machen das auch so wie det203 geschrieben hat. Findus
Wie hoch, wenn man fragen darf, ist denn die Pauschale? Aus welchem Bundesland kommst Du denn? Ist das Finanzamt so ohne weiteres damit einverstanden? Nachtrag: Wenn wir im Urlaub einige viele km fahren, reichen wir für diese speziellen Spritkosten keine Belege ein. Das trau ich mich dann doch nicht, obwohl es vielleicht erlaubt wäre ?!?
Vor allem : meines Wissens gibt´s keine Übernachtungspauschalen mehr ... :gruebel: . Entweder Beleg oder NIX :!: Die Kosten für´s Fahrzeug nur dann, wenn das im Firmenvermögen ist. Im Privatvermögen gibt´s dann Kilometergeld .. Ihr habt auch mit euerem Steuerberater eine Übernachtungspauschale vereinbart? Wie hoch ist die denn? lg Jule Hallo : es geht um die Übernachtung, nicht die Verpflegung. Dazu gilt : Die Übernachtungspauschale: Der Arbeitgeber erstattet seinen Mitarbeitern die Kosten in Höhe der Übernachtungspauschale. In Deutschland beträgt sie für das Jahr 2013 pro Tag 20 Euro. Die Auszahlung ist für den Mitarbeiter steuerfrei, das Unternehmen darf sie jedoch nicht als Betriebskosten absetzen. Eine steuerfreie Erstattung der Pauschbeträge ist nicht möglich, wenn dem Arbeitnehmer die Unterkunft vom Arbeitgeber oder eines Dritten (auch teilweise) unentgeltlich gestellt worden ist. Bei der 1%-Regelung könnte das Finanzamt skeptisch werden, da sich ein Womo ja prima auch privat nutzem lässt. Die 1%-Regelung ist auch nur anwendbar, wenn das Fahrzeug zu mindestens 50% dienstlich genutzt wird. Das muss man evtl. im Zweifelsfall nachweisen können. Am ehesten rechnet sich die 1%-Regelung wenn die dienstliche Nutzung bei 50% liegt. Geht sie gegen 100%, dann wird es eher ungünstig. Die Rechnung hängt stark von den gefahrenen Kilometern, der jährlichen Abschreibung und dem persönlichen Steuersatz ab, etc. Deswegen kann die 1%-Regelung sehr teuer werden. Deshalb habe ich mich lieber für ein Fahrtenbuch entschieden. Da werden die Kosten exakt anteilig ermittelt und ist deswegen nicht teuer. Dem Finanzamt ist ein Fahrtenbuch deshalb auch lieber. Auf jeden Fall mit dem FA vorher Rücksprache halten. Am besten ein Fahrtenbuch führen. Dann kann man am Ende des Jahres beide Modelle durchrechnen und dann ggfls. das günstigstere wählen. Um nun zurück auf die Eingangsfrage zu kommen: vermieten ist schwer und die Mieteinnahmen würden dann wieder bei gemeinsamer Veranlagung zu Eurem Einkommen gezählt werden. Deswegen würde ich das Womo als Dienstwagen kaufen bzw. finanzieren, Fahrtenbuch führen und alle Kosten (auch etwaige Zinsen) anteilig gewinnmindernd geltend machen. So mache ich es. BTW der Abschreibungszeitraum für ein neues Womo beträgt in der Regel 8 Jahre. Und was das Finanzamt dazu sagt? Auf jeden Fall selber fragen!
Das verstehe ich nicht. Wenn Du wie eingangs erwähnt die 1%-Regelung gewählt hast, musst Du doch gar keine Belege nachweisen - bin verwirrt :?: Hallo, vielleicht verwirrend geschrieben. Die Beträge der Tankrechnungen werden bei der Umsatzsteuerberechnung geltend gemacht. Mehrtägige Dienstreisen sind bei mir/uns überwiegend im Ausland und da gibt es noch die Pauschalen.
Ach so, aber mit Rechnungen im Ausland ist es ohnehin schwierig an die Umsatzsteuer zu kommen. Hallo also ich denke, solche Fragen sollte man lieber mit dem Steuerberater oder dem Finanzamt klären. Da nämlich nur ein Bruchteil der persönlichen und geschäftlichen Hintergründe bekannt sind, können doch auch nicht wirklich steuerrechtlich PASSENDE Antworten gegeben werden. VG Thomas Hallo, der Meinung bin ich zu hundert Prozent auch, da jede geschäftliche Situation anders ist. Dies hatte ich auch schon in meinem ersten posting geschrieben, wo ich nur erwähnte, dass eine steuerliche Absetzbarkeit in bestimmten Fällen möglich ist. Also jule43, auf zum Finanzamt. Das sind ja keine Unmenschen. Findus Hallo jule, Vorsicht! In solchen Dingen niemals direkt beim Finanzamt fragen, denn die arbeiten immer "auf die eigene Mühle"! Also: Gründliche Besprechung mit einem kompetenten Steuerberater, und dann weisst Du, was möglich ist und was nicht. PS: Grundsätzlich ist die berufliche Nutzung eines Reisemobils ohne Fahrtenbuch sehr schwierig... hallo, hab das Womo in der firma, führe fahrtenbuch.. am jahresende wird errechnet wievielprozent privat gefahren wurde (bei mir so ca 15%) und diese 15% werden auf alle fahrzeugkosten als nichtabzugsfähige kosten gebucht. bei jeder betriebsbedingten abwesenheit von zu hause gibts natürlich auch noch die bekannten vma sätze... viele grüße von matthias Das Finanzamt muss dir eine rechtsverbindliche Auskunft geben. Die werden sich hüten, Schwachsinn von sich zu geben. Denn es kann ja von einem cleveren Steuerberater geprueft werden. Du müsst nur klare Fragen stellen. Servus Bitte nicht vergessen ..... bei einem max Steuersatz von gut 40% musst du die anderen 60% wegstecken d.h. die 100% musst du erst verdienen ..... :frown: :mrgreen: :cry: :ja: |
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