moin gemeinde,
bei uns gips einen gebrauchtwagenhändler, der autos in d verkauft (und ab d), der firmensitz ist aber in pl.
sachmängelhaftung und gewährleistung werden (auch beim verkauf an privat) ausgeschlossen.
is das rechtens?
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moin gemeinde, bei uns gips einen gebrauchtwagenhändler, der autos in d verkauft (und ab d), der firmensitz ist aber in pl. sachmängelhaftung und gewährleistung werden (auch beim verkauf an privat) ausgeschlossen. is das rechtens?
Bin zwar kein Jurist, würde aber sagen: Nein. Polen ist in der EU, daher gelten die Mindeststandards. Siehe --> Link Wenn er hier einen Laden hat, muss dieser auch angemeldet sein. Unter dieser Adresse kann man ihn auch verklagen. Und selbst wenn er hier keine Niederlassung hätte, kann man ihn als Verbraucher in Deutschland verklagen, auch wenn der Firmensitz in PL ist. Siehe --> Link Frank |
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