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Gurtpflicht mit bzw. ohne H-Kennzeichen


wowbugger am 23 Mai 2015 17:51:16

Hallo zusammen,

als WoMo-Neuling blick ich noch nicht richtig durch, was die Gurtpflicht angeht. Ich habe einen LT28 mit EZ 1977. Drei-Punkt-Gurte sind auf Fahrer- und Beifahrersitz vorhanden, hinten auf der 4er-Sitzbank aber nicht. H-Kennzeichen ist vorhanden (TÜV erst vor 2 Wochen erneuert), d.h. mir ist bewusst, dass wir damit zum jetzigen Zeitpunkt von der Gurtpflicht hinten befreit sind.

Was nun aber, wenn beim nächsten TÜV das H-Kennzeichen aberkannt werden sollte? Müssen wir dann auf der Sitzbank Gurte nachrüsten? Oder ist die Gurtpflicht unabhängig vom Status "Oldtimer" und hängt nur von der Erstzulassung ab?

Vielen Dank für Euere Hilfe!

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Gast am 23 Mai 2015 17:57:07

Die Ausrüsgungspflicht hängt vom Erstzulassungsdatum ab. Hat mit dem H-Kennzeichen nichts zu tun.

Sind jedoch Gurte vorhanden, müssen diese benutzt werden.

wowbugger am 23 Mai 2015 20:56:53

Super, vielen Dank für die schnelle Antwort!

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Gorm am 16 Jun 2015 23:13:06

RETourer hat geschrieben:Die Ausrüsgungspflicht hängt vom Erstzulassungsdatum ab. Hat mit dem H-Kennzeichen nichts zu tun.
Sind jedoch Gurte vorhanden, müssen diese benutzt werden.

Der erste Teil ist richtig, Wohnmobile und So.KFZ wurden als letzte "zwangsvergurtet".
In der Straßenverkehrsordnung heisst es eindeutig "vorgeschriebene Gurte müssen benutzt werden" - und darunter fällst du mit Baujahr 77 nicht.
Ich hatte mal zur HU die Gurte im Karton liegen (weil ich mit meinen Verkleidungen noch nicht fertig war), da habe ich mich mit dem Prüfer auch noch nett über dieses Thema unterhalten...
Der Gesetzgeber hat seinerzeit extra diese Formulierung gewählt, um die Oldtimerfahrer nicht zum eventuellen Ausbau zu treiben.

Viele vom Gorm,
der manchmal ganz böse aber legal unangeschnallt fährt :lol:

kiteliner am 17 Jun 2015 08:37:06

um noch den Bogen über das H-Kennzeichen zu spannen. Man KANN nachrüsten, muss aber nicht. Umbauten, welche der Sicherheit dienen, sind kein Grund das H- zu verweigern, z.B. wegen nicht zeitgemäß (bei uns gibt es so Spezialisten, die sich wegen falschem Radio aufregen....). Ordentliche Arbeit vorausgesetzt.

eaglesandhorses am 17 Jun 2015 10:02:55

Du solltest auch mal einen Blick in deinen Schein werfen, wieviele Sitzplätze überhaupt eingetragen sind. Sind zB nur zwei drin.....

Ich habe z.B. sechs eingetragen und nur vier Gurte, das hat auch noch Bestandsschutz (auch ohne H). Es sollten natürlich vorrangig die Sitze mit Gurt besetzt werden

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