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luftfederung
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Betrifft Auflastung Ford Transit Bj.1999 auf Maximum


garagenspanner am 23 Mär 2015 17:48:48

moin moin ,

ich beabsichtige das "olle Kamel" aufzulasten bis zum Maximum.
Wer hat von den Ford-Werken eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für
ein derartiges Unterfangen in den Akten , und wäre bereit mir eine Kopie
zukommen zu lassen.
Ich habe die Ford -Werke bereits per Mail kontaktiert , aber von
dort keine Antwort erhalten. Vom Aufbau-Hersteller Rimor kam bislang
auch nur statischen Rauschen....
Es ist bereits eine 8"-Zusatzluftfeder von Goldschmitt verbaut , das Fahrzeug hat
Heckantrieb mit Zwillingsbereifung. Der TüV-Nord ist ohne die Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht
bereit die Abnahme durchzuführen.

Ich bedanke mich schon einmal im Voraus für NUR sachdienliche Hinweise. Danke !


Jan

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womorentner am 23 Mär 2015 21:20:27

Hallo Jan

Ich vermute deiner Signatur nach, dass du Motorsport betreibst.

Hast du dadurch keine Beziehung zu einem TÜVler der bei den Rennen die Fahrzeuge abnimmt?

Meine Auflastung hat einer,der Fahrzeugabnahmen bei div. Rennveranstaltungen macht,

und ich ihn darum gut kenne, gemacht.

Von 3.850Kg auf 4.250Kg. ;D

Ford Bj. 2011, Erstzul. 2012, 2,4L, 140PS, Heckantrieb und Zwillingräder.

Eine Zusatzluftfederung(meinte er) hätte es dazu nicht gebraucht.

Hatte sie aber schon einbauen lassen.




Womorentner

garagenspanner am 23 Mär 2015 21:25:38

moin moin womorentner ,

nein , beim Autocross laufen leider keine TüV-ler herum :D
Das Problem ist das Alter des Fahrzeugs sagte mir der TüV-Mann hier.
Ich brauche letztendlich nur eine Kopie von einer Unbedenklichkeitsbescheinigung
für einen Hecktriebler-Transit aus 1995-1999 von 3,5 auf 3,85 to.
Ich will auch nicht mauscheln :D sondern wegen anstehendem Auslands-Aufenthalt
soll alles wasserdicht sein


Jan

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wolfherm am 23 Mär 2015 21:27:54

Hat Selbstschrauber nicht so etwas gemacht?

garagenspanner am 23 Mär 2015 21:34:32

Selbstschrauber hatte allerdings ein etwas neueres Fahrzeug (nach 2000) am Start


Jan

flairmichel am 23 Mär 2015 21:56:36

warf da nicht irgendwas mit ABS ab einen bestimmten Baujahr ??

lg
Michel

garagenspanner am 23 Mär 2015 21:59:36

jo , aber hatte Carsten das nicht auch hinbekommen mit seinem Rimor ???

chrisc4 am 23 Mär 2015 22:19:58

Hast Du vielleicht eine COC oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung für das WoMo?

Da steht dann alles drin und gilt als Nachweis.


Hans

garagenspanner am 23 Mär 2015 22:40:19

nein leider nicht , ich bin Dritt-Eigner .



Jan

selbstschrauber am 23 Mär 2015 22:55:24

die 350kg mehr dürften doch kein so Riesenproblem sein? Gabs den älteren Transit nicht als 3.85t ab Werk? Was sagt eine Mobile.de Suche? Gibt es 3,85t - Womos aus deinem Baujahr?
Ansonsten: Klapper die TÜVs ab, hattest meine Odyssee ja schon mal gelesen, im Grunde gilt für dein Modell nichts anderes.
Viel Erfolg

Selbstschrauber

chrisc4 am 23 Mär 2015 22:56:18

Versuche doch die COC oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung vom Aufbauhersteller zu bekommen.

Der Hersteller hat die Daten bei der Typenzulassung in seinen Unterlagen.


Hans

chrisc4 am 23 Mär 2015 23:17:38

Ergänzung:

Der TÜV, Dekra, GTÜ usw. können auch über den Typenschlüssel (steht in der Zulassungsbescheinigung) auf die Daten zugreifen. Leider sind bei WoMo´s die letzten Zahlen oft genullt und somit unbrauchbar. Es kann jedoch sein, das der Typenschlüssel bei dir komplett ist. Das kannst Du ja selbst überprüfen. Ich würde mal zu GTÜ gehen und fragen, die waren bei mir umgänglicher was so etwas betrifft.


Hans

garagenspanner am 23 Mär 2015 23:44:43

an Hans : bei mir ist der Typschlüssel ausgenullt. Ich habe auch Goldschmitt angeschrieben ,
mal sehen ob von Dort Etwas hilfreiches kommt.


Jan

reallifeus am 24 Mär 2015 10:40:09

Ford Kundenzentrum Köln, Herr Ralf Schiffers. 0221-9032075
Der hat mein Gutachten geschrieben (kostenlos!!!). Völlig problemlos beim TÜV-Nord aufgelastet.

garagenspanner am 24 Mär 2015 10:41:18

Danke !



Jan

garagenspanner am 24 Mär 2015 11:04:01

soeben den besagten Herrn Schiffers angerufen.
Aufgrund der bereits verbauten Luftfederung kann Ford keine Undenklichkeitserklärung
abgeben , evtl. Fa.Goldschmitt....... Ist schon drollig , wie man von Pontius zu Pilatus geschickt wird.

Na ja , dann wird das wohl Nichts mit der Auflastung .
Danke für die hilfreichen Kommentare.


Jan

chrisc4 am 24 Mär 2015 11:31:50

Fahr doch mal zu GTÜ in deiner Nähe und bringe die Papiere von der Luftferderung usw. mit, mich würde es nicht überraschen, wenn Du dort ein Gutachten zur Auflastung bekommen würdest. Die beschäftigen sich dort sehr häufig mit Umbauten an Fahrzeugen.


Hans

garagenspanner am 09 Apr 2015 07:56:36

so nun habe ich die letzte negativ-Mitteilung zu meiner Auflast-Arie erhalten.
Die Beteiligten in diesem Spiel : Rimor , Ford , Goldschmitt , TüV Nord

Weder Ford noch Goldschmitt sehen sich in der Lage , eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für die geplante Auflastung zu erstellen.
Rimor hat nicht geantwortet (Nichts Anderes habe ich erwartet) , und der TüV Nord beharrt auf einer Bescheinigung.

Somit habe ich mich widerwillig in mein trübes Schicksal gefügt , und werde ständig mit geringer Überladung unterwegs sein , bzw.
ohne Frisch-Wasser.


Jan

Gast am 09 Apr 2015 08:15:21

Moin Jan
garagenspanner hat geschrieben:jo , aber hatte Carsten das nicht auch hinbekommen mit seinem Rimor ???


Hätte ich -> habe ich aber nicht , weil gereicht hat ...(Geht aber nur bei unseren Tiefrahmen und Zwillingsbereifung)
Nachfrage bei Unserem TÜV /Dekra hatte ergeben , das 3,85 to Null Problem wären -> ohne irgendein Schreiben oder Schein , denn die Achslasten gaben viel viel mehr her, als das von mir gewollte -> Ich hatte keine Luftfederung und alles Original , vielleicht lags daran .
Wenn mein Urlaub vorbei ist , schau ich mal beim Werkstattprüfer vorbei und frage mal jetzt nach , ob sich was geändert hat -> wenns klappt , musst Du mal ein Törn nach PM machen :wink:

selbstschrauber am 09 Apr 2015 14:25:06

Die ganze Geschichte erinnert mich an unsere 7 jährige Odyssee. Die "Fachleute" haben keine Ahnung, die Fahrzeug- / Womohersteller wollen lieber was neues verkaufen und die TÜV Ingenieure schreien nach einer Herstellerbescheinigung.

Habe Dir glaube ich den Weg ja beschrieben, ansonsten stehts auf unserer Homepage. An den prinzipiellen Ausführungen ändert sich ja auch bei deinem Modell nichts. Wobei ich nicht weiß, ob es den älteren Transit mit 3,85 oder mehr Gewicht ab Werk gab. Da sollte aber evtl. eine "mobile-de"Recherche weiter helfen.
Für Dich mit Hänger aber wichtig zu wissen: das Gesamtzuggewicht darf nicht überschritten werden. Bei unserem Transit hätte das bedeutet, dass ich die volle Anhängelast dann nicht mehr ausnutzen hätte dürfen, wenn der Wagen schwere als 3,85t ist.

LG

Selbstschrauber

Tante Edit sagt:

Scheint es gegeben zu haben: --> Link

selbstschrauber am 09 Apr 2015 14:36:43

garagenspanner hat geschrieben:soeben den besagten Herrn Schiffers angerufen.
Aufgrund der bereits verbauten Luftfederung kann Ford keine Undenklichkeitserklärung
abgeben

Jan

Dann bau doch die Luftfederung aus, die brauchste beim Transit mit seinen richtig fetten Blattfedern eh nicht. Unserer war selbst mit 4,25t Gesamtgewicht und fast 3t Hinterachslast noch nicht vollständig eingefedert, da waren immer noch 5-6cm Luft bis zu den Anschlagpuffern.

LG

Selbstschrauber

garagenspanner am 09 Apr 2015 19:10:25

die Ford-Menschen sagen , das fehlende ABS sei der Grund für die Verweigerungshaltung.
an Carsten : danke für die Bemühungen im Voraus. Wenn es klappen sollte gebe ich selbstredend Einen aus.

an selbstschrauber : besten Dank für Deine Suche und Antworten.


Jan

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