Helmchen hat geschrieben:Wie bereits geschrieben, ist der Neupreis ausschlaggebend für der Höhe der Prämie der Kaskoversicherung und Basis für die Berechnung des Zeitwertes im Schadensfall.
Das ist teilweise richtig - aber in den meisten Fällen nicht der tatsächliche Grund für den Neupreis/Listenpreis als Kalkulationsbasis für die Prämie (sowohl bei Haftpflicht- wie auch bei Kasko-Risiken).
Totalverluste treten bei Kaskoschäden sehr viel seltener auf als Teilschäden mit anschließender Reparatur.
Da hierbei - in der Regel - Neuteile zur Schadensbeseitigung benutzt werden, ist der Neupreis, unabhängig vom Fahrzeugalter, die maßgebliche Bezugsgröße.
Der "Neupreis" ist jedoch
nie ...Basis für die Berechnung des Zeitwertes im Kraftfahrzeug-Schadensfall
Als Zeitwert oder besser gesagt "Wiederbeschaffungswert" wird der durchschnittliche Verkaufspreis für Fahrzeuge dieses Modells ( und dieses Alters, dieser Kilometerleistung, dieses Erhaltungszustandes
vor dem Schadenseintritt) aus "Händlerhand" ermittelt. Im Einzelfall können noch zusätzliche Kriterien gewertet werden.
Wenige Versicherer wählen den "Wiederbeschaffungswert", zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, als Kalkulationsbasis für ihre Prämienforderung,
Volker