BadHunter am 23 Nov 2014 12:23:00
Versicherungsschutz besteht erst, wenn ein Fahrzeug zugelassen ist und der entsprechende Versicherungsantrag bei der Versicherung vorliegt. Ich weiß nun garnicht, ob man ein Fahrzeug vor Beginn der Saison, also in diesem Fall dem 01.03., zulassen kann. Das wird die Zulassungsstelle sagen können.
Wenn die Zulassung erst am 01.03. erfolgen kann muss man auf jeden Fall mit der Versicherung sprechen, die EVB anfordern (also die elektronische Versicherungsbestätigung, die man für die Zulassung braucht), und dann auf jeden Fall den Fall schildern und um die Ruheversicherung VOR der Zulassung bitten.