rump
motorradtraeger
hallo
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Fahrtkostenerstattung


klausknaus am 18 Jun 2015 14:13:21

Hallöchen!

Unser Wohnmobil (8 Woche alt) wurde von uns Zuhause zum Händler (bei dem wir das Womo gekauft haben) gebracht - dort mehrere Wochen repariert - und wieder abgeholt (im Rahmen der Gewährleistung). Die Fahrtkosten des Wohnmobils wurden auf unser Drängen hin sofort erstattet.
ABER: Der Fahrer musste ja auch jeweils hin und zurück gebracht werden = doppelte Fahrt für unseren PKW.

Wie komme ich an diese Erstattung, denn laut Gewährleistung steht uns die doch auch zu...
Nur wo steht das direkt?
Was können wir wie angeben?
Da mauert unser Händler leider.

Hilfe?!

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Gast am 18 Jun 2015 14:44:32

Hallo,

alle Hersteller tun sich sehr sehr schwer, die Fahrkosten -einfach oder doppelt - zu erstatten. Pflicht hin oder her. Meist bringt nur ein Anwalt den entsprechenden Erfolg.
Ich könnte davon auch ein Lied singen . . .

Was mir in deinem Post aufgefallen ist: Du schreibst, dass dein Neuwagen mehrere Wochen repariert wurde :cry:

Welche Mängelkiste hat den dieser Hersteller verkauft, dass eine solch lange Reparaturzeit nötig war????

Meine Erfahrungen mit der Fa. Carthago sind auch nicht besser, aber das ist ein anderes Thema . . .


Sonnige Zeiten
gerwulf

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