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Bußgeld bei Überladung


lebensfrisch am 09 Apr 2005 17:23:44

Hallo,
kann mir einer sagen, was einem für Geldbußen bei Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts drohen oder wo man das Nachlesen kann?

Britta & Oli

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Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

[Admin] am 09 Apr 2005 17:44:43

im Bußgeldkatalog - z.B. über google

Nasenbär am 09 Apr 2005 17:56:41

Hallo
Hat mich auch gerade interessiert, gegoogelt, bin aber vor lauter Werbeseiten nicht fündig geworden. Bussgeld scheint eine Spielwiese für Spam zu sein :?

Anzeige vom Forum


Gast am 09 Apr 2005 18:27:54

GILT NUR FÜR DIE SCHWEIZ:

Ab 1.1.2005 werden Caravans sowie Wohnmobile vermehrt auf die Einhaltung der zul. Gewichtslimiten kontrolliert. Der zulässige Toleranzwert beträgt 3%, d.h. bei einem Mobil bis 3500kg wird ab 3655kg ( Toleranzwert =105kg) gebüsst, und zwar pro 100kg Übergewicht 100.00 sFr. Die Fahrzeugführer können an Ort und Stelle zum entladen der Fahrzeuge gezwungen werden.

:?

Gast am 09 Apr 2005 18:48:03

Überladung (für Kfz. bis 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht oder Anhänger mit zulässigem Gesamtgewicht bis 2 t)

Überladung in % / euro / punkte
mehr als 5 bis 10 / 10 / x
mehr als 10 bis 15 / 30 / x
mehr als 15 bis 20 / 35 / x
mehr als 20 bis 25 / 50 / 3
mehr als 25 bis 30 / 75 / 3
mehr als 30 / 125 / 3

jeweils kein fahrverbot!

angaben stammen nicht von mir, sind auch nur "geklaut" vom www

ralu am 10 Apr 2005 09:10:07

Das wäre ja ein Witz.

Für einen 3.5'er, der mit 350kg zuviel beladen ist, soll es nur €10 Strafe kosten ?

Das wäre aber keine wirkliche Motivation sein Fahrzeug richtig zu beladen.

Eddy am 10 Apr 2005 09:19:22

Hallo,

evtl. macht aber die Versicherung Probleme, falls es mal gekracht hat und die Überladung festgestellt wird.
Daher sollte man sich doch an die Ladungsgrenze halteen.

Eddy

Nasenbär am 10 Apr 2005 10:01:30

Hallo
Und zusätzlich muss man ja wohl, meisst an Ort und Stelle, ausladen, bevor man weiterfahren darf :?

Rita B. am 10 Apr 2005 10:12:24

ich habe aber ähnliche Angaben wie Olaf:

Womo überladen:
bis 3% 10 €
3-5% 25 €
5-10% 40 €
10-20% 50 € 1 Punkt
20% 50-125€ 3 Punkte

diese Angaben habe kürzlich im Netz gefunden und mir notiert. Finde sie aber jetzt, wo ich es nachweisen will, natürlich nicht mehr.
Aber versicherungsrechtlich gesehen, hat man bei Unfällen sicherlich Nachteile. Manchmal ist es schon interessant, wenn man sieht, was auf CP alles so eintrifft. Da kam vergangenes Jahr ein 3,5 t Alkhoven-Hymer, besetzt mit 4 Personen und entsprechend bepackt. Einenm Anhänger mit einem riesengroßen Festboot, auch noch bepackt und am Anhänger seitlich angeschweißt noch eine Rollerbühne mit einem Motorroller :D Da kommt man manchmal aus dem Staunen nicht raus. :confused:

BHP am 11 Apr 2005 16:30:22

Im übrigen sei auch darauf hingewiesen,das die Überladung
einer Achse auch geandet werden kann.
Also sollte auch die Achslast mal ins Auge gefasst werden.
aus Berlin

lebensfrisch am 11 Apr 2005 19:15:07

...

Gast am 11 Apr 2005 20:19:52

@lebensfrisch: also deine Signatur ist ja wunderschön, aber der Sinn deines Beitrages erschließt sich mir auch nach längerem Grübeln nicht!"

oder sollte ich etwa Antworten: ???? :P

[Admin] am 11 Apr 2005 20:37:23

ralu hat geschrieben:Das wäre ja ein Witz.

Für einen 3.5'er, der mit 350kg zuviel beladen ist, soll es nur €10 Strafe kosten ?

Das wäre aber keine wirkliche Motivation sein Fahrzeug richtig zu beladen.


350KG wären 10% :wink:

Gast am 11 Apr 2005 20:51:52

Aber lad die 350 kg mal ab. Da kommst du spätestens nach 150 kg Wasser ins grübeln. Schnaps und Bier? oder doch lieber Frau und Kind?

:oops: schnellduckweg :oops:

[Admin] am 11 Apr 2005 20:55:44

den Motor! Der bringt sicher 350kg - und Frau und Kinder können dann schieben! (Macht straffe Waden und ´nen schmalen Fuß!)

rotpunkt69 am 11 Apr 2005 22:21:50

Kann es sein, dass sich die Prozentangaben auf die maximale Zuladung des Fahrzeugs beziehen?

BHP am 12 Apr 2005 14:51:12

Nee,Nee,die Überladung orientiert sich am ZGG,nicht an der
Nutzlast.
aus Berlin

Gast am 12 Apr 2005 19:52:58

Hallo Zusammen,

10% = 750 kg :wink:

Gast am 12 Apr 2005 19:55:13

Fährt hier einer ein Dickschiff? :D :D :D


Die Prozente beziehen sich garantiert auf das Gesamtgewicht!

frebeka am 12 Apr 2005 20:12:48

Hallo,

und auf die zulässige Achslast, die ist meistens vorher überschritten :oops:

Hoelschi am 15 Feb 2014 20:03:33

Hallo im neuen Bußgeldkatalog (01.04.2013) sind die Strafen genau erläutert. Die Grenzen beziehen sich sowohl, als auch auf das Gesamtgewicht.
Wer als das zGG einhält, aber die Achslast trotzdem überschritten hat, zahlt :-(

Inbetriebnahme, Anordnen oder Zulassen der Inbetriebnahme eines Fahrzeug unter Überschreiten der zulässigen Achslast oder des zulässigen Gesamtgewichts oder der Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen bei Kfz bis 7,5t *) **)

Überschreitung in v.H.
mehr als 5 bis 10% Verwandgeld 10 / keine Punkte
mehr als 10 bis 15% Verwandgeld 30 / keine Punkte
mehr als 15 bis 20% Verwandgeld 35 / keine Punkte
mehr als 20% Bußgeld 95 / 3 Punkte
mehr als 25% Bußgeld 140 / 3 Punkte
mehr als 30% Bußgeld 235 / 3 Punkte

Quelle: ACE Automobilclub

Bei den Bußgeldern kommt dann auch immer noch eine Verwaltungsgebühr dazu, wobei die Punkte sicherlich mehr schmerzen werden :-(

Eine Waage mit der man jedes Rad einzeln wiegen kann bekommt man auch schon um die 100,- Euro und dann ist man sicher nach allen Seiten.

woslomo am 16 Feb 2014 11:01:53

Hoelschi hat geschrieben:Eine Waage mit der man jedes Rad einzeln wiegen kann bekommt man auch schon um die 100,- Euro und dann ist man sicher nach allen Seiten.

Wie genau ist diese Waage? Ich hatte mal eine derartige. Die hat bei mehrfachem Drüberfahren jedesmal einen anderen, stark abweichenden Wert angezeigt.

homa am 16 Feb 2014 11:32:09

Bei Fritz Berger wurde früher mal eine Waage angeboten. Soweit ich weiß, geht diese nur bis 1000kg und das Wäge-Ergebnis ist auch nicht gut reproduzierbar. Das heißt, es ist auch nur ein "Schätzeisen". Wenn man aber Überladungsprobleme hat, sollte man bis 1200kg wiegen können. Dann hat man auch die Fahrzeuge abgedeckt, die auf 2240kg hinten aufgelastet wurden.


tliner am 16 Feb 2014 11:36:15

Tach auch,
Die meisten Hersteller behalten sich bei der Angabe des Fahrzeuggewichts eine Toleranz von fünf Prozent vor. Bei einer Polizeikontrolle eines Fahrzeugs bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht findet ebenfalls eine Toleranzgrenze von fünf Prozent Anwendung. Beim Überschreiten der zulässigen Achslast oder des zulässigen Gesamtgewichts von 5 bis 10 Prozent sind 10 Euro Bußgeld fällig. Doch die Bußgeldseite ist nur ein Aspekt, auf einen anderen weist Rechtsanwalt Rüdiger Zipper hin: „Besteht bei einem Unfall der Verdacht, dass die Unfallursache auf eine Überladung zurückzuführen ist, kann die Versicherung die Schadens­begleichung verweigern – unter Umständen sogar ohne eine Toleranz einzuräumen. Ob dann ein 3,5-Tonnen-Fahrzeug mit 3590 Kilo bereits als überladen gilt, muss ein Gericht entscheiden.“ So bleibt nur der Appell, sich penibel an das in den Fahrzeug­papieren eingetragene zulässige Höchstgewicht zu halten.
--> Link

Ralph

tober am 16 Feb 2014 15:28:48

Der Thread ist ja aus 2005 - aber immer aktuell :D Viele wollen einfach rechnen das 200kg überladung billiger kommt als auflasten. Stimmt fast immer solange sie in D bleiben. Aber vor allem im Ausland kann es anders aussehen. Allerdings hätte ich mit 3600kg (bei nem 3,5t.er) bei einhalten der Achslasten und Reifentraglast "nur minimale bedenken". Irgendwann ist aber schluss 8)

SundL am 16 Feb 2014 15:48:58

Es gibt da aber schon noch einen kleinen(aber feinen) Unterschied...zwischen

Ausversehen mal zuviel eingepackt zu haben
und
Vorsätzlich zu schwer unterwegs zu sein !

So wird z.b die Überladungs-Kosten-Punkte Rechnung beim Handwerker (der mal 2 Sack Zement zuviel hinten drin hat) sicherlich Anwendung finden

bei einem Stückgut Transporteur der ja eine Packliste hat aus der er genau sehen kann wieviel er dabei hat.... auch mal nicht !


Wer also einen MAXI 4,25to (aus den Bekannten Gründen) auf 3,5to ablastet und darum IMMER zu schwer hat, dem könnte man schon eine Art Absicht unterstellen ...

rolf51 am 16 Feb 2014 17:51:51

[quote="SundL"]Es gibt da aber schon noch einen kleinen(aber feinen) Unterschied...zwischen

Ausversehen mal zuviel eingepackt zu haben
und
Vorsätzlich zu schwer unterwegs zu sein !

Hallo,
wo ist da der Unterschied? 200kg. Ausversehen oder 200kg immer. Überladung ist überladen und kostet bei Kontrolle, dass weis jeder, und darf sich darüber nicht aufregen.

BernhardK am 16 Feb 2014 19:28:38

Auch wenn es nur ein Verwarnungsgeld kostet, so muss man das
zu viele Gewicht ausladen, bevor man weiterfahren darf.

SundL am 17 Feb 2014 08:18:29

rolf51 hat geschrieben:
Hallo,
wo ist da der Unterschied? 200kg. Ausversehen oder 200kg immer. Überladung ist überladen und kostet bei Kontrolle, dass weis jeder, und darf sich darüber nicht aufregen.


Ich meine den rechtlichen Unterschied zwischen Fahrlässig und Vorsätzlich und da gibts schon unterschiede

--> Link

Gast am 17 Feb 2014 10:40:11

SundL hat geschrieben:Wer also einen MAXI 4,25to (aus den Bekannten Gründen) auf 3,5to ablastet und darum IMMER zu schwer hat, dem könnte man schon eine Art Absicht unterstellen ...
Das kann schon sein, aber ich hatte bis jetzt den Eindruck, dass das keinen interessiert. Du wirst angehalten, fährst auf vier elektronische Waagen und wirst gewogen.

Dann fährst Du ein Stück weiter und bekommst wenn alles ok ist, Deinen Fahrzeugschein wieder, den Du vorher abgeben musstest.

Wie ich bereits mehrfach geschrieben hatte, sind bei so einer Verkehrskontrolle immer mehr als ein Dutzend Personen beteiligt.

Dann bekommst Du gesagt, ob das Gesamtgewicht, die Achslast und die Reifen überladen sind oder nicht.

ganderker am 17 Feb 2014 10:54:07

hallo,
Reifenlastgrenze wird oft übersehen, man schaut nur nach Bußgeldern.
Als ich auf russischen -extrem schlechten- Straßen mit tiefen Löchern unterwegs war, habe ich allein schon aus diesem Grund den Reifen den Stress erspart, mit viel Übergewicht unterwegs zu sein. Irgendwann ist die geringe Reserve der Traglast ausgereizt. Allein der hintere Überhang wirkt wie ein Hebel, das runterplumpsen von Gehwegen ist dabei für den Reifen weit über der Grenze in vielen Fällen. Tausendmal gehts gut..... In Deutschland kein riesiges Problem, wenn man nicht gerade in München in der Innenstadt steht.
Man muss darüber nicht in Hektik verfallen, es genügt das Nachdenken, meine ich.

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