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KFZ Onlineabmeldung


Gast am 11 Jan 2015 20:32:44

Die Kosten für unser Hobby sind nun mal nicht unerheblich und man sollte jeden Tipp zumindest mal prüfen, ob das nicht in Frage kommen könnte.
Hier mal ein Vorschlag:
Angeregt durch einen anderenThread, wo es um die hohen Kosten beim Umterhalt unserer WoMo geht, verfasste ich nachfolgenden Beitrag.
Da diese Info vielleicht für eine breitere Masse interessant ist, hier in eigenem Thread mit besserer Suchwortüberschrift.



Jetzt ab 01.01.2015 gibt es bei den Kreisverwaltungen, den Zulassungsstellen neue Möglichkeiten.

Für FZG die nach dem 01. Januar zugelassen werden und die die neuen Kennzeichen, bzw.Stempel bekommen haben, gibt es die Möglichkeit die FZG vom heimischen PC aus abzumelden. Vorraussetzung ist noch der neue Personalausweiß und ein Lesegerät.
Es kann sich jetzt jeder selber ausrechnen ab dem wievielten Tag der zusammenhängenden Nichtnutzung es sich lohnt das WoMo abzumelden. Der Weg zur Wiederneuanmeldung bleibt einem (derzeit) leider noch nicht erspart.
Hier der Link zu UNSERER Kreisverwaltung die gut und übersichtlich die Infos zusammenstellte.
--> Link

Viele hier sind aber schon Rentner und haben Zeit genug (sollte man zumindest annehmen).
Die berufstätigen / selbstständigen finden vielleicht Freunde, Bekannte, Kollegen, Mitarbeiter, oder Ihre Werkstatt, die die Neuanmeldungen mitmachen können. Wo ein Wille ist, ist oft auch ein...Gebüsch :ja: .

Aus eigener Erfahrung:
Das erste "PitMobil" habe ich ab und angemeldet, wenn ich mind. 2 aufeinanderfolgende WE nicht fahren konnte. Hätte sich schon ab dem 5 Tg. gerechnet, aber ZU pingelig will ich ja auch nicht sein.
Das alte PitMobil hatte keine Umweltplakette, 7,5 To und einen Hubraum von 6,2 Liter und war trotz Alter, Vollkasko versichert. Da kommt bischen was an Ruhekosten zusammen.
Vor 5 Jahren war das ab und anmelden aber noch nicht so einfach wie heute und lohnte sich trotzdem.

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palstek am 11 Jan 2015 21:20:17

Online-Abmeldung finde ich gut, da ich kein Saisonkennzeichen habe und selbst ab- und wieder anmelde. Normalerweise geht dies bei uns recht zügig und man kann auch per Internet sehen, wie lang Warteschlange ist, nur dieses Jahr hatte es erstmals über eine Stunde beim Abmelden gedauert.

Was mich aber noch etwas stört, ist dieser Kartenleser, der hierzu erforderlich ist. Ich habe mir zwar in meinen Ausweis die Online-Funktion einbauen lassen, habe aber trotzdem keine Ahnung, welche Art von Leser ich dafür brauche. Ich hoffe, bis zu nächsten Abmeldung im Herbst 2015 bin ich schlauer.

Nur kurzzeitiges Anmelden, wie Pit es erwähnt hat, kann auch teuer werden, da die Kfz-Steuer für mindestens einen Monat und erst dann tageweise berechnet wird.


Frank

Palmyra am 11 Jan 2015 21:26:27

Servus

die Fahrzeuge kosten z.T. 6 stellige Betraege , ein Tank voll nicht unter 150 Euro usw. .... und hier werden Pfennig ( Cent ) Betraege diskutiert .....

Wir in Bayern haben ein Sprichwort ..... Wer Kann der Kann :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

und wer nicht kann soll es bleiben lassen .... :lol: :lol: :lol:

Moderation:Was soll dieser Kommentar? Da gibt ein User hilfreiche Hinweise und du kannst nur einen solchen sinnfreien Spruch absetzen. Überlege dir mal bitte deine Vorgehensweise hier, wenn du wieder ein Problem mit deiner komplizierten Technik hast. Wer kann, der kann, der fährt dann in eine Werkstatt.....Wolfherm.


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palstek am 11 Jan 2015 22:08:56

Naja, Palmyra, auch wenn du meinst, ich solle es sein lassen, tue ich es trotzdem nicht. Meiner hat auch nicht 6stellig gekostet, für mein Geld muss ich arbeiten, und 4 Monate Ruhepause ersparen mir knappe 300 Euro. Bei einer Stunde Aufwand ein guter Stundenlohn - natürlich nur für Leute, die 300 Euro zu schätzen wissen 8)

Sellheimer am 11 Jan 2015 22:39:15

Hallo,

und wie schaut es vollkasko-versicherungsmäßig aus, wenn irgend ein böser Bube einen ordentlichen Schaden am Fahrzeug während der versicherungslosen Zeit verursacht?
Gilt hier die sog. Ruheversicherung (meines Erachtens nur bei Haftpflichtversicherung)? Ich lasse mich aber auch gerne belehren.

Sellheimer

palstek am 11 Jan 2015 22:50:53

Ich zitiere mal aus den Bedingungen meiner Versicherung:

Umfang der Ruheversicherung
H.1 .4 Mit der beitragsfreien Ruheversicherung gewähren wir Ihnen während der Dauer der Außerbetriebsetzung eingeschränkten Versicherungsschutz.
Der Ruheversicherungsschutz umfasst
– die Kfz-Haftpflichtversicherung,
– die Teilkaskoversicherung, wenn für das Fahrzeug im Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung eine Voll- oder Teilkaskoversicherung bestand,
– die Kfz-Umweltschadenversicherung.

Ihre Pflichten bei der Ruheversicherung
H.1 .5 Während der Dauer der Ruheversicherung sind Sie verpflichtet, das Fahrzeug in einem Einstellraum (z. B. einer Einzel- oder Sammelgarage) oder auf einem umfriedeten Abstellplatz (z. B. einem geschlossenen Hofraum) abzustellen und das Fahrzeug außerhalb dieser Räumlichkeiten nicht zu gebrauchen. Verletzen Sie diese Pflicht, sind wir unter den Voraussetzungen nach D. 3 leistungsfrei.


Es besteht also eine Teilkasko, dies bedeutet aber auch, dass Vandalismus nicht abgedeckt ist, denn dies fällt unter Vollkasko.

GRüße
Frank

Sellheimer am 11 Jan 2015 22:56:53

Genauso ist meine Kenntnis. Und wenn im Unterstellplatz aus einem techn. Defekt oder was auch immer alles abgefackelt wird, zahlt mir zwar die Haftpflicht den Fremdschaden,
aber ich bin plötzlich ohne Wohnmobil.

Sellheimer

Gast am 11 Jan 2015 23:11:43

Keine Sorge, Brand ist eines der Risiken die über die TK gedeckt sind.

quax1968 am 12 Jan 2015 00:34:52

Also meines Wissens, dass ich in dem Fall als nicht besonders hoch einschätze aber dennoch kundtue:
Wenn ich ein Kfz abmelde, dann hat es evtl. auch gar keinen Versicherungsschutz mehr. Da unbedingt vorher mit dem Versicherer sprechen, ab wann die Ruheregelung wirklich gilt. Ich persönlich kenne die Ruheregelung nur bei Saisonkennzeichen. Wie gesagt das ist nur gefährliches Halbwissen.

Ich habe auch einen PKW den ich nicht über ein Saisonkennzeichen versichert habe und über die Wintermonate abmeldete.
Dabei musste ich mir bei Neu-Anmeldung einen neuen Vertrag schließen. Das war in dem Jahr als alle Neuverträge dieser Versicherungsgesellschaft teurer wurden. Nicht immer wird also der Versicherungstarif günstiger. Fazit, auch da werde ich nun nicht mehr abmelden. Entweder Saisonkennzeichen oder Voll angemeldet lassen.

palstek am 12 Jan 2015 00:42:14

quax1968 hat geschrieben:Wie gesagt das ist nur gefährliches Halbwissen.


Da muss ich dir leider recht geben :D

Siehe mein Beitrag oben, den Absatz habe ich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen kopiert.

Ich schreibe meiner Versicherung nach der Abmeldung immer einen Zweizeiler per Mail, dass ich die Fortführung des Vertrags als Ruheversicherung wünsche.


Frank

quax1968 am 12 Jan 2015 00:44:32

Alles klar, Danke.
Wieder was gelernt!

Jagstcamp-Widdern am 12 Jan 2015 10:07:44

mein versicherer schickt mir automatisch nach jeder abmeldung die bestätigung der ruheversicherung (max. 18 monate) und im gleichen schreiben ist die neue evb für die wiederzulassung...

bernie8 am 12 Jan 2015 13:42:16

Hallo,

Was mich aber noch etwas stört, ist dieser Kartenleser, der hierzu erforderlich ist.


???

Hab alle Fahrzeuge in den letzten Jahren 'online' abgemeldet, einen Kartenleser hab ich dafür nicht gebraucht (Rhein-Erft-Kreis).
Bei uns kommt da jemand vorbei und kratzt die Siegel ab. Waren aber alles Stillegungen, liegts daran?

tomaskoeln am 12 Jan 2015 20:32:45

Die Fahrzeugabmeldung online bei uns im Erftkreis ist war etwas anderes, gilt ja auch erst ab dem Tag an dem der Knabe die Siegel abkratzt..

Thomas

bernie8 am 13 Jan 2015 16:59:36

Hallo Thomas,

Danke!
Kann man denn ein Fahrzeug vorrübergehend abmelden ohne Entsiegelung ?

Unser Mobil bleibt das ganze Jahr angemeldet, ist für mich auch Notfallfahrzeug falls der PKW streikt.

Jagstcamp-Widdern am 13 Jan 2015 17:05:37

beim abmelden wird immer entsiegelt... leider!

bernie8 am 15 Jan 2015 12:05:24

Hallo,

dann verstehe ich aber den Unterschied zwischen der vom TE beschriebenen Abmeldung und dem was hier
im Rhein Erftkreis gemacht wird nicht. Wie gesagt Kartenleser und Perso hab ich bisher nicht benötigt.
Übrigens melde ich Fahrzeuge auch online an, da spart man sich das lange Warten auf dem Strassenverkehrsamt. :D

Jagstcamp-Widdern am 15 Jan 2015 15:38:12

und wie kriegst du dann das siegel auf die schilder :?:

bernie8 am 15 Jan 2015 16:27:11

Hallo Hartmut,

hinfahren muss man schon noch, man kriegt aber einen genauen Termin, kann man online festlegen.
Man geht dann an den Online- Schalter und kommt sofort dran. Das geht ruck- zuck, die ganzen Daten hat man ja zuhause schon eingeklimmpert.

Jagstcamp-Widdern am 15 Jan 2015 16:37:44

ich dachte, das liegt dann in der post und ich klebs drauf...
danke!

womoquest am 15 Jan 2015 17:12:09

So hat es das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur beschlossen:
--> Link
--> Link
--> Link

Info gab es diese Woche bei uns auf der Zulassungsstelle.
Vielleicht hilft es dem der es braucht!

womoquest

bernie8 am 16 Jan 2015 11:18:10

Hallo womoquest,

Danke für die Links!

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