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[DUC 250] zulässiges Gesamtgewicht erhöht im Hängerbetrieb


Ralles am 06 Mai 2014 07:00:49

Hallo zusammen,

seit gestern hab ich das neue Womo angemeldet, und mir ist dabei etwas aufgefallen:

In den Homologationsunterlagen steht, dass sich das zulässige Gesamtgewicht und die Achslast der Hinterachse um 100 kg erhöht, wenn ich einen Hänger ziehe.
Also 3495+100 und 2000+100.

1. Im Fahrzeugschein finde ich dies nicht mehr, hab aber beim Googlen schon Fahrzeugscheine gefunden, die das drinstehen haben. Muss ich das bei der Zulassungsstelle monieren (haben die einen Fehler gemacht) oder gilt diese Regel auch ohne Eintragung für jedes Fahrzeug im Hängerbetrieb?

2. So konkret habe ich nichts gefunden, aber gelte ich dann automatisch als 3.5to+, wenn ich nen Hänger dran habe (also in Ö ne goBox etc. ... Tempolimit hab ich ja mit dem Anhänger eh schon bei 80 bzw. 100.)?

Vielen Dank & Ciao, Ralf

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heiinjoy am 06 Mai 2014 08:59:27

Hallo Ralf,

ich meine das Thema hatten wir schon.

Grundsätzlich wenn in der Zulassungsbescheinigung steht, bei Anhängerbetrieb plus 100 kg zulässige Gesamtmasse bis Du über der magischen Grenze von 3500 kg. Dann auch in A Go-Box - aber nur mit Anhänger.
Wenn Du das nicht möchtest, einfach den Zusatz streichen lassen.



Heiinjoy

Ralles am 07 Mai 2014 12:09:29

Hi heiinjoy,

danke für Deine Antwort, auch wenn ich (nachdem ich nochmal auf die Suche gegangen bin) nicht konkret dran glaub.

... aber, ich weiss nicht, wass ich glauben soll ....

... ich hab hier: --> Link diese 15 Seiten durchgelesen und jetzt dreht sich mir der Kopf, oder zumindest die Gedanken darin.

Ich lass das jetzt mal so wies ist, im Schein steht ja nix drin, ich lass das auch nicht nachtragen. Damit bin ich auf Nummer sicher.

Vielleicht hat ja jemand noch einen konkreten Hinweis, wie die Sachlage genau ist, dann aber bitte mit Bezeichnung der Quelle, weil Meinungen gabs auf dem oben verlinkten Thread genug.

Danke & Ciao

vom etwas verwirrten Ralf

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Hartensteiner am 24 Sep 2015 15:14:47

ralles , das ist zwar schon einmal besprochen , aber ich versuche es selbst nach so langer Zeit , falls du es noch einmal nachlesen willst , zu erklären .
Wenn unter F2 in deinem Fahrzeugschein , heute Doc 1 ,3490 kg steht, ist das dass - zulässige Gesamtgewicht - welches nicht überschritten werden dürfte . Grundsätzlich nicht um 1 kg .
Wenn du nun einen Anhänger dahinter hängen würdest , und dieser eine Stützlast auf die Kupplung von 40 kg bringen würde , dann wäre sowohl das zulässige Gesamtgewicht , als auch möglicherweise die zul.Hinterachslast
überschritten .
In der Typprüfung hat der Gesetzgeber , der dir doch nicht empfehlen darf, einfach überladen zu fahren, eine
leichte Überschreitung eingeräumt , damit du überhaupt im Grenzbereich des zul. Gesamtgewichtes mit Anhänger fahren darfst .
Deshalb steht unter Punkt 29 : F1/F2U.7.2/8.2 : + 100kg B. ANHÄNGERBETRIEB.
Dein Fahrzeug hat also ein zul. Gesamtgewicht von 3490Kg + 100kg , aber nur im Anhängerbetrieb .
F1 und F2 ändern sich keineswegs , denn die sind aufgrund der Typprüfung festgelegt .
Nur dieser Eíntrag ist auch relevant , wenn es um die GOBOX geht. Du liegst also auch mit Anhänger unter 3500 kg
und deshalb, keine GOBOX .
Hartensteiner .

dieter2 am 24 Sep 2015 15:48:27

Hartensteiner hat geschrieben:F1 und F2 ändern sich keineswegs , denn die sind aufgrund der Typprüfung festgelegt .
Nur dieser Eíntrag ist auch relevant , wenn es um die GOBOX geht. Du liegst also auch mit Anhänger unter 3500 kg
und deshalb, keine GOBOX .
Hartensteiner .


So ist es.
Die Zulassung trägt das anstandslos ein.

Dieter

Gast am 24 Sep 2015 16:42:35

Hartensteiner hat geschrieben:Wenn du nun einen Anhänger dahinter hängen würdest , und dieser eine Stützlast auf die Kupplung von 40 kg bringen würde , dann wäre sowohl das zulässige Gesamtgewicht , als auch möglicherweise die zul.Hinterachslast
überschritten .
Hartensteiner .


Nein!

Achtung, genau lesen. Gesamtmasse + Stützlast ist kein Problem!

Hier:

--> Link

wurde es bereits erklärt.

Liebe , Alf

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