Hallo Reisende,
Muss eine "fest" eingebaute Tankgasflasche von Alugas ins gebe Heft eingetragen werden?
Matthias
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Hallo Reisende, Muss eine "fest" eingebaute Tankgasflasche von Alugas ins gebe Heft eingetragen werden? Matthias Hi, der Meinung meines Gasprüfers nach ja, Der Meinung anderer nach nein. Andreas neuerdings sollen Tankflaschen wie Tanks behandelt werden und Tanks mussten schon immer eingetragen sein.
Immer noch nicht geklärt??????? Gr.R Ich persönlich würde die Tankflasche nur eintragen lassen, wenn die Tankflasdche entsprechend DIN EN 12979 bzw. ECE R67.01, Teil II, Abschnitt 17 eingebaut ist und eine Bescheinigung darüber vorliegt. Ansonsten kann man nämlich die Flasche vor der Gasprüfung nach G607 durch eine Tauschflasche ersetzen. Weil es ansonsten zukünftig, je nach Prüfer, Probleme geben könnte. ![]() Hat man jedoch die geforderte Bescheinigung, sollte ein Eintrag kein Problem darstellen. Michael Genauso machen wir es, alle 2 Jahre für einen Tag raus und ab zur Prüfung. Da auch keine Halterungen vorhanden sind, braucht es nicht einmal eine Tauschflasche ;-) Und was ist mit Vers.-Schutz , wenn's doch mal kracht ? Gr.R Hallo "kintzi" oder R., Tankflaschen sind nicht generell verboten! Es gibt auch eine Prüfbescheinung dazu. Wenn sie von einer Fachkraft gefüllt werden kann man sie, meines Wissens, genau wie die Tauschflaschen weiterhin verwenden und mit den vorhandenen Spanngurten sichern. Ich gebe Dir Recht es ist sehr verwirrend. Wenn man die Tankflasche selber befüllt, sollten diese neuen Vorschriften ab April dieses Jahres eingehalten werden. Um aber Problemen bei der 2 jährigen Prüfung aus dem Wege zu gehen ist es, meinen Meinung nach, am einfachsten die Flasche heraus zu nehmen. Michael
Dann faltet sich das Womo von ganz allein auseinander ;-) |
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