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mit abgelaufenem TÜV durch Österreich nach Italien 1, 2


ellocko am 10 Jul 2015 13:22:04

Hi,
meine alter fiat Ducato 280 war gestern beim TÜV..und hat keinen neuen bekommen, der alte ist im Juni abgelaufen. Mein Werkstatt-Mensch weis nicht, ob er alle Mängel bis zu unserer Abreise (22.7.) beheben kann und das Auto nochmal beim TÜV vorstellen kann.
Wie ist denn die Gesetzeslage, wenn man mit abgelaufenen TÜV nach Italien reist? Ich habe sehr viele sehr unterschiedliche Aussagen googlen können. Es ist wohl auch nichts dabei, was wirklich "gefährlich" ist, viele Verschleißteile. In D könnte ich ja bedenkenlos noch bis August damit rumfahren, ohne eine Strafe zu befürchten. Kann mir jemand konkrete Strafen in Österreich und Italien nennen? Zur Info: Mein Kennzeichen wird verdeckt von Gepäck sein, man sieht nur das Wiederholungskennzeichen.

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Jagstcamp-Widdern am 10 Jul 2015 13:43:49

meine persönliche Meinung:
die Italiener wird's nicht interessieren, in d und a gilt dein "mängelschein", was bedeutet wiedervorführung innerhalb von 6 Wochen.

ich würde das tüv-protokoll mitnehmen und fahren!

früher gut - heute besser!
hartmut

jochen-muc am 10 Jul 2015 13:47:35

Wenn das KFZ verkehrstüchtig ist wird dir meines Erachtens nach nix passieren können, da der TÜV ja in dem Fall von Deutschland "gefordert" wird.

Ob allerding die Österreichischen Kontrolleure das auch so sehen oder sich evtl irgendwas einfallen lassen wird wohl eine Einzellfallentscheidung sein.

Wobei ich hatte die Diskussion mal mit dem Motorrad. Da war der TÜV 3 Monate überzogen :oops: und das gab deswegen nix, weil er in Österreich glaub ich 4 MOnate starffrei überzogen werden kann.

Ergo WENN die Sicherheit nicht gefährdet ist, kannst m.E. wohl fahren.

Wobei welche Verschliessteile sind das den ? Bremsen ja wohl eher nicht :D

Ach und ich würde es nicht mitnehmen, nicht das es doch einen Paragrafen gibt und Du dann vorsätzlich gehandelt hast :D

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ToniPETER am 10 Jul 2015 13:48:32

Servus!

Mit einem in Österreich gemeldeten Fahrzeug kann man noch 4 Monate länger mit dem alten TÜV fahren.
Aber bei einem Unfall, ob Schuld oder nicht Schuld, ist man dann meistens zweiter. Und die Autoversicherung verabschiedet sich auch.
Ich denke also, es ist besser die Mängel zu beheben und mit einem sicheren Auto fahren. Schon wegen der eigenen und deren anderen Sicherheit.

ellocko am 10 Jul 2015 18:31:27

hi,
natürlich ist es besser die mängel zu beheben, wenn das klappen würde wäre mir das auch die liebste variante. alles, was gemacht werden muss, damit das gute stück sicher fährt, würde ich schon machen lassen, ich will ja auch weiterhin leben :)

ich suche ja nur rechtlhce gesicherte aussagen für den NOTFALL, denn ausfallen lassen will ich den urlaub wegen so einem dummen aufkleber auch nicht

wolfherm am 10 Jul 2015 19:24:11

Welche Mängel sind das denn? Welche, die die Sicherheit von dir oder anderen gefährden könnten?

wombat1 am 10 Jul 2015 19:33:41

ellocko hat geschrieben:Mängel bis zu unserer Abreise (22.7.) beheben kann und das Auto nochmal beim TÜV vorstellen kann.


Man könnte es ja ggf. woanders probieren. Der 280 ist ja nur bis 1989 gebaut worden.
Manche Teile sind das schon knapp. Aber sicherheitsrelevante Teile sollte es geben.

Wie Wolfherm bemerkte es kommt auf die Mängel an (Reifen, Bremsen, Lenkung wäre für mich ein NO GO).

felix52 am 10 Jul 2015 19:39:12

Der TÜV ist abgelaufen.
Offensichtlich wegen sicherheitsrelevanter Mängel.

Ich würde da Niemandem pos. Tips geben.

Trotzdem "Schönen Urlaub". :)

Und Gesundheit für Euch und Eure evtl. Unfallgegner.

wombat1 am 10 Jul 2015 20:23:21

felix52 hat geschrieben:Der TÜV ist abgelaufen. Offensichtlich wegen sicherheitsrelevanter Mängel.

Das sehe ich nicht.

ellko hat geschrieben:nichst gefährliches.

Ich hoffe es ist die Wahrheit - es liegt im Ermessen des Fahrers.

Der TÜV verweigert sein Papperl auch wegen geringer Undichtigkeiten.
Ich mußte bei unserem Ducato 280 vor jedem TÜV Termin immer das Getriebe reinigen. Das sah immer nach Undicht aus (2 Tropfen/ Quartal).

Aber für diese Baujahre werden manche Teile rar - z.B. sind sehr viele Gummiteile des Kühlsystems schwer zu bekommen (so wurde es mir von meinem Fiat Menschen gesagt).

ellocko am 11 Jul 2015 00:10:58

also wer meint, es gibt nur bei sicherheitsrelevanten mängeln keinen tüv, war wohl bisher nur mit jahreswagen dort ;)

die mängel, an die ich mich noch erinnern kann:
bremsschläuche
traggelenke
getriebeaufnahme
kleine durchrostung radkasten
motor leicht ölig

sicher, mit bremsen ist nicht zu spaßen. aber öliger motor? der wagen stand den winter/frühling in einer garage, wurde nur immer mal rausgefahren um was dran zu machen, kein tropfen öl irgendwo, also kann es nichts dramatisches sein. und die durchrostung kann auch gerne noch 3 wochen warten.

und unfälle passieren sicher deutlich mehr durch die schwächen, die hinterm lenkrad sitzen als durch technisches versagen von autos, die 2 monate keinen tüv mehr haben ;)

wolfherm am 11 Jul 2015 00:18:58

Aber ab und an sollen auch kleine technische Defekte zu Unfällen führen......

Gast am 11 Jul 2015 05:34:24

Als ich anfing zu lesen , dachte ich OK .... Ich bin mit meinem 280èr wegen einer gerissenmen Blinkleuchte/Lichtscheibe durchgefallen :evil: ich bekam in D keine !
Deine anderen Mängel, Traggelenke und Bremsschläuche zb . würde mich zum Stehenlassen überreden :!:
Rechtlich wird Dir hier keiner eine genaue Auskunft geben können ,obwohl sich der ein oder andere Anwalt vielleicht unter uns befindet -> verlassen würde ich mich darauf nicht , was ein Haufen "Wohmobilverrückter " hier schreibt :wink:

wombat1 am 11 Jul 2015 07:29:51

ellocko hat geschrieben:die mängel, an die ich mich noch erinnern kann:
bremsschläuche
traggelenke
getriebeaufnahme


Welche Mängel hast Du vergessen oder verdrängt ?

Bei diesen bekannten Mängeln würde ich auch mit TÜV Plakette nicht mehr mit diesen Fahrzeug in Urlaub fahren.

Die volle Verantwortung liegt beim Fahrer mit oder ohne TÜV.
Im Falle eines Unfalls wird sich die Versicherung dafür interessieren.

sumpfbaer am 11 Jul 2015 09:24:18

Also ich kann nur sagen bei meinem letzten 280er hatte mir ein freundlicher die Plakete verweigert und dabei
folgendes aufgeführt:
Im Tacho die Anzeige der gefahrenen Kilometer, hier war die "100er" Anzeige nicht mittig :roll:
Der Türgriff auf der Beifahrerseite hatte sich leicht bewegt "wohl Schraube locker" :roll:
Das Trittbrett auf der Fahrerseite war etwas locker.....
Fand wohl Gefallen an dem alten Stück :wink:

Es gibt also schon Mängel mit denen ich durchaus auch noch bis zur Beseitigung fahren würde.

Über alles was auch nur entfernt der Sicherheit dient muss man wohl nicht diskutieren

wombat1 am 11 Jul 2015 09:45:38

Ich möchte hier diesen Link einstellen bitte ein wenig herunter scrollen : --> Link

Der TÜV Prüfer hat in manchen Fällen keinen Spielraum. Das ist auch gut so.
Gerne bin ich mit meinem alten (über 20 J.) Wohnmobil immer zu einem nicht ganz einfachen TÜV gefahren.

ellocko am 11 Jul 2015 12:55:28

wie bereits mehrfach geschriene...mit den relevanetn mängeln (sofern es auch wirklich mängel und keine krümelkackerei sind) möcht eich auch gar nicht fahren, ich kenne mich nicht soo gut mit autos aus, dass ich mir unterwegs eine panne erlauben kann.
mir geht es nur darum, dass bspw. die roststelle im radhaus (noch) keinen einfluss auf die funktionalität des autos hat. das ich sie beheben muss ist mir klar, nur verstehe ich nicht ganz, warum man bei so etwas nicht einen "tüv auf bewehrung" geben kann, also das ich tüv bekomme und so unwichtiges zeug nach dem urlaub erledige.

wombat1 am 11 Jul 2015 14:22:17

ellocko hat geschrieben:tüv auf bewehrung".


Warst Du nicht selbst beim TÜV ?
In der Regel bekommt man die Mängel dort erklärt und kann auch Fragen stellen.
Dort hättest Du die Frage stellen können und hättest eine genau auf Deine Mängel passende Antwort bekommen.

ellocko am 11 Jul 2015 15:07:11

nein, war ich nicht. das Womo steht in meinem eigentlichen heimatort in thüringen, ich bin aber in sachsen, da ich im moment prüfungen habe.

wolfherm am 11 Jul 2015 16:14:12

ellocko hat geschrieben:........ das ich sie beheben muss ist mir klar, nur verstehe ich nicht ganz, warum man bei so etwas nicht einen "tüv auf bewehrung" geben kann, also das ich tüv bekomme und so unwichtiges zeug nach dem urlaub erledige.


Die Bewährung hast du doch bekommen. Du kannst mit dem Auto auf seinen eigenen Rädern zur Werkstatt fahren, du kannst das Fahrzeug reparieren lassen, jetzt oder in drei Wochen.....

Ohne Bewährung hätten die dir sofort die Betriebserlaubnis entzogen und du hättest das Fahrzeug abschleppen lassen können........

Gast am 11 Jul 2015 18:43:32

Um hier zu einer Aussage zu kommen, muss man die Gesamtzusammenhänge betrachten:

Ein in Deutschland zugelassenens Fahrzeug muss nach §29 StVZO zur Hauptuntersuchung. Diese Hauptuntersuchung ist eine Umsetzung einer EG-Richtlinie (PTI-Richtlinie 2010/48/EU).

Werden bei der Hauptuntersuchung "erhebliche Mängel" festgestellt, so hat der Halter alle Mängel unverzüglich beheben zu lassen und das Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung unter Vorlage des Untersuchungsberichts spätestens bis zum Ablauf von einem Monat nach dem Tag der Hauptuntersuchung wieder vorzuführen.

Unverzüglich bedeutet, dass die Mängel ohne schuldhafte Verzögerung durch den Halter beseitigt werden. Es ist ein Irrtum, dass man für die Mängelbeseitigung einen Monat Zeit hätte. Dieser Monat gilt nur für die Wiedervorführung. Wird der Monat auch nur um einen Tag überzogen, ist keine Nachuntersuchung sondern eine erneute Hauptuntersuchung durchzuführen.

Gültigkeit der Plakette

Vorausgesetzt, man führt das Fahrzeug in dem Monat zur Hauptuntersuchung vor, die die Plakette anzeigt (also nicht überzogen) und es werden erhebliche Mängel festgestellt, so verlängert sich die Gültigkeit der vorhandenen Plakette um einen Monat. Das heißt: Fahrzeug ist 07/15 fällig. Mit einem Hauptuntersuchungsbericht aus Juli 2015 mit erhelblichen Mängeln verlängert sich die Gültigkeit der Plakette auf 08/15.

Ausland

Die Vorführung zur Hauptuntersuchung ist in der deutschen Straßenverkehrzulassungsverordnung geregelt, gilt demnach nur im Inland.
Die Hauptuntersuchng basiert allerdings auf einer EU-Richtlinie, die alle Mitgliedsstaaten umsetzen müssen. Weiterhin gibt es internationale Vereinbarungen zur Gegenseitigung anerkennung im Straßenverkehr. Ob nun die Mitgliedsstaaten Österreich und Italien auf eine gültige Plakette nach national umgesetzter Richtlinie achten, kann ich nicht sagen. In Deutschland hat man eine Verordnung zur Prüfung ausländischer Fahrzeuge auf Verkehrssicherheit erlassen, so dass die Polizei bei Zweifeln an der Verkehrssicherheit die Vorführung des Fahrzeug bei einer Überwachungsorganisation zwecks Feststellung der Verkehrssicherheit anordnen kann. Ob es entsprechende Regelungen auch in Österreich und Italien gibt, entzieht sich meiner Kenntnis.

Ich und ich kann hier nur für mich sprechen, würde nicht mit einer "abgelaufenen" Plakette nicht ins Ausland fahren, denn weiß ich, ob der Sheriff die Feinheiten der Anlage VIII StVZO kennt und weiß, dass meine Plakette ggf. einen Monat länger gültig ist, als die Plakette und der Stempel im Fahrzeuschein ausweist? Auf den Ärger, vorallem in Ländern, deren Sprache ich nicht beherrsche, bin ich nicht scharf.

Quellen: §29 StVZO, Anlage VIII StVZO

wombat1 am 11 Jul 2015 19:48:44

Hallo Daniela,

das reicht mir nicht. Hier einmal die Bußgeldseite : --> Link

Meine ganz konkrete Frage kann ich eine Dienstfahrt verweigern wenn das Fahrzeug 100% OK ist aber der TÜV 3 Monate überzogen ?

Ich kenne Fahrzeuge die sind in Frankreich 10 Jahre gelaufen davon (8 Jahre) ohne deutschen TÜV. Jedoch absolut Top gepflegt 100% OK. Das hat dort keinen interessiert. In Deutschland vor der Änderung des Bußgeldkataloges auch nicht.

Wombat1

Gast am 11 Jul 2015 19:58:56

wombat1 hat geschrieben:Hallo Daniela,
...
Meine ganz konkrete Frage kann ich eine Dienstfahrt verweigern wenn das Fahrzeug 100% OK ist aber der TÜV 3 Monate überzogen ?
...
Wombat1


In Deutschland , ein klares Ja, denn der Arbeitgeber darf einem Mitarbeiter keine Weisungen erteilen, die gegen geltendes Recht verstößt.
Außerdem ist sowohl der Fahrzeugführer als auch der Fahrzeughalter für den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs verantwortlich.

Im Ausland: ein jein. Hängt von den Vorschriften des Landes ab. Das Fahrzeug muss nach deutschen Vorschriften nur in Deutschland eine gültige Hauptuntersuchung haben. Das es sich bei einer ungültigen Hauptuntersuchung um eine Ordnungswidrigkeit handelt, beschreibt die StVZO in § 69a.

wombat1 am 11 Jul 2015 20:08:51

RETourer hat geschrieben:In Deutschland , ein klares Ja, denn der Arbeitgeber darf einem Mitarbeiter keine Weisungen erteilen, die gegen geltendes Recht verstößt.
Außerdem ist sowohl der Fahrzeugführer als auch der Fahrzeughalter für den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs verantwortlich.


Das ist richtig. Das Fahrzeug war aber in ordnungsgemäßen Zustand aber 3 Monate über der HU.

Gast am 11 Jul 2015 20:10:50

wombat1 hat geschrieben:
Das ist richtig. Das Fahrzeug war aber in ordnungsgemäßen Zustand aber 3 Monate über der HU.


Nein, war es nicht. Ordnungsgemäß beinhaltet nicht nur den technischen Zustand sondern auch die Vorschriftsmäßigkeit und diese ist mit abgelaufener HU-Plakette nicht mehr gegeben.

wombat1 am 11 Jul 2015 20:21:33

Hallo Daniela,
hast Du hierzu eine Quelle ? Die Frage stellt sich bei uns häufig.
Ich habe mal eine Dienstreise mit einem Pkw 8 Monate alt verweigert wegen abgenutzter Reifen (Profil < 1 mm).
Bevor hier Fragen kommen - wir vermuten dem Hauptbenutzer wurden die 4 Reifen gestolen und er hat es nicht gemerkt.

wolfherm am 11 Jul 2015 20:24:48

wombat1 hat geschrieben:Hallo Daniela,
hast Du hierzu eine Quelle ? Die Frage stellt sich bei uns häufig.
Ich habe mal eine Dienstreise mit einem Pkw 8 Monate alt verweigert wegen abgenutzter Reifen (Profil < 1 mm).
Bevor hier Fragen kommen - wir vermuten dem Hauptbenutzer wurden die 4 Reifen gestolen und er hat es nicht gemerkt.



Wombat,

Auch diese Fragen haben nichts mehr mit dem ursprünglichen Thema des TE zu tun. Du zerhackst hier sein Thema. Mache dafür doch bitte ein eigenes Thema auf. Das wäre auf jeden Fall höflicher gegenüber dem TE.

womo449 am 12 Jul 2015 00:26:10

Laß doch die Mängel in Italien beheben. Das ist meistens günstiger. Bei der Rückfahrt kannst Du dann in D zum Tüv.
Reinhard

DigiMik am 12 Jul 2015 01:35:16

Moinsen,
das Rechtliche kann nur ein Fachkundiger im österreichischen oder italienischen Recht beantworten.
Ich kann nur sagen, was unsere Blauen in D analog dazu machen würden, Deine Kiste durchchecken und bei dem kleinsten blöden Mangel stilllegen. Wie ich unsere österreichischen Freunde kenne, sind die viel rigoroser.
Auch könnte ich mir vorstellen, dass im Falle eines Unfalles arge Probleme entstehen könnten, alleine weil kein TÜV mehr vorhanden ist.

LG vom Mikesch

alzu am 12 Jul 2015 06:22:19

Hallo,
ich erinner mich an einen Fall, der vor ca. 2 Jahren durch alle Medien ging: Ein in Ö zugelassener PKW mit 1 Monat überzogener Prüfung wurde in CZ bestraft, obwohl man ja längere Frist hat, das "Pickerl" machen zu lassen. Da wurde viel von Toleranz gesprochen, die im eigenen Land besteht. Ich denke nun, dass die erlaubte Frist in D auch in Ö akzeptiert wird, sicher bin ich aber nicht!

Gast am 12 Jul 2015 09:57:50

womo449 hat geschrieben:Laß doch die Mängel in Italien beheben. Das ist meistens günstiger. Bei der Rückfahrt kannst Du dann in D zum Tüv.
Reinhard

Mit defekten Traggelenken und porösen Bremsschläuchen über die Alpen :eek: -> Das ist hier keine Frage der Peanuts , das sind gravierende Mängel -> solche Fahrzeuge lassen wir meist nicht aus der Werkstatt und hier möchte der TE guten gewissens noch nach Italien :!: :!: :!: :!:
Das ist nicht lustig , ich könnte im Fahrzeug sitzen das entgegekommt und nicht mehr ausweichen können bei einem Defekt :twisted:

Stefan-Claudia am 12 Jul 2015 11:11:52

Nu ..ruf.. mal hier nicht so laut, weißt Du wie viele dir entgegenkommen die noch 3 Monate TÜV haben und absolut Schrott sind ? Oder diejenigen, die einen TÜV-Stempel besitzen, dieser aber von der Werkstatt gekauft wurde?

Trollo am 12 Jul 2015 11:42:23

Stefan-Claudia hat geschrieben:Nu ..ruf.. mal hier nicht so laut, weißt Du wie viele dir entgegenkommen die noch 3 Monate TÜV haben und absolut Schrott sind ? Oder diejenigen, die einen TÜV-Stempel besitzen, dieser aber von der Werkstatt gekauft wurde?



...aber nur weil andere das machen ist es noch lange nicht ok ........


Michael

Stefan-Claudia am 12 Jul 2015 11:54:42

Das behaupte ich ja nicht, ich möchte nur feststellen das es auch rollende Schrottlauben mit TÜV gibt.

Vor einiger Zeit fuhr ich den Wagen einer Bekannten nach Hause, mit 220 über die Bahn, hat echt Spaß gemacht bei freier Strecke. 3 Tage später musste der Wagen in die Werkstatt und wurde direkt stillgelegt.
Riesengroße Rostlöcher und tausend Mängel.
Das beste aber ist, der Wagen wurde von ihr erst 4 Monate vorher gekauft, MIT frischem TÜV-Siegel.

wombat1 am 12 Jul 2015 18:06:54

RETourer hat geschrieben:Unverzüglich bedeutet, dass die Mängel ohne schuldhafte Verzögerung durch den Halter beseitigt werden. Es ist ein Irrtum, dass man für die Mängelbeseitigung einen Monat Zeit hätte. Dieser Monat gilt nur für die Wiedervorführung...


Daniela Danke.

Ich habe dies zwar immer so gemacht. Leider habe ich mich nicht mehr wirklich daran erinnert warum.

quax1968 am 12 Jul 2015 18:29:32

Ich würde das in dem Fall auch lassen.
Defekte Traggelenke, Bremschläuche, Getriebehalterung.

Wenn etwas passiert, hast Du sicher schlechte Karten, da du trotz bekannter Mängel mit der Kiste andere gefährdest.
Soviel Vernunft muss einfach sein.

Gast am 12 Jul 2015 18:33:00

Stefan-Claudia hat geschrieben:Das behaupte ich ja nicht, ich möchte nur feststellen das es auch rollende Schrottlauben mit TÜV gibt.

Ist ja absolut richtig , NUR hier sind die Mängel bekannt und wenn die nicht behoben werden (der TÜV wäre mir da sowas von egal ) ist es fast sträflich damit los zu fahren . Geringe Mängel (worum es eigentlich geht ) sehen anders aus -> nur das wollte ich dazu sagen :!:
Ich könnte dies nicht mit meinem Gewissen vereinbaren - Alte Kisten hatte ich auch schon und ein "schwitzender Motor " ist ja auch kein Problem , nur Fahrwerk und Bremsen bzw. Bremsanlage sollte es schon tun :!:

ellocko am 12 Jul 2015 23:58:17

wie schon oft genug geschrieben habe ich auch so oder so nicht vor, mit den gravierenden mängeln wie bremse usw. weiter zu fahren. mir geht es nur darum, dass eben auch die kleine durchrostung und der ölige motor ein punkt waren, weswegen es keine plakette gibt. und das ist sehr ärgerlich.
aber ich habe nochmal mit meinem werkstatt mann gesprochen, er zieht mein auto jetzt erstmal vor und auf einen ordentlichen preis konnten wir uns auch einigen. die anderen kleinen mängel, die es sicher auch noch gibt, werde ich dann nach dem urlaub beheben, dann habe ich zeit das selbst zu machen, was auch geld spart. hauptsache er ist erstmal plaketten-tauglich :)

dieter2 am 13 Jul 2015 00:26:54

quax1968 hat geschrieben:Ic

Wenn etwas passiert, hast Du sicher schlechte Karten, da du trotz bekannter Mängel mit der Kiste andere gefährdest.
Soviel Vernunft muss einfach sein.


Nein.
Wenn man keine Plakette bekommt heist das lange nicht das das Fahrzeug verkerhrsuntauglich ist.
Der TÜV gibt einen eine Frist von 4 Wochen um die Schäden zu beseitigen.
Du kannst die Schäden in der ersten Woche oder in der letzen Woche beseitigen, darfst aber immer mit den Wagen fahren.

Verkehrsuntüchtige Autos fahren beim TÜV nicht mehr vom Hof.

Dieter

quax1968 am 13 Jul 2015 07:09:12

Dieter
Dein "Nein" klingt ja ziemlich bestimmend.
Aber wenn Du meinst, dass es in Ordnung wäre mit defekten Traggelenken, Bremsschläuchen etc herunfahren zu dürfen, dann ist das vielleicht Deine Meinung. Wenn es später zu einem Versicherungsfall kommt, dann musst Du Dir die Frage gefallen lassen, weshalb Du als Halter wissentlich mit einem verkehrsuntauglichen Fahrzeug um die Gegend fährst.

Als Halter musst Du die Mängel unverzüglich beseitigen lassen und hast 4 Wochen Zeit bis zur Wiedervorführung. Das heisst aber nicht, dass Du 4 Wochen einfach weiterfahren darfst, so mein Kenntnisstand. Und es ist schon ein Unterschied, ob der Motor etwas Öl verliert, oder die Bremschläuche porös sind. Wenn die Bremsen ungleich ziehen, darfst Du beim Tüv auch noch vom Hof fahren. Das Fahrzeug ist dennoch nicht verkehrstauglich.

rkopka am 13 Jul 2015 10:37:11

alzu hat geschrieben:ich erinner mich an einen Fall, der vor ca. 2 Jahren durch alle Medien ging: Ein in Ö zugelassener PKW mit 1 Monat überzogener Prüfung wurde in CZ bestraft, obwohl man ja längere Frist hat, das "Pickerl" machen zu lassen.

Der ÖAMTC warnt auch vor Fahrten nach Ungarn mit (in A legal 3Monate) Überziehen der Prüffrist. Nach EU Recht müßten die das zwar akzeptieren, die Praxis sieht wohl nicht immer so aus.In A würde ich mir da keine Sorgen machen.

RK

ellocko am 15 Jul 2015 00:38:58

Da ich den TÜV nun noch schaffen werde stellt sich noch eine andere Frage: Gasabnahme.

Ich habe unterschiedliche Aussagen zur Gültigkeit dieser gelesen. Ich dachte bisher, diese muss immer mit dem TÜV gemacht werden. dies sagen auch einige im Internet. An vielen Stellen ist aber auch zu lesen, dass die Plakette immer bis zum Ende des jeweiligen Jahres gültig ist. Was stimmt nun? Letzte Prüfung war 06/13, es klebt eine Plaktte mit der Aufschrift 15 auf dem Auto. Muss ich dies nun noch vorm/beim TÜV erneuern oder kann ich mir damit Zeit lassen?

brawo1 am 15 Jul 2015 07:34:51

Im gelben Gasheft ist vermerkt, wann die letzte Gasprüfung stattfand. Dann hast du 2 Jahre Zeit bis zur nächsten Gasprüfung. In der Regel fallen Gasprüfung und TÜV zusammen.

Jonah am 16 Jul 2015 05:33:10

brawo1 hat geschrieben:In der Regel fallen Gasprüfung und TÜV zusammen.


Oder auch nicht. Da die Gasprüfung alle 2 Jahre erfolgen muss, ich die aber nie beim TÜV habe machen lassen, habe ich mich dafür entschieden, die immer ein Jahr versetzt abnehmen zu lassen. So habe ich jedes Jahr einen Termin, einmal TÜV, einmal Gas. Wenn die letzte Prüfung 6/13 war, dann sollte eigentlich auf deiner Gasplakette 6/15 draufstehen. Also die neue Gasprüfung solltest du vor deinem Urlaub noch machen lassen.

diger am 16 Jul 2015 11:47:39

Ohne gültige Gasprüfung gibt es eh keine positive HU

ml0111 am 16 Jul 2015 12:49:12

Unabhängig davon, ob das Auto nun verkehrssicher ist oder nicht, würde ich lieber mit frischer HU in Urlaub fahren. Ich denke, dass im Falle eines unverschuldeten Unfalls der Wiederbeschaffungswert eines TÜV-freien Autos deutlich über dem eines Fahrzeugs mit abgelaufenem TÜV liegt. Könnte ich mir so vorstellen, gerade bei einem so alten Auto.

LG Mani

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