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Frage zur Gewährleistung beim Kauf vom Händler


tammy99 am 26 Nov 2014 14:55:46

Moin,

also, ich bin ja gerade dabei ein gebrauchtes Womo vom Händler zu kaufen. Da bekomme ich ja 1 Jahr Gewährleistung.
Nun gibt es beim Duc 250 ja dieses Problem mit dem Wassereintritt in den Motorraum. Wenn ich nun feststelle, dass das bei mir auch der Fall ist, muss der Händler das dann reparieren?
Es ist ja eventuell noch kein direkter Schaden entstanden.

Wäre klasse, wenn mir jemand helfen könnte.....z.B. Mückenstürmer 8)

DANKE!!

LG
Fred

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Beduin am 26 Nov 2014 15:04:50

Wenn ich mich recht erinnere kostete das nachrüsten damals 80€ u es gab sowieso einen Rückruf.
Sprich doch einfach mit dem Händler bevor es Theater gibt

michaelhavanna am 26 Nov 2014 15:44:54

Hallo Tammy99
Wenn du das WM noch nicht gekauft hast, dann sprech doch deinen Händler darauf an, besonders auf die Größe der Ablaufschläuche achten, und ob die Scheibendichtung überall sauber anliegt, (bei mir hat sich das mit etwas Silikon erledigt).

Sollte er wissen das es da ein Problem bei Fiat gibt, wenn nicht kauf es eben nicht :mrgreen:

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Bergbewohner1 am 26 Nov 2014 19:23:47

Wenn dir der Schaden bekannt ist beim Kauf, dann kannste keine Gerwährleistung dafür verlangen. Das Ding hast du dir jetzt vermasselt, kannst nur noch den Händler noch fragen, ob er hier mit liest.

tammy99 am 26 Nov 2014 20:40:24

Ich hatte ihn bei der Besichtigung gefragt, ob er das Problem kennt, denn ich hatte im Hinterkopf, dass es ein Problem gab, mich aber bisher nicht damit beschäftigt. Er sagte, das betraf nur die Baujahre bis 2006. Das habe ich geglaubt und bestellt. Erst jetzt habe ich gelesen, dass es Ducs ab 2006 betrifft.

LG
Fred

Rowii am 26 Nov 2014 21:26:50

Waldtroll hat geschrieben:Wenn dir der Schaden bekannt ist beim Kauf, dann kannste keine Gerwährleistung dafür verlangen. Das Ding hast du dir jetzt vermasselt, kannst nur noch den Händler noch fragen, ob er hier mit liest.


Naja... der Händler muss ein Jahr für Sachmängel haften, auch wenn diese beim Verkauf bereits existent waren. Innerhalb der ersten 6 Monate liegt sogar die Beweispflicht beim Verkäufer. Mir ist neu, dass ein Händler Mängel ausschließen kann.

Bergbewohner1 am 27 Nov 2014 19:37:56

Rowii hat geschrieben: "waldtroll-ich" Wenn dir der Schaden bekannt ist beim Kauf, dann kannste keine Gerwährleistung dafür verlangen. Das Ding hast du dir jetzt vermasselt, kannst nur noch den Händler noch fragen, ob er hier mit liest.
Rowii:
Naja... der Händler muss ein Jahr für Sachmängel haften, Mir ist neu, dass ein Händler Mängel ausschließen kann.

Habe ich doch gar nicht geschrieben, wenn dem Käufer der Magel bekannt ist und er das Fahrzeug mit diesem Mangel kauft, dann hat er keine Chance. das habe ich geschrieben

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