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Verjährung Blitzergebühr


gotthilf am 14 Apr 2014 17:11:09

Hallo, wer weiß wann und ob in Frankreich die Zahlungsaufforderung für eine
Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit von 4 kmh (in Worten "vier") bei erlaubten 70 kmh der Verjährung anheim fällt? Am 6.12.13 kam der Blitz und am 2.4.14 das am31.3.
ausgestellte Ticket über immerhin 45,00 EUR, also knapp 5 Monate später.
Muß ich mir noch Gedanken machen?
GG

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Spassvogel am 14 Apr 2014 17:57:36

Hallo, meines Wissens nach, können die Herrschaften sich 6 Monate Zeit lassen für die Bearbeitung.
Aber für 4 km/h darüber, 45,-€ finde schon schon heftig.
Was hast Du noch veranstaltet??

Gast am 14 Apr 2014 18:03:50

Ich würde mich bei unserer örtlichen Polizei erkundigen. Ich hab mal gehört, dass unser Gebührenkatalog zugrunde gelegt wird. Kann mich aber auch täuschen. Aber über die Verjährungfristen kann dir unsere Polizei sicher etwas sagen. , Gerd

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Lancelot am 14 Apr 2014 18:10:15

gotthilf hat geschrieben:Muß ich mir noch Gedanken machen?


Evtl. nicht ... weil die "Verfolgungskosten" unter € 70,-- liegen ..

Grundsätzlich werden die Behörden im europäischen Ausland jedoch erst ab einem Betrag von 70 Euro aktiv.


Quelle : ADVOCARD --> Link

Ich würd´s riskieren .. 8)

Gast am 14 Apr 2014 19:54:26

Nur mal einen Auszug aus dem letzten Link:

Das Datum, ab dem eine Ordnungswidrigkeit im Ausland verjährt ist, richtet sich nämlich nicht nach dem Tag des Vergehens, sondern nach dem Zeitpunkt, an dem die ausländische Behörde den Bußgeldbescheid ausgegeben hat. Die Verjährungsfristen der einzelnen Länder sind darüber hinaus sehr unterschiedlich geregelt. In Deutschland sind Verkehrsdelikte in der Regel nach drei Monaten verjährt. In vielen europäischen Ländern sind sie hingegen noch lange Zeit nach dem Vergehen gültig – etwa fünf Jahre in Italien oder drei Jahre in Norwegen.

Also erstens verjährt so schnell in Frankreich meines Wissens nichts und zweitens solltest Du dann die nächsten Jahre nicht mehr nach Frankreich fahren bzw. "Dich dort erwischen lassen" Denn meines Wissens wird es dann mit allen Zusatzkosten richtig teuer.

Weil Du 4 km/h schreibst, im Ausland gilt keine große Toleranz wie bei uns, gilt auch beim Übergewicht, da schlagen die sofort hart zu.

Ich denke mal nicht das die das Geld in Deutschland einziehen werden, aber wie gesagt nach Frankreich einreisen ist dann erst mal nicht.

Allerdings weiß ich auch nicht, wie das Stufensystem ( gebusster zahlt nicht = doppeltes Bussgeld ) sich dann auf die Deutsche Einzugshöhe auswirkt.

marginata2012 am 16 Apr 2014 12:04:06

Hallo,
wenn es lohnt neues KFZ Kennzeichen.

haballes am 16 Apr 2014 14:06:31

:daumen2: Dies ist ein wertvoller Tipp, für diejenigen, die mit schlechtem Gewissen aus dem Ausland zurückkehren.
Wird in der Transportbranche standartmäßig praktiziert.

mauzi am 16 Apr 2014 14:09:28

Hallo,

Nach 45 Tagen erhöhung auf 180 Euro.


translate.google.lu/translate?hl=de&sl=fr&u=http://www.leparticulier.fr/jcms/c_57194/infractions-routieres-categories-de-contraventions-et-taux-des-amendes&prev=/search%3Fq%3Damendes%2B3%2Bclasse%26lr%3D%26hl%3Dde-LU%26as_qdr%3Dall

Gast am 16 Apr 2014 14:14:44

gotthilf hat geschrieben:....ausgestellte Ticket über immerhin 45,00 EUR, also knapp 5 Monate später.
Muß ich mir noch Gedanken machen?
GG


Nein, du musst dir keine Gedanken machen. Du musst nur die 45 € schnell bezahlen, dann kannst du deine Gedanken wieder etwas Schönerem widmen.
Tipp: schnell zahlen und schnell vergessen die Geschichte. Alles andere würde etwas ungemütlicher ausgehen..

,
Garlic

Gast am 16 Apr 2014 20:14:45

Warum sich einen Kopf machen wegen der paar Euronen. Wer schnell fahren tun will, muss halt auch mit Schnellzuschlag rechnen.

alsace am 16 Apr 2014 20:30:33

würde dir raten die 45,-- Euro zu bezahlen, es wird sonst nur teurer und das erheblich !
Lebe in Frankreich und weiss, dass die Höhe der Busse sprunghaft ansteigt, wenn man sich zu lange Zeit lässt mit dem bezahlen.

alkoven am 17 Apr 2014 05:18:23

Guten Morgen,

also ich würde - wenn vielleicht zähneknirschend - auch die 45 € bezahlen. Frankreich ist einfach ein zu schönes Land, um wegen dieser relativ kleinen Summe nicht mehr dort reisen zu dürfen.

gary32 am 17 Apr 2014 13:37:47

Hallo,

das Thema wurde hier schon öfters erwähnt.
Hier ein Link mit Erklärungen über P.V. ( Procès Verbal ):

--> Link

A+

gary32

hymers740 am 18 Apr 2014 11:38:28

Hallo Gary,
du bist doch der Frankreich – Experte!
Mir hat einer unserer Mitarbeiter aus der Niederlassung Toulouse erzählt, das neuerdings an jeder Mautstellen Einfahrt, per Camara und Rechner die Kennzeichen auf Verstöße kontrolliert werden.
Man kann dann in dem Bereich danach angehalten werden!


Klaus

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