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Sitzplätze im Fahrzeugbrief erhöhen,aber wie?


rhoensegler am 19 Okt 2003 17:07:47

Hallo, haben ein Wohnmobil Fiat Talento Euramobil,welches jetzt aufgelastet wurde auf 2820 kg. Bisher war das zulässige Gesamtgewicht 2350 KG ,dh. man durfte nur 275 KG zuladen, dieses Gewicht ist bei 4 Mitreisenden Personen + Gepäck schnell erreicht. Im Moment sind 4 Sitzplätze einschl. Fahrer + Beifahrer im Brief eingetragen. Sitzplätze sind aber 6 vorhanden 2 mit 3punkt Gurten, 2 mit Beckengurten und 2 (entgegen der Fahrtrichtung) ohne Gurte. Habe ich nun eine Chance 2Sitzplätze noch nachgetragen zu bekommen? Zuladung nun 745 Kg mögl. Fahrzeug Erstzulassung BJ 92

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Herbsch am 19 Okt 2003 18:14:43

Einfach probieren, die Wege des TÜV sind oft unergründlich.


Herbsch

dokabastler am 20 Okt 2003 12:39:26

Hallo,

genau, Herbsch hat recht.
geh zum TÜV und frag mal vorsichtig - das kostet nichts.
Wenn die Eintragung zus. Sitzplätze möglich sein sollte (kannn ich nicht genau beurteilen) muß das offiziell mit Eintrag im Schien (und Brief) gemacht werden. Kostet dann auch.

Verführt aber auch dazu, daß wie bei Dir, wenn tatsächlich die Plätze entgegen der fahrtrichtung eingetragen werden sollten, daß man da auch während der Fahrt jemanden hinsetzt - mit Risiko!

Schöne
dokabastler.

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rhoensegler am 20 Okt 2003 13:00:13

genau das ist das Problem waren vorkurzen zu 6 unterweg´s und haben dann erst die eigentlichen Mitfahrzahlen gesehen.
Ich habe jetzt mit verschiedenen TÜV Leuten gesprochen und jeder sagt dir etwa anderes.
Kopfstützen sind plicht, Halterungen zum festhalten, u.s.w.
Haben leider entgegen der Fahrtrichtung weder Kopfstützen noch Halterungen.

Heike

womifreedom am 20 Okt 2003 16:23:02

Hallo,

Kopfstützen, Gurte und Griffe haben ja nicht mal die neuen Womos entgegen der Fahrtrichtung.

Tolle Vorschriften :P


dokabastler am 20 Okt 2003 16:53:03

Hallo,

geh einfach zu dem Prüfer, der Dir das einträgt was Du brauchst.
Wie Du es dann nützt mußt Du dann halt selbst entscheiden...

Ich hab auch die Erfahrung gemacht, daß da jeder Prüfer den Sachverhalt anders auslegt.
Ich hab neben dem Womo noch einen Youngtimer (Porsche 924 S - nicht lachen...).
Da wollte einmal ein Prüfer beim TÜV-termin, daß ich sofort das hintere Nummernschild abschraube und direkt ans Blech schraube (sitzt auf einen ganz dünnen Polster, damit der Lack keinen Schaden nimmt) weil man angeblich die Kennzeichenbeluchtung nicht gescheit lesen kann..
Bei 5 anderen Tüv-Abnahmen hab ich immer andere Prüfer gehabt - von denen hat das niemanden gestört.
Na ja...

Mit dem Womo (baue gerade aus) versuche ich immer zum gleichen Prüfer zu gehen, damit die Auskunft auch verlässlich ist, nicht daß das dann nicht abgenommen wird, was vorher besprochen wurde...

Schöne

dokabastler

HPMZ am 23 Okt 2003 23:05:19

HI,

ich habe 6 Plätze eingetragen.

2 wie üblich vorne in der Kabine.
4 im Wohnbereich. Davon sind zwei in Fahrtrichtung mit Kopfstützen und Gurten ausgestattet. Die beiden anderen, also entgegengesetzt, haben nur Kopfstützen (ohne Gurt). Kopfstützen sind meines Erachtens Voraussetzung/Pflicht!
Aber, wie alle anderen auch schreiben, einfach lieb und nett zum TÜV fahren.

aus Aachen

Peter Z.

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