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motorradtraeger
hallo
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Wohnmobil parken


Gast am 12 Dez 2005 23:09:57

hallo zusammen,

ich bin schon seit einigen wochen passives mitglied hier im forum, habe bisher nur die vielen informationen gelesen und für mich viel nützliches gefunden.

jetzt habe ich ein kleines problem:

ich habe seit ca. 3monaten einen flair 8000A. das fahrzeig steht bei mir vor der tür in einer parkbucht am straßenrand. die parkbucht ist durch ein blumenbeet eingegrenzt so das das wohnmobil auch nicht die straße verengt. es steht vor keinem fenster sondern vor einer hauswand ohne fenster die ca. 5 meter entfernt ist da der bürgersteig an der stelle so breit ist.

als ich heute nach hause kam, erzählte mir meine frau, daß heute jemand vom ordnungsamt hier war: Es hätten sich nachbarn über das wohnmobil beschwert und es müsse weg.

kann das sein?? das wohnmobil ist ganzjährig zugesassen, tüv und au sind gültig.

kann mir jemand von euch sagen, wie die rechtliche lage ist. ich will morgen mal beim ordnungsamt anrufen, da wäre es schön wenn ich wüste ob ich da stehen darf oder nicht.

euch schon mal vielen dank im voraus.

rainer

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line am 12 Dez 2005 23:14:47

Du darfst aufrecht stehen.

Solange das WoMo nicht die Verkehrsführung beeinträchtigt, darfst Du Dein Wohnmobil parken. Auch wenn ein Fenster davor steht. Angemeldet muß das Fahrzeug natürlich sein.

Wir haben uns extra erkundigt.

Gast am 12 Dez 2005 23:14:58

Willkommen erstmal im Forum.

Ich denke solange Du das Womo angemeldet hast und keine Saisonkennzeichen benutzt, dürftest Du stehen bis Du "schwarz" auch wenn es den Nachbarn noch so stört.

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[Admin] am 12 Dez 2005 23:19:07

das Thema wurde bereits bis in´s Detail beleuchtet, schau mal in die Suche.

Tipsel am 12 Dez 2005 23:20:27

Hallo rainer,

es kommt aufs Gewicht an und ob dort ein PKW-Parkplatz-Schild steht. Bis 2,8 t darfst du mit 2 Rädern sogar auf dem Bürgersteig stehen, wenns für PKWs dort auch erlaubt ist. Mit 3,5 t kannst du ganz normal am Straßenrand parken, wenn du niemanden behinderst.

guck mal hier

--> Link

Gast am 12 Dez 2005 23:43:21

Tipsel sprach bereit das Gewicht an. Da ich das zGG deines Fahrzeugs nicht kenne, hierzu noch eine Anmerkung. Soweit das zGG >3500 kg ist, muss das Fahrzeug bei Dunkelheit durch eine eigene Lichtquelle (z.B. Standlicht) oder durch Parkwarntafeln gekennzeichnet werden. Die Straßenlaterne reicht dann nicht mehr aus.

Außerdem natürlich erstmal willkommen im Forum. Und so nette Nachbarn wie du sie scheinbar hast findet man leider öfter. Also nicht ärgern lassen.

Stephan

seklatt am 12 Dez 2005 23:45:39

Normalerweise darfst Du dein angemeldetes Fahrzeug so lange stehen lassen wie Du möchtest, nur muss es innerhalb von 14 Tagen einmal bewegt werden, sonst gilt es als Bauwerk und das ist genehmigungspflichtig.

Gast am 13 Dez 2005 00:06:02

Gast hat geschrieben:Tipsel sprach bereit das Gewicht an. Da ich das zGG deines Fahrzeugs nicht kenne, hierzu noch eine Anmerkung. Soweit das zGG >3500 kg ist, muss das Fahrzeug bei Dunkelheit durch eine eigene Lichtquelle (z.B. Standlicht) oder durch Parkwarntafeln gekennzeichnet werden. Die Straßenlaterne reicht dann nicht mehr aus.

Außerdem natürlich erstmal willkommen im Forum. Und so nette Nachbarn wie du sie scheinbar hast findet man leider öfter. Also nicht ärgern lassen.

Stephan


zGG ist natürlich über 3,5to. aber ich denke, daß das fahrzeug nur beleuchtet sein muss wenn es auf der fahrbahn steht, tut es aber nicht sondern in einer parkbucht zwischen 2 verkehrsinseln (blumenbeeten).

rainer

Gast am 13 Dez 2005 00:53:12

Moin,

sehe da keine Probleme, außer die von Dir belegte Parkbucht ist durch Markierungen als "2" Parkplätze ausgewiesen..... das hatte ich hier auch. Da gibt es irgendeine 4 Zusatzverordnung zu Ausführungsverordnung blabla....

oder dein Flair hat mehr als 7,5 Tonnen :wink:

Rudi Roehrich am 13 Dez 2005 07:06:34

Hallo Rainer ,
das erinnert mich sehr stark an unser damaliges Erlebnis :
Wir hatten auch zuerst in einer Straße unser Wohnmobil geparkt ,
weil unser Grundstück im vorderen Bereich zu klein ist .
Da hat man uns auch nette Zettel von den Anwohnern an die
Frontscheide gehängt mit extremen Androhungen . Man hat auch
die Polizei benachrichtigt , die aber nichts gegen unser einwandfreies
Parken unternehmen konnte . Dann wurden die Spiegel vom
Fahrzeug verbogen und andere Nettigkeiten durchgeführt . Bis ich
mich eines Tages auf die Lauer gelegt hatte und den Typen gegriffen
habe . Der hatte vielleicht Muffe ! Am liebsten hätte ich ihm welche aufs
M..l gehauen , aber das ist doch nicht mein Stil . Danach war Ruhe im
Land . Ich habe mir dann einen Stellplatz beim Bauern in unserer Nähe
gesucht und dort steht das Mobi einwandfrei neben anderen Fahrzeugen .
Außerdem ist der Bauer wie ein toller Wachhund .

Mein Tip :
Bevor Deine Anwohner Dir das Mobi zerstören , suche Dir lieber einen
richtigen Stellplatz .


und viel Erfolg
:tanz::tanz::tanz:

bastelwastel am 13 Dez 2005 07:22:24

"Normalerweise darfst Du dein angemeldetes Fahrzeug so lange stehen lassen wie Du möchtest, nur muss es innerhalb von 14 Tagen einmal bewegt werden, sonst gilt es als Bauwerk und das ist genehmigungspflichtig.
"

Das gilt nur für Anhänger. Ein zugelassenes Fahrzeug darf -wenn es korrekt steht- so lange parken bis es auseinanderfällt. Gültigen TÜV und Zulassung natürlich vorausgesetzt[/quote]

skylape am 13 Dez 2005 07:25:21

Hallo zusammen,
mein Space steht schon seit einem 3/4 jahr vor dem Haus, der Nachbar gegnüber hat eine breite Einfahrt, so kann er bequem schräg rein fahren, und ich kann wenn ich mal in unsere Einfahrt fahre, auch schräg in seine Garageneinfahrt rückwärts fahren, nur mal zur Info.
Da mein WoMo nur nach Feierabend und an den Wochenenden dort geparkt wird, hat sich noch niemand beschwert.
Und wenn in einer Querstraße vor uns, der Omnibus eines Mitarbeiters des Busunternehmen im Ort dort einige Stunden auf dem Gehweg steht, so lange stell ich meinen Space auch dort hin, aber nicht auf dem Gehweg.
ich habe ja diese große Warntafel am Fahradhalter, so sieht man von weiten schon das dort etwas steht.
Ich würde aber trotzdem mal in deinem Ort oder in deiner Stadt nach geeigneten Parkmöglichkeiten suchen, auch könntest du mal nachschauen ob andere WoMos "ungünstig" stehen, ggf. ein Foto, denn gleiches Recht für alle.

Uwe

die-eilerts am 13 Dez 2005 08:20:53

Hallo Rafl,

schau mal in mein Profil.
So parke ich unser Womo schon 8 Jahre lang vor unserer Hautür.
Auf der anderen Strassenseite ist sogar eine Bushaltestelle. Es gab da mal ne Zeitlang Diskussionen mit einem Busfahrer, der meinte jedesmal die Polizei rufen zu müssen, wenn ich dort Parke und er dort sein Bütterchen essen wollte. Bis eines Tages dem Beamten der Kragen platzte und dem Busfahrer recht deutlich zu verstehen gab, das nicht ich sondern er mit seinem Bus die Strasse blockiere. Und das in sehr provokanter und dreister weise. Dies würde er nicht dulden. Das Womo sei ordnungsgemäß abgestellt.

In diesem Sinne, nicht verrückt machen lassen.


Toni

Rudi Roehrich am 13 Dez 2005 09:51:49

bastelwastel hat geschrieben:"Normalerweise darfst Du dein angemeldetes Fahrzeug so lange stehen lassen wie Du möchtest, nur muss es innerhalb von 14 Tagen einmal bewegt werden, sonst gilt es als Bauwerk und das ist genehmigungspflichtig.
"

Das gilt nur für Anhänger. Ein zugelassenes Fahrzeug darf -wenn es korrekt steht- so lange parken bis es auseinanderfällt. Gültigen TÜV und Zulassung natürlich vorausgesetzt
[/quote]

Das stimmt nicht :!: :!: :!:

Gemäß STVO §12 Absatz 3B (Halten und Parken) gilt folgendes :

(3b) Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen.

Hier steht nichts von PKW,Wohnmobilen oder anderen Fahrzeugen :!: :!: :!:


:tanz::tanz::tanz:

Rudi Roehrich am 13 Dez 2005 09:53:26

Ohhhh sorry..... :oops:
Habe mich in Deinem Beitrag "verlesen"... :oops:
Asche auf mein Haupt ....


:oops: :oops: :oops:

AB am 15 Dez 2005 22:35:48

Meine Frau hatte vor einiger Zeit das Ordnungsamt angerufen.
Die haben ihr mitgeteilt dass das Wohnmobil bis 7,5t vor der Haustüre stehen darf.

Aussnahme es ist für PKW ausgeschildert.

Aber vielleicht denkt ja, jeder Beamte etwas anders übers parken :?:

Andraes

Gast am 16 Dez 2005 07:30:43

Habe da gerade so ein Lied im Ohr..... "Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben....."

Gestern habe ich auch mal bei unserem Ordnungsamt angerufen, dort sagte man mir auch das man ein angemeldetes Wohnmobil stehen lassen kann, solnage der Parkplatz nicht extra als PKW Parkplatz ausgewiesen ist. Von einer begrenzten Dauer (14 Tage) hat man mir aber nicht erzählt.

MichaelW am 16 Dez 2005 09:25:51

....die 14 Tage Regelung gilt doch nur für angemeldete Anhänger im öffentlichen Parkraum 8) 8)

Sleepy99 am 16 Dez 2005 10:29:57

Es herrscht wohl Einigkeit darüber, dass man mit dem Womo bis 7,5 t unbegrenzt parken darf, wenn es angemeldet ist und es sich nicht um einen speziellen Pkw-Parkplatz handelt.

Wenn sich Nachbarn daran stören, weil es ihnen im Straßenbild nicht gefällt, dann könnte ich das ganz gut ignorieren.

Etwas anderes ist es, wenn, wie hier bei uns in der Innenstadt, extreme Parkplatznot herrscht. Wenn man dann das Mobil mal ein paar Wochen nicht bewegt und eine Menge Nachbarn jeden Abend zig Mal um den Block fahren, kann ich deren Unmut schon verstehen. Deshalb haben wir unserem Womo einen Stellplatz ein paar Straßen weiter gemietet. Das kommt billiger, als wenn ein genervter Nachbar es verkratzt oder die Reifen aufsticht etc...

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