moin gemeinde,
mein selbstausbau eines kastenwagens mit 3,5t nähert sich dem ende, d.h. ich will demnächst zulassen.
somit erfolgt die zulassung zuerst als lkw, dann gas-tüv, dann mit dekra umschlüsseln zum "sonstiges kfz wohnmobil"
wie regeln das die versicherer üblicherweise?
gibt es nach dem wohnmobileintrag ein sonderkündigungsrecht der bestehenden lkw-versicherung?
rechnet mir der versicherer die 3 wochen lkw als Womo durch?

