ich las in einer österreichischen tageszeitung folgendes:
"Wer als Privatperson seinen Gebrauchtwagen ins Ausland verkauft,
kann ab Anfang 2016 - anders als bisher - die Normverbrauchsabgabe (NoVA) zurückverlangen.
Dies ergibt sich aus einer am Freitag bekannt gewordenen Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH).
Das Höchstgericht hat dabei einen Ausschluss von der Refundierung für
"unsachlich und daher gleichheitswidrig" erkannt.
Die Aufhebung der entsprechenden Gesetzesstellen im Normverbrauchsabgabegesetz (NoVAG) tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2015 in Kraft."

