Gast am 14 Apr 2014 19:54:26
Nur mal einen Auszug aus dem letzten Link:
Das Datum, ab dem eine Ordnungswidrigkeit im Ausland verjährt ist, richtet sich nämlich nicht nach dem Tag des Vergehens, sondern nach dem Zeitpunkt, an dem die ausländische Behörde den Bußgeldbescheid ausgegeben hat. Die Verjährungsfristen der einzelnen Länder sind darüber hinaus sehr unterschiedlich geregelt. In Deutschland sind Verkehrsdelikte in der Regel nach drei Monaten verjährt. In vielen europäischen Ländern sind sie hingegen noch lange Zeit nach dem Vergehen gültig – etwa fünf Jahre in Italien oder drei Jahre in Norwegen.
Also erstens verjährt so schnell in Frankreich meines Wissens nichts und zweitens solltest Du dann die nächsten Jahre nicht mehr nach Frankreich fahren bzw. "Dich dort erwischen lassen" Denn meines Wissens wird es dann mit allen Zusatzkosten richtig teuer.
Weil Du 4 km/h schreibst, im Ausland gilt keine große Toleranz wie bei uns, gilt auch beim Übergewicht, da schlagen die sofort hart zu.
Ich denke mal nicht das die das Geld in Deutschland einziehen werden, aber wie gesagt nach Frankreich einreisen ist dann erst mal nicht.
Allerdings weiß ich auch nicht, wie das Stufensystem ( gebusster zahlt nicht = doppeltes Bussgeld ) sich dann auf die Deutsche Einzugshöhe auswirkt.