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Wohnmobil in der Parklücke?


Tina Hobler am 28 Okt 2003 10:19:39

Wir haben ein kleines Knauss Wohnmobil, welches schon seit 3 Jahren in einer Parklücke steht. Bisher hat sich keiner daran gestört. Nun hing schon 2x ein Zettel an der Windschutzscheibe, dass Wohmos nicht in der Parklücke stehen dürften stimmt das? :?:

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HaraldF am 28 Okt 2003 11:17:23

Das gilt nur für Wohnmobile über 3,5to. Wohnmobile die unter 3,5to ZGG zugelassen sind, sind in der STVO den PKWs gleichgesetzt und dürfen also auch in Parkbuchten, Parkstreifen und Parklücken stehen. Vorsicht bei Anwohner-Parkplätzen , da wird gnadenlos aufgeschrieben und manchmal abgeschleppt. Die müssen aber entsprechend beschildert sein.
:D :D :D

Harald

Tina Hobler am 28 Okt 2003 13:15:19

Lieber Harald,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Das Wohnmobil ist unter 3,5 Tonnen, es steht auch nicht auf einem Anwohnerparkplatz!
Bis bald Tina :) :)

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Herbsch am 28 Okt 2003 13:17:38

Hierzu gibt es eine Stellungnahme des ADAC:

--> Link


Eigentlich darf man fast nirgendwo stehen.


Herbsch

mikel am 28 Okt 2003 17:56:06

Hi.
Harald hat Recht, wenn Dei Womo unter 3,5 to zul. GG hat und das Fahrzeug angemeldet ist, darfst Du definitiv in der Parklücke stehen bleiben!

Mikel

NaviGer am 28 Okt 2003 21:16:22

Hallo,
da gibt es aber noch 'ne Regel: Falls das Parken auf einem Gehweg erlaubt ist: Über 2,8 t dürfen nicht erlaubt.

Gerhard

HaraldF am 29 Okt 2003 10:28:24

@hgfha: Das stimmt im Prinzip, genau diese Regel gilt immer noch, nur wurde eben diese Gewichtsgrenze vor vier oder fünf Jahren auf 3,5to angehoben. ( In meiner Zulassung steht noch Sonderkfz - Wohnmobil über 2,8to, bei den neueren steht Wohnmobil über 3,5 to ... bzw. unter ).
Quelle meiner Info :
Merkblatt über Verkehrsbestimmungen füi Wohnmobile vom ADAC.
Das Merkblatt können Mitglieder kostenlos anfordern ( war jedenfalls vor vier Jahren so).
:D
Harald

NaviGer am 29 Okt 2003 11:21:33

@HaraldF
Danke für die Info, schon habe ich mehr Auswahl bei den Parkplätzen.

Gerhard

ouoheli am 29 Okt 2003 16:44:08

Hallo Harald nd Gerhard,
bedenkt bitte, dass bei der Änderung der StVO vor 4 oder 5 Jahren der
§ 42 (4) Zeichen 315 nicht geändert wurde. Auf dem Gehweg dürfen nur Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 2,8 t parken.

Helmut

meckisteam am 24 Jun 2004 14:27:55

Teilweise wird eine Reglung angewendet die eigentlich für (gegen) Wohnwagen geschaffen wurde. Die dürfen innerhalb der Stadtgrenzen maximal 14 Tage an einer Stelle stehen. (Außer auf Privatgelände) Es gibt mittlerweile einige Urteile die Wohnwagen und Wohnmobile gleichsetzen. Das würde bedeuten das du das WoMo nur alle 14 Tage anders parken brauchst. Dann kann dir keiner mehr etwas anhaben. Zu den Gewichtsgrenzen wurde ja schon was geschrieben.

VG, Holger

Gast am 24 Jun 2004 17:28:13

Achtung: Parkbuchtenmarkierungen in Form von weißen Strichen auf der Strasse müssen beachtet werden. Das Womo, das in einer markierten Parkbucht steht, darf nicht über diese Linien hinausragen.

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