hallo zusammen,
ich bin schon seit einigen wochen passives mitglied hier im forum, habe bisher nur die vielen informationen gelesen und für mich viel nützliches gefunden.
jetzt habe ich ein kleines problem:
ich habe seit ca. 3monaten einen flair 8000A. das fahrzeig steht bei mir vor der tür in einer parkbucht am straßenrand. die parkbucht ist durch ein blumenbeet eingegrenzt so das das wohnmobil auch nicht die straße verengt. es steht vor keinem fenster sondern vor einer hauswand ohne fenster die ca. 5 meter entfernt ist da der bürgersteig an der stelle so breit ist.
als ich heute nach hause kam, erzählte mir meine frau, daß heute jemand vom ordnungsamt hier war: Es hätten sich nachbarn über das wohnmobil beschwert und es müsse weg.
kann das sein?? das wohnmobil ist ganzjährig zugesassen, tüv und au sind gültig.
kann mir jemand von euch sagen, wie die rechtliche lage ist. ich will morgen mal beim ordnungsamt anrufen, da wäre es schön wenn ich wüste ob ich da stehen darf oder nicht.
euch schon mal vielen dank im voraus.
rainer

