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Einreisebestimmungen f. Türkei


schnappi am 05 Aug 2014 10:15:06

Hallo,

habe mir heute nochmal die Bestimmungen durchgelesen. Da man ja zeitlich nur die Tage in dem Land bleiben kann, wie es vom
Zoll im Reisepass eingetragen wurde - hier die Frage:
Was ist eigentlich, wenn Fahrzeug eine größere Panne hat und man z.B. die 30 Tage überschreiten muss.


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Flatus am 05 Aug 2014 11:05:11

schnappi hat geschrieben:Was ist eigentlich, wenn Fahrzeug eine größere Panne hat und man z.B. die 30 Tage überschreiten muss.

Dann musst du dich beim nächsten Zollbüro melden und die Sache klären. Wen keines in der Nähe ist, bei der Polizei...

Flatus
.

Lancelot am 05 Aug 2014 11:21:47

schnappi hat geschrieben:.. und man z.B. die 30 Tage überschreiten muss.


Laß Dir schon bei der Einreise die Max-Dauer von 90 Tagen eintragen. Die gibt´s auf Antrag.

Im Falle eines Unfalls/Panne mußt Du unbedingt VOR Ablauf der Frist das Auto außer Landes bringen - sonst bezahlst Du Strafzoll :!: Der kann den Gegenwert des Autos locker überschreiten.

(wir hatten - vor vielen Jahren - einen Unfall, haben die Kiste notdürftig reparieren lassen und sind damit nach hause geschlichen, mit Ach und Krach, gerade eben so ... Eine passende Versicherung (ADAC Schutzbrief) würde dieses Risiko abdecken, empfehlenswert !)

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akdeniz am 05 Aug 2014 12:20:54

Ich habe jetzt die Eintragungen vom türkischen Zoll in meinem Paß gelesen.

Einreise Datum :17.06.2014 (Stempel für mich)
Ende der Ausreise für das Auto:14.12.2014 (Stempel für das Auto)

Das heisst, unsere Autos dürfen 6 Monate in der Türkei bleiben. Wir selber dürfen aber nur 3 Monate. Wir müssen dann, ein Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Um sicher zu sein, sollte man die einreise Stempel an der Grenze kontrolieren.

Lancelot am 05 Aug 2014 14:26:20

akdeniz hat geschrieben:Das heisst, unsere Autos dürfen 6 Monate in der Türkei bleiben.


Das Auswärtige Amt sagt dazu :

Einreise mit dem Pkw

Wenn man mit dem PKW einreisen möchte, wird das Auto im Pass des Fahrers eingetragen. Für diesen Fall ist es erforderlich, einen Reisepass zur Einreise zu verwenden.

Zusätzlich zur Eintragung im Pass wird vom türkischen Zoll ein Formular ausgestellt, das das Datum der spätesten Wiederausfuhr festlegt. Ein Überschreiten dieser individuell festgelegten Frist auch um nur einen Tag muss unbedingt vermieden werden, da anderenfalls erhebliche Geldstrafen, die den Wert des Fahrzeugs um ein Vielfaches übersteigen können, und ein Strafverfahren drohen. Als Frist werden in der Regel 30 Tage eingetragen, auf Antrag auch bis zu 90 Tage.

Bitte beachten Sie, dass die grüne Versicherungskarte nur im europäischen Teil der Türkei anerkannt wird. Beabsichtigen Sie mit dem Fahrzeug auch den asiatischen Teil zu bereisen, kann eine Versicherung an der Grenze für die Dauer von mindestens 30 Tagen abgeschlossen werden. Die Kosten variieren je nach Versicherungsdauer und Fahrzeugtyp. Sinnvoll ist auch, sich bereits vor Antritt der Reise mit dem eigenen Versicherungsunternehmen in Verbindung zu setzen und prüfen zu lassen, ob die Reise in den asiatischen Teil der Türkei nicht bereits in der eigenen Kfz-Versicherung enthalten ist oder gegen Aufpreis für den Zeitraum inkludiert werden kann.

Falls der Halter des Fahrzeugs nicht identisch ist mit dem Reisenden, muss der Reisende / Fahrer über eine Vollmacht des Eigentümers verfügen, die bei einer türkischen Auslandsvertretung in Deutschland ausgestellt oder beglaubigt sein sollte. Einzelheiten zum Verfahren klären Sie bitte vor Abreise, um mehrtägige Wartezeiten an der Grenze zu vermeiden.


Quelle : AA, Länderinfo Türkei --> Link

Heimdall am 05 Aug 2014 15:58:46

Man kann die Fristen auch umgehen indem man entweder selbst oder wenn nötig mit dem Fahrzeug mal kurz über eine Grenze geht, quasi ausreist, und dann wieder neu einreist. Für Fahrzeuge und auch Schiffe gibt es sogenannte Zollfreilager wo man die Dinger austragen lassen und bei Rückkehr wieder neu eintragen lassen kann. Ist alles kein großes Problem.
Wir sind mit dem Schiff, wenn es wieder mal Zeit war, kurz auf die nächste nahe gelegene Griechische Insel geangen (ausgereist) und alles war paletti. Das Schiff haben wir im Herbst ins Zolllager (lt. Papiere) gestellt ausklariert und im Frühjahr neu einklariert (eintragen lassen). Wird jeweils nur im Pass ein- oder ausgetragen. Die Türken sind da sehr "beweglich" sprich Touristenfreundlich. Mit dem Schiff kann man das z.B. in jeder größeren Marina problemlos machen.
Da sollte bei einem WOMO genauso problemlos machbar sein. Man muss nur in einem Zollbüro oder Polizei freundlich fragen.

akdeniz am 05 Aug 2014 16:37:53

Heute Früh habe ich die Mitteilungen vom türkischen Außenministerium, Zollministerium und die Länderinformationen des AA für die Türkei gelesen.
1. Türkische Ministerien sagen, dass die Autos 6 Monate in der Türkei bleiben können. Im Falle einer Panne, bzw. Krankheit des Fahrers kann man diese Frist verlängern. Das AA sagt 3 Monate. Ich denke, die Angaben von türkischen Ministerien sind aktueller, weil ich den Beweis in meinem Pass habe (Einreise Stempel für das Auto).
2. Um diese Frist zu verlängern war es früher möglich, dass man über die Grenze fährt und wieder zurück kommt. Jetzt ist es nicht mehr so einfach. Wenn man 6 Monate in der Türkei mit dem Auto war, kann man erst nach 185 Tagen wieder mit dem Auto in die Türkei einreisen.

--> Link

Gast am 05 Aug 2014 16:53:49

Genau das geht leider nicht mehr, aber das alles soll wieder über den Haufen geworfen werden: --> Link

volki am 05 Aug 2014 18:55:59

schnappi hat geschrieben:Hallo,habe mir heute nochmal die Bestimmungen durchgelesen. Da man ja zeitlich nur die Tage in dem Land bleiben kann, wie es vom Zoll im Reisepass eingetragen wurde - hier die Frage:
Was ist eigentlich, wenn Fahrzeug eine größere Panne hat und man z.B. die 30 Tage überschreiten muss.


Wo steht, dass du einen Pass brauchst?
Ich reise seit drei Jahren immer nur mit Personal-Ausweis, Grüner Karte und Fahrzeugpapieren ein. Am "Autobahn"-Zoll bei Ipsala

dadurch keinen Pass-Eintrag. :!: Du erhältst an dessen Stelle einen kleinen weissen Zettels. den man aber sorgsam aufbewahren muss. Den braucht man unbedingt für die Ausreise. Aber da türkisch geschrieben, weiss ich nicht genau was draufsteht :idea:

Ob allerdings zwischen europäischen Ländern andere Einreiseregeln gelten, weiss ich auch nicht

Lancelot am 05 Aug 2014 20:03:34

volki hat geschrieben:Wo steht, dass du einen Pass brauchst?


Wenn Du ein paar Beiträge hoch scrollst ... :) Deutsche Bürger (und damit wohl alle EU-Bürger) brauchen lt AA zur Fahrzeugeinfuhr einen Reisepass - nur in den kann man was eintragen.

Ob´s für Schweizer anders ist ... :nixweiss:

volki am 05 Aug 2014 23:32:02

Lancelot hat geschrieben:[Wenn Du ein paar Beiträge hoch scrollst ... :) Deutsche Bürger (und damit wohl alle EU-Bürger) brauchen lt AA zur Fahrzeugeinfuhr einen Reisepass - nur in den kann man was eintragen.

Ob´s für Schweizer anders ist ... :nixweiss:


EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR SCHWEIZER STAATSANGEHÖRIGE
Schweizerische Staatsangehörige sind in der Regel vom Visumzwang befreit und benötigen für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten eine gültige Identitätskarte oder einen Reisepass. Kinder benötigen eine gültige Identitätskarte oder einen eigenen Reisepass. Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt.
Bei der Einreise mit der Identitätskarte händigen Ihnen die türkischen Zollbehörden ein Einreisepapier aus, welches Sie sorgfältig aufbewahren sollten, da Sie es bei der Ausreise wieder vorlegen müssen.

EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE
Als Tourist kann man sich bis zu 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen visumfrei im Land aufhalten.
Deutsche Staatsangehörige können mit einem gültigen deutschen Reisepass oder einem gültigen Personalausweis in die Türkei einreisen.
Bei der Einreise mit Personalausweis händigen Ihnen die türkischen Zollbehörden ein Einreisepapier aus, welches Sie sorgfältig aufbewahren sollten, da Sie es bei der Ausreise wieder vorlegen müssen.

Warum müsst ihr auch immer alles besser wissen? :lol:

Heimdall am 06 Aug 2014 08:34:41

ät akdeniz
Danke für die Info. Meine Erfahrungen sind doch schon einige Zeit her. Sorry. :cry:

Lancelot am 06 Aug 2014 08:56:57

volki hat geschrieben:Warum müsst ihr auch immer alles besser wissen? :lol:


Ja sakra ... Weil´s DA steht :!:

Das (deutsche) Auswärtige Amt sagt dazu :

Einreise mit dem Pkw

Wenn man mit dem PKW einreisen möchte, wird das Auto im Pass des Fahrers eingetragen. Für diesen Fall ist es erforderlich, einen Reisepass zur Einreise zu verwenden.

Zusätzlich zur Eintragung im Pass wird vom türkischen Zoll ein Formular ausgestellt, das das Datum der spätesten Wiederausfuhr festlegt.


Zum nachlesen steht oben der Hot-Link zum AA.
Weiß auch nicht, ob das Auswärtige Amt jetzt besonders bekannt ist für unzuverlässige Informationen .. :nixweiss:

akdeniz am 06 Aug 2014 11:18:34

"Zusätzlich zur Eintragung im Pass wird vom türkischen Zoll ein Formular ausgestellt, das das Datum der spätesten Wiederausfuhr festlegt."

Dieses Formular wird seit Jahren nicht mehr ausgestellt. Dafür bekommen wir in den Pass einen Stempel mit Autozeichen (s. Bild). In diesem Stempel ist auch das Datum, wann das Auto spätestens aus dem Land muss.

volki am 06 Aug 2014 13:28:57

Nach dem jetzt "bewiesen" ist, dass euer "AA" auch nicht immer à jour ist (hähä)
zu etwas "Grundsätzlichem":
Wenn immer möglich, schaue ich dass NIE ein Eintrag in den Pass erfolgt, von was auch immer.
Man weiss nie, was das evt. später für Folgen hat. (Israel/Arab. Länder oder USA/versus Rest der Welt)

Die Türkei hat sogar nur Kopien meiner Fahrzeugpapiere akzeptiert (WoMo und Vespa). Aber zB. Albanien nicht. Da musste ich extra diese Original-Papiere aus dem "Versteck" zu Tage fördern. Der Beamte hat sich noch entschuldigt dafür, dass Albanien da keine Ausnahme zulasse

Mir persönlich ist es ja gleich, ob euer Auto im euerm Pass drin steht oder nicht. Wichtig ist nur, dass man mit nur Personalausweis, trotzdem mit Auto, in die Türkei einreisen kann.

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