xcamping
motorradtraeger
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

Feuchtigkeit in der Isolierung


SUKRAM 64 am 12 Feb 2006 11:59:43

Moin-Moin,an alle Womo- und Caravanbesitzer :razz: 8) :razz:

Ich habe mir und meinen drei Frauen im Sommer 2004 ein gebr. Womo
( DueErre 480 ) jetzt siebeneinhalb Jahre alt gekauft. Noch während der Garantiezeit habe ich eine Undichtigkeit im Dach-Wandbereich vom Heck bis zur Mitte des Aufbaues festgestellt. Dies wurde vom Händler :bgdev: mehrmals versucht zu reparieren ( 2-mal nur gepfuscht ).Nun scheint es dicht zu sein. Jetzt habe ich aber noch das Problem das die Feuchtigkeit zw. Außenhaut (GFK), Dämmung (Styrorpor) und Innenwand
( beschichtetes Sperrholz) sitzt. Laut Feuchtigkeitsmesser sind es bis zu 80%. Da ich von meinem Händler genug habe, will ich das selber machen (handwerklich kein Problem). Wer kann mir Tipps geben??? :?:

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

Gast am 12 Feb 2006 12:19:30

Moin,

und erstmal Willkommen im Forum :kette:

80% Feuchtigkeit sind schon ein Wort :? .

Man kann natürlich solche Schäden selbst beheben. Benutze hier mal die suche nach "Feuchtigkeitsschäden", "Torf" usw.....

Allerdings würde ich mir den Händler "greifen" Wenn dieser Schaden während der Garantiezeit festgestellt wurde, der Händler zweimal repariert hat, so hat er dennoch nicht fachgerecht diese Arbeiten ausgeführt. Dazu hätte nämlich auch die Trocknung bzw. der Austausch des Aufbaus gehört..... Und das hat er ja anscheinend unterlassen.

Selbstreparatur bedeutet: Viel Geld, viel Zeit und viel Nerven :wink:

Mein Tip: Händler anmahnen mit Fristsetzung zur Nachbesserung, wenn möglich gleich über Rechtsanwalt :!:

MaKa am 12 Feb 2006 16:04:07

Hallo Sukram,

auch von mir ein Willkommen im Forum.

Wenn du selber Hand anlegst dürfte, zumindest für diesen Mangel, deine Garantie flöten gehen. Verfahre wie Dakota schrieb.


Matthias

Anzeige vom Forum


laichy am 12 Feb 2006 17:40:07

hallo und willkommen!

natürlich kann Dir niemand das "do it yourself" verbieten, aber warum willst Du Deinen Händler so leicht davon kommen lassen? Ich würde wandeln!
Denn das dumme Gefühl ständig irgendwo noch Feuchtigkeit zu haben könnte bei Euch zurück bleiben und daas macht nicht wirklich Spaß.

Ich hatte damals Glück und es wurde alles problemlos rückgängig gemacht - besser ist das: Ein Ende mit Schrecken,als möglicerweise ein Schrecken ohne Ende!

SUKRAM 64 am 12 Feb 2006 21:38:39

Vielen Dank für die freundliche Begrüßung, :razz:

ich habe das Womo im Juli 2004 gebraucht gekauft, der Schaden wurde im April 2005 festgestellt und die Reparaturen zogen sich bis September 2005 hin. Die Garantie zeit betrug 1 Jahr. Wie groß sind da jetzt noch meine Chanchen :?:

Gast am 12 Feb 2006 22:12:41

SUKRAM 64 hat geschrieben:Vielen Dank für die freundliche Begrüßung, :razz:

ich habe das Womo im Juli 2004 gebraucht gekauft, der Schaden wurde im April 2005 festgestellt und die Reparaturen zogen sich bis September 2005 hin. Die Garantie zeit betrug 1 Jahr. Wie groß sind da jetzt noch meine Chanchen :?:


Hallo,

(meine Meinung:) Da der Schaden während der Garantiezeit auftrat und nicht fachgerecht instand gesetzt wurde hast du aus der Garantie weitere Ansprüche.

Zweitens wäre da noch die gesetzliche Sachmängelhaftung......

Rate dir dringend hier einen Fachanwalt (evtl. Adressen über ADAC) einzuschalten. Hilfreich wäre eine Rechtschutzvers., denke aber das du bei dem von dir geschilderten Sachverhalt eine 100% Chance hast!

dokabastler am 13 Feb 2006 14:26:48

Hallo,

ich bin ein großer do it yourself-fan....und machbar ist das Problem...

ich würde hier aber den Händler nicht davonkommen lassen, zumal Du 80% Feuchtigkeit nicht ohne Riesenaufwand (Wand komplett aufmachen, evtl. neue Dämmung) aus der Wand bekommst..und zumal Du nicht weißt, ob es nicht bereits irreparable Schäden gibt (also verfalutes Holz etc....).

M.E: hast Du noch ansprüche aus der nicht erfolgreich abgeschlossenen Rep. aus der garantiezeit...v.a. wenn Du schriftlich die nicht fachgerechte Arbeit bemängelt hast ....

Viel Erfolg

günter

canter am 13 Feb 2006 17:47:30

Hallo und Willkommen, :kette:

da du den Schaden ja bereits in der Garantiezeit bemängelt hast und dein Händler anscheinend ohne Erfolg nachgebessert hat, besteht dein Garantieanspruch auch weiterhin.
Am besten per Einschreiben oder Fax(Protokoll!!) mit einer Fristsetzung zur Fachgerechten Reparatur/Nachbesserung an den Händler wenden.

Sobald du selber etwas machst, ist deine Garantie auf jeden Fall dahin.

Nachdem es sich ja jetzt bereits um den Dritten versuch handelt, besteht auch die Möglichkeit der Minderung/Wandlung/Rücktritt!!!

Auf jeden Fall solltest du vom Händler nach erfolgter Reparatur einen Reparaturbericht fordern!!

SUKRAM 64 am 13 Feb 2006 22:21:56

Habe heute erst mal meine Rechtschutzversicherung angerufen. Die nette Dame war zwar schlecht zu verstehen ( wir können alles, außer hochdeutsch...), aber Sie meinte - natürlich ohne Rechtsverbindlichkeit - ich hätte wohl gute Chancen. Allerdings hatte ich zum Zeitpunkt des Womokaufs noch eine andere Versicherung :( .

Obwohl ich schon Magengeschwüre bekomme, wenn ich an den Händler :evil: denke, werde ich wohl morgen zu Ihm hinfahren und Ihn mit den Fakten zu konfrontieren.

Deisterspatz am 14 Feb 2006 08:51:44

Hallo nach Bad Münder

Willkommen im Forum :kette:

Der Händler ist nicht zufällig bei uns in der Nähe (Ziesener) von ihm wollte ich mir vor zwei Jahren das gleiche Model kaufen.

SUKRAM 64 am 15 Feb 2006 21:36:18

Hallo Deisterspatz,
der Dethleffs-Händler hat seinen Sitz in Altwarmbüchen :evil: :evil: :evil:

Markus

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

Wie Ausstellfenster ausbauen?
Feuchtigkeit an Stauklappe
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt