p+v am 30 Jan 2015 10:22:12 Hallo zusammen, bevor ich die Versicherung frage, wollte ich mal hören ob jemand im Forum Bescheid weiß? Ich habe wegen krankheit mein Womo (grundsätzlich Jahreszulassung) von 11/2014 bis etwa 3/2015 stillgelegt. Ich kann es beim Straßenverkehrsamt mit den selben Nummernschildern sofort wieder zulassen. Ich habe meine alte Versicherung nicht gekündigt. Es erfolgte eine Taggenaue Abrechung vom 01.01.2014 bis zur Abmeldung. Kann ich nun bei Wiederanmeldung zu einer anderen Versicherung wechseln? Volker
buccaneer am 30 Jan 2015 10:30:10 nein, nicht wenn gleicher Halter und gleicher Versicherungsnehmer wie vor der Stillegung (letzter Eintrag in Zul.Bescheinigung)
rolf51 am 30 Jan 2015 10:31:00 Hallo Volker,
kurz und knapp, ja.
buccaneer am 30 Jan 2015 10:32:52 so ist das in Foren ... kurz und knapp: 2 Antworten , zwei Meinungen meine Empfehlung frag bei der Versicherung nach bzw. schau in die AVB unter Kündigung
rolf51 am 30 Jan 2015 10:41:01 rolf51 hat geschrieben:Hallo Volker,
kurz und knapp, ja.
Sorry ich muss zurückrudern!!! Hab ich wohl schon praktiziert aber die alte Versicherung war einverstanden, muss nicht!
Stefan-Claudia am 30 Jan 2015 13:10:22 Hallo, fragst nicht, guggste da: --> LinkZitat: Die Kfz-Zulassungsstelle informiert nicht nur das Finanzamt, sondern auch Ihre Kfz-Versicherung über die Fahrzeug Abmeldung. Erfolgt innerhalb von zwei Wochen keine Wiederanmeldung, geht der Versicherungsschutz für maximal 18 Monate in die sogenannte Ruheversicherung über. Für den Zeitraum der Kfz Abmeldung müssen keine Versicherungsbeiträge geleistet werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt der Versicherungsvertrag als beendet.
:arrow: Möchte man den Wagen innerhalb dieser Frist neu anmelden, kann die Versicherung nicht gewechselt werden. :!: :arrow: Bei Halterwechsel kann die Kfz-Versicherung allerdings neu gewählt werden.Also, wenn du dein Womo auf den Namen deiner Frau anmeldest = Halterwechsel, kann du die Vers. wechseln. Oder du kündigst gleich den Vertrag zum Ablauf des Versicherungsjahres. :!: Tip : wenn du ein besseres, schriftliches, Angebot hast, rede mit deinem Vers.-Mann. Wir leben in einem Bananenstaat, da gibt es immer noch Möglichkeiten bessere Tarife auszuhandeln.
Gast am 30 Jan 2015 15:12:02 Stefan-Claudia
alle Achtung, knapp formuliert, präziese und vor allem umfassend und richtig geantwortet. Achtung : Die Ruheversicherungszeit ist nicht überall gleich lang !
Sonst kann selbst ich nichts mehr hinzufügen und ich bin seit 26 Jahren im Versicherungsgewerbe (Makler). Auch den letzten Satz kann ich voll und ganz unterstreichen.
schaetzelein am 30 Jan 2015 15:22:01 Stefan-Claudia hat geschrieben: Erfolgt innerhalb von zwei Wochen keine Wiederanmeldung, geht der Versicherungsschutz für maximal 18 Monate in die sogenannte Ruheversicherung über. Für den Zeitraum der Kfz Abmeldung müssen keine Versicherungsbeiträge geleistet werden.
ich möchte trotzdem widersprechen, bin nämlich auch seit über 20 Jahren in diesem Metier beschäftigt. Eine Ruheversicherung gibt es nur, wenn der Vertrag stillgelegt ist. Das ist der wichtige Aspekt in dieser Sache. Wenn der Vertrag bei der Versicherung abgerechnet wird, d.h. das Guthaben an den Kunden ausbezahlt wurde, besteht "keine" Ruheversicherung für das Fahrzeug mehr und der Vertrag gilt als beendet.
rolf51 am 30 Jan 2015 16:20:06 schaetzelein hat geschrieben: Eine Ruheversicherung gibt es nur, wenn der Vertrag stillgelegt ist. Das ist der wichtige Aspekt in dieser Sache. Wenn der Vertrag bei der Versicherung abgerechnet wird, d.h. das Guthaben an den Kunden ausbezahlt wurde, besteht "keine" Ruheversicherung für das Fahrzeug mehr und der Vertrag gilt als beendet.
Hallo, mein Guthaben wurde ausbezahlt, Vertragsaufhebung wg. Abmeldung. Beitragsfreie Ruheversicherung Der Vertrag geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, wenn die Zulassungsbehörde uns die Außerbetriebsetzung mitteilt, es sei denn, die Außerbetriebsetzung beträgt weniger als zwei Wochen oder Sie verlangen die uneingeschränkte Fortführung des bisherigen Versicherungsschutzes.
schaetzelein am 30 Jan 2015 16:44:16 Hallo Rolf, hat dir deine Versicherung das so gesagt, dass du nach Abrechnung des Vertrages eine beitragsfreie Ruheversicherung hast oder wie meinst du das ? Ich versteh`s grade nicht ?
rolf51 am 30 Jan 2015 17:46:20 schaetzelein hat geschrieben:Hallo Rolf, hat dir deine Versicherung das so gesagt, dass du nach Abrechnung des Vertrages eine beitragsfreie Ruheversicherung hast oder wie meinst du das ? Ich versteh`s grade nicht ?
Hallo Ansch, unter der Abrechnung steht der Zusatz, habe deswegen Fett unterlegt.
schaetzelein am 30 Jan 2015 17:49:34 hmm komisch, komisch. Dieses Schreiben bekommen unsere Kunden nur, wenn der Vertrag stillgelegt wurde, dann wird das Stilllegungsschreiben an den Kunden versandt, ansonsten nicht. An deiner Stelle würde ich mich nochmal telefonisch absichern. Hast du denn keinen persönlichen Ansprechpartner, sprich ne Agentur in deiner Nähe ?
palstek am 31 Jan 2015 22:57:00 Ich bekomme nach der Winterstilllegung auch das Guthaben von der Weser Assekuranz ausgezahlt sowie einen aktualisierten Versicherungsschein für die Ruheversicherung.
Frank
p+v am 02 Feb 2015 12:02:59 Hallo zusammen,
danke für die vielen Antworten!
Ich habe gerade mit meiner Versicherung gesprochen. Da der Vertrag nicht zum 31.12.2014 gekündigt wurde, muss ich ihn auch wieder aufleben lassen. Ich habe die Wahl ob nach dem neuen Tarif (2015) oder dem alten, dem Beginn des vertrages (2013). Der alte Tarif ist wesentich günstiger als der neue. Zur Zeit gilt die Ruheversichrung. Über die Dauer kann ich nichts sagen.
Volker
schaetzelein am 02 Feb 2015 15:22:05 p+v hat geschrieben:Zur Zeit gilt die Ruheversichrung. Über die Dauer kann ich nichts sagen.
Volker
normalerweise 18 Monate....aber wir haben ja festgestellt, dass jede Versicherung so ihre eigenen Regeln hat ;D
rolf51 am 13 Feb 2015 09:41:47 Hallo Ansch,
den Hinweis von dir habe ich aufgenommen und Kravag angeschrieben. Lt. schriftlicher Bestätigung hat mein Womo eine Ruheversicherung.
schaetzelein am 13 Feb 2015 12:27:23 rolf51 hat geschrieben:Hallo Ansch,
den Hinweis von dir habe ich aufgenommen und Kravag angeschrieben. Lt. schriftlicher Bestätigung hat mein Womo eine Ruheversicherung.
super, dann ist ja alles i.O. :gut:
Ketzichen am 07 Mär 2015 19:08:57 Habe gerade bei unserer Versicherung nachgefragt- Nein -
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