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Wir haben ein kleines Knauss Wohnmobil, welches schon seit 3 Jahren in einer Parklücke steht. Bisher hat sich keiner daran gestört. Nun hing schon 2x ein Zettel an der Windschutzscheibe, dass Wohmos nicht in der Parklücke stehen dürften stimmt das? :?: Das gilt nur für Wohnmobile über 3,5to. Wohnmobile die unter 3,5to ZGG zugelassen sind, sind in der STVO den PKWs gleichgesetzt und dürfen also auch in Parkbuchten, Parkstreifen und Parklücken stehen. Vorsicht bei Anwohner-Parkplätzen , da wird gnadenlos aufgeschrieben und manchmal abgeschleppt. Die müssen aber entsprechend beschildert sein.
:D :D :D Harald Lieber Harald,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Das Wohnmobil ist unter 3,5 Tonnen, es steht auch nicht auf einem Anwohnerparkplatz! Bis bald Tina :) :) Hierzu gibt es eine Stellungnahme des ADAC:
--> Link Eigentlich darf man fast nirgendwo stehen. Herbsch Hi.
Harald hat Recht, wenn Dei Womo unter 3,5 to zul. GG hat und das Fahrzeug angemeldet ist, darfst Du definitiv in der Parklücke stehen bleiben! Mikel Hallo,
da gibt es aber noch 'ne Regel: Falls das Parken auf einem Gehweg erlaubt ist: Über 2,8 t dürfen nicht erlaubt. Gerhard @hgfha: Das stimmt im Prinzip, genau diese Regel gilt immer noch, nur wurde eben diese Gewichtsgrenze vor vier oder fünf Jahren auf 3,5to angehoben. ( In meiner Zulassung steht noch Sonderkfz - Wohnmobil über 2,8to, bei den neueren steht Wohnmobil über 3,5 to ... bzw. unter ).
Quelle meiner Info : Merkblatt über Verkehrsbestimmungen füi Wohnmobile vom ADAC. Das Merkblatt können Mitglieder kostenlos anfordern ( war jedenfalls vor vier Jahren so). :D Harald @HaraldF
Danke für die Info, schon habe ich mehr Auswahl bei den Parkplätzen. Gerhard Hallo Harald nd Gerhard,
bedenkt bitte, dass bei der Änderung der StVO vor 4 oder 5 Jahren der § 42 (4) Zeichen 315 nicht geändert wurde. Auf dem Gehweg dürfen nur Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 2,8 t parken. Helmut Teilweise wird eine Reglung angewendet die eigentlich für (gegen) Wohnwagen geschaffen wurde. Die dürfen innerhalb der Stadtgrenzen maximal 14 Tage an einer Stelle stehen. (Außer auf Privatgelände) Es gibt mittlerweile einige Urteile die Wohnwagen und Wohnmobile gleichsetzen. Das würde bedeuten das du das WoMo nur alle 14 Tage anders parken brauchst. Dann kann dir keiner mehr etwas anhaben. Zu den Gewichtsgrenzen wurde ja schon was geschrieben.
VG, Holger Achtung: Parkbuchtenmarkierungen in Form von weißen Strichen auf der Strasse müssen beachtet werden. Das Womo, das in einer markierten Parkbucht steht, darf nicht über diese Linien hinausragen. |
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