|
Oh je, laut AVD darf ich mit meinem Gespann nur mit 70 km/h in Österreich fahren obwohl ich 100er Zulassung habe. ....und ich bin da immer mit 100 durch :scherzkeks: --> Link Lese ich das jetzt richtig? "Gespann max. 3,5t zGG; ansonsten 70 km/h" Ja, 70 auf Landstraßen, 80 auf Autobahnen wenn Gespann über 3,5 to. Stimmt Susanne, Du hast recht. Ich hatte das auch für die Autobahn gemünzt. Nochmal glück gehabt. Aber die 100 werde ich jetzt wenn es geht vermeiden...... Servus Wenn du dich hinter die Lkw reihst und schön mit 90 mitfährst kann dir auch nichts passieren. ist eigentlich schon alles geschrieben und am besten bei den LKW einreihen und mitschwimmen. Aber was mich aml interessiert: wieso kommt man immer auf die Idee, dass eine deutsche 100er Genehmigung automatisch auch in anderen Ländern gilt :?:
Weil wir Deutschen nun mal so sind...... ...eine einmal erworbene Eigenschaft, gibt man soooo schnell nicht wieder her. ;D ....Und schon gar nicht in Österreich :lach: genau deshalb wird 70 km/h eingeführt,da vielleicht der eine oder andere Piefke unser schönes Land meidet''''Mühl wird auch weniger :gut: Servus Ich denke nicht das die Deutschen im speziellen unser Land zumüllen ...... da gibts ganz andere Genossen und Nachbarn .......und auch sehr viele Einheimische, räumt ja sicher wer weg also kann ich es auch rauswerfen. Darum gibts jetzt ja auch die Aktion scharf gegen Müllsünder die etwas aus dem Auto werfen. Ach, müllen war gemeint, ich hab überlegt was das mühlen bedeuten soll.. :D
Hallo, das war ja nicht gerade nett. Liebe Mondmann
Moderation:Nur mal so angemerkt. In der Überschrift steht Ösiland und hier jetzt Piefke. Wir haben alle das gleiche Hobby und möchten uns hier austauschen.
Also das will ich jetzt aber schon wissen ! ( Ernsthaft ) :eek: Ich habe extra nachgegoogelt, da ich zwar den Begriff Ösiland kenne, dieser aber stets lediglich als verniedlichende Abkürzung, so wie Booti anstatt Boot, kenne. Google sagt ( hier --> Link ) das die in Deutschland für Österreicher verwendete Bezeichnung „Ösi“ (auch „Öschi“) ist ein direktes Äquivalent ( zu Piefke), da es in gleichem Maße teilweise abwertend, oft aber auch wertfrei verwendet wird. Sorry, wieder etwas dazu gelernt, ich kannte es bisher nur Wertfrei. Aber ich denke mal das "Piefke" jetzt nicht unbedingt eine Beleidigung darstellt, oder ??? Wobei das ist jetzt bestimmt OT - nur mich interessiert es wirklich. Servus Piefke ist für mich keine Beleidigung, es steht für den (Nord)Deutschen im allgemeinen. Genauso wie Marmeladinger, oder Katzelmacher für Italiener .... oder Paprika für die Ungarn ..... ;D :) Dann wär das ja geklärt. Ich hatte nur Angst, daß es gerade in der Urlaubszeit Hauerei vor den Alpen gibt. Also zuckeln wir Piefkes nun weiter mit 70 km/h durchs Ösiland. :wink: Lasst euch nicht weiter stören.
Die heißen bei uns in der Gegend schlichtweg "Fischköppe" :mrgreen: ...und für meinen Kumpel aus Gastn sind wir die Flachlandtiroler :ja: Ist genau so nett gemeint wie der "Weißwurstäquator" oder "ehemolische Däderää" Bei den meisten jedenfalls - dem Rest ist eh meist nicht mehr zu helfen, da festgefressene Denkweise / Vorurteile! wie zB daß Piefkes das schöne Ösiland zumühlen :lol: Aber zurück zum Thema: Da gibts ne gute App "Dethleffs Reiseinfo" von der Tanner AG - kostet nix und da kann man sein gefährt und das jeweilige Land angeben und bekommt alle relevanten Infos. ![]() (Die zweite Reiseinfo im Beispiel bezieht sich (der Richtigkeit halber) auf ein Reisemobil 3,5-7,5to zGG) Sehr empfehlenswert! ANbei ein paar Beispiele für Caravan oder WoMo. Hallo Leute, zurück zum Thema. Ich darf mit meinem in Österreich zugelassenen Caravangespann (zusammen HzGg 3.040 kg) auf der Autobahn und Schnellstraße 100 km/h fahren. Da es in AT keine 100er Überprüfung incl. Plakette gibt, darf ich in DE auf der Autobahn auch ohne Überprüfung und 100er Plakette, 100 km/h fahren. Da das Gespann in AT zugelassen ist. Hänge ich meinen AT WoWa aber nun bei meinem Bruder an ein in DE zugelassenen PKW, was gilt dann? LG Helmut also in D darfst Du ohne Plakette immer nur 80 fahren, egal wie schnell Du in deinem Heimatland damit fahren darfst. Möchtes Du auch in D 100 fahren, fahre mit deinem Gespann zum TÜV, Dekra oder KÜS lass Dir 100 für den WW bescheinigen. Anschliesend gehst du ins entsprechende Landratsamt und holst Dir für ein paar Euronen das 100er Schild. In D darfst Du dann mit dem Gespann 100 fahren, wenn das Leergewicht des Zugfahrzeuges größer wie das zulässige Gesamtgewicht des WW ist. Danke an Hägar, habe in der Länderinfo des ÖAMTC dies auch so gefunden: Kfz von 3,5 - 7,5 t sowie Gespanne** 80 Landstraße, 80 Autobahn. ** für in Deutschland registrierte Gespanne bis 3,5 t mit Ausnahmegenehmigung (Plakette am Anhänger) gilt 100 km/h. Österreichische Gespannfahren können sich bei einer DEKRA Niederlassung in Österreich eine Bestätigung, dass der Anhänger für eine Geschwindigkeit von 100 km/h geeignet ist, aushändigen lassen. Um die benötigte Plakette zu erhalten, ist die Bestätigung bei der deutschen Behörde vorzulegen. Wo finde ich jetzt eine solche Behörde? Ist das jetzt egal, welches Landratsamt? LG Helmut Behörfe ist egal, Zulassungstelle oder Landratsamt. Du musst Dich vorher nur bei der Entsprechenden Gemeinde erkundigen, wo sie die Plakette ausgeben. Und die 3,5t sind wohl Führerscheinbezogen, da meines Wissens nur das Verhältnis Leergewicht Zugfahrzeug zu zGg. des Anhängers entscheidend ist. Unser Gespann hatte früher auch weit mehr wie 3,5t in Summe und hatten auch eine 100er Plakette drauf.
Super Tipp. Danke!
Dann gibt es mächtig Ärger wenn er fährt. Ein Deutscher darf in Deutschland kein nicht in Deutschland zugelassenes Auto und auch keinen Anhänger fahren, da er sonst gegen das KFZ-Steuer-Gesetz verstößt. Nach dem alten Katalog machte das 4 Punkte aus und Nachzahlung der Steuer. Du darfst das allerdings fahren. Wenn die Voraussetzungen für die 100er-Zulassung gegeben sind kannst du dir beim Landratsamt die Plakette holen und draufpappen und dann auch 100 fahren.
Das dürfte schon etwas komplizierter sein. Zum einen gilt das wohl nur für in D gemeldete Deutsche. Ich fahre natürlich als D in A ein A Auto und Hänger auch mal durch D. Und wenn der D sich in F ein Auto (kommerziell) leiht um nach Hause zu kommen, muß er an der Grenze halt machen ? Und wie ist das bei den LKW ? Da sieht man ja alle möglichen Kombinationen von Kennzeichen. RK
:wink: Ist nicht ganz richtig. §§ 1 und 5 IntVO §1 (Auszug) 1) Ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger sind zum vorübergehenden Verkehr im Inland zugelassen, wenn für sie von einer zuständigen Stelle ein gültiger a) Internationaler Zulassungsschein nach Artikel 4 und Anlage B des Internationalen Abkommens über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 (RGBl 1930 II S 1234) oder b) ausländischer Zulassungsschein ausgestellt und im Inland kein regelmäßiger Standort begründet ist. " §5 (Auszug) Als vorübergehend im Sinne des § 1 Abs. 1 gilt ein Zeitraum bis zu einem Jahr; der Zeitablauf beginnt a) bei internationalen Zulassungsscheinen nach dem Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 mit dem Ausstellungstage, b) bei ausländischen Zulassungsscheinen mit dem Tage des Grenzübertritts. " ?????? z.B die Fa. Buchbinder Autovermietung hat eine Menge Fahrzeuge mit österreichischen Kennzeichen in D laufen (ich selbst hatte auch schon ein WE einen "Ösi-"Transporter...) ..... ????
Ich sage mal pauschal das ist Unsinn. Wenn ich mir einen Mietwagen in Spanien nehme um nach Hause zu fahren verlangt der Gesetzgeber von mir mit absoluter Sicherheit nicht das ich an der französischen Grenze den Wagen abstelle und dann bis zur Küste hoch zu Fuss laufe. |
Anzeige
|