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Welche SF bei Vertragsabgabe ?


Gast am 10 Jul 2015 19:10:02

Hallo

Ich habe insgesamt 5 Fahrzeuge auf meinem Namen versichert.
3 Verträge laufen auf meinem Namen (Versicherungsnehmer) , aber Halter sind meine Kinder.
Nachdem die Kinder schon teilweise 12 Jahre Führerschein haben, dachte ich, jetzt könnte
man die KFZ-Versicherung auf ihren eingenen Namen laufen lassen.
Meine Versicherung sagt:.....die Verträge werden von jetzt ca. 30% zurück auf SF1/2 was ca.75% sind, zurück gestuft.
Eine andere Versicherung sagt, zurück auf SF1/2 aber minus Anzahl Jahr die die Kinder ihren Führschein haben.
Das wäre also dann ca. 30 %.

Kann das sein ?

LongJohn

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schnecke0815 am 10 Jul 2015 19:28:52

Meiner Meinung nach kannst du die Rabatte 1:1 übertragen, allerdings sind diese dann für dich unwiederbringlich verloren.

Gast am 10 Jul 2015 19:56:17

Die Versicherung ist frei, was sie dir anbietet.

Manchmal sind die teuren Versicherungen etwas flexibler. Dann dorthin übertragen mit dem Argument “die Kinder haben das Auto schon XXL Jahre gefahren ... dann später mit dem Vertrag zu günstiger Versicherung wechseln.

Auf alle Fälle fragen, Fragen, Fragen.

Liebe , Alf

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Labrador am 10 Jul 2015 20:50:55

Das ist ganz einfach: Wenn dein Kind das Fahrzeug überwiegend mitgenutzt hat, dann kannst du den Schadensfreiheitsrabatt voll übertragen. Aber Achtung: Wer zum Beispiel nur seit 10 Jahren einen Führerschein hat, kann nicht SF 15 - also 15 Jahre - unfallfrei gefahren sein :)

Gast am 10 Jul 2015 21:05:32

Labrador hat geschrieben:Das ist ganz einfach: Wenn dein Kind das Fahrzeug überwiegend mitgenutzt hat, dann kannst du den Schadensfreiheitsrabatt voll übertragen. Aber Achtung: Wer zum Beispiel nur seit 10 Jahren einen Führerschein hat, kann nicht SF 15 - also 15 Jahre - unfallfrei gefahren sein :)


Hallo

Genau so hat man mir es bei der AxA erklärt. Ich bin aber bei der DEVK. Die machen dsas nicht. Ich möchte nicht unbedingt wechseln, aber wenn die Montag nicht von ihrer Posistion abweichen, bleibt mir wohl nichts anderes übrig.

LongJohn

brainless am 10 Jul 2015 21:39:23

Versicherungsgesellschaften sind genau so gut oder schlecht, wie andere Kaufleute.
Verhandeln heißt das Gebot.................und "abstimmen mit den Füßen",


Volker ;-)

Gast am 12 Jul 2015 06:26:59

Hallo

Ich muß den Fred nochmals hoch holen weil ich dchon wieder eine Frage habe.
Folgendes, ich bin Halter von einem PKW den mein Sohn gefahren hat. Der hat jetzt ein anders Fahrzeug.
Eine meiner Töchter übernimmt den PKW von meinem Sohn.Dieser ist auch noch nicht abgemeldet. Ich bin
immer noch Halter, egal ob Sohn oder Tochter fährt. Eigentlich habe ich mich damit abgefunden Morgen zur Zulassungsstelle
zu fahren und den PKW umzumelden. Aber jetzt frag ich mich was ich das soll? Ummelden von meinem Namen auf meinem Namen ?
Also kann ich mir das sparen. Oder mmüssen die am Amt wissen das sich der Versicherunsnehmer (also Tocher) geändert hat ?
Das ist doch reine Sache der Versicherung oder ?

LongJohn

vosu99 am 12 Jul 2015 09:18:14

Hallo LongJohn,

für die Zulassungsbehörde ist lediglich interessant,dass das Fahrzeug versichert ist. Derjenige erhält dann auch den Steuerbescheid.
Aber man teilt ja auch bei einem Versicherungswechsel nichts davon der Zulassungsbehörde mit. Wenn es eine Verpflichtung zur Meldung dort gäbe,müsste vermutlich das Personal dort um 50% aufgestockt werden.

Zu Deiner Ursprungsfrage mit den Prozenten ist es bei uns auch so,dass das Fahrzeug meines Stiefsohnes als Zweitfahrzeug über meinen Mann versichert ist. Nun übernimmt mein Stiefsohn die Versicherung und die Prozente bleiben auf dem Stand,wie sie heruntergefahren wurden. Begonnen hat der Vertrag mit SF 1/2=75%. Aktuell ist der Vertrag bei 55 oder 50%. Diese Prozente werden übertragen und sind für meinen Mann unwiderruflich weg.
Meine Tochter fängt daher wieder bei 75% mit dem Zweitfahrzeug an.
Versicherung ist die HUK-Coburg.

Gast am 12 Jul 2015 12:10:09

vosu99 hat geschrieben:Aber man teilt ja auch bei einem Versicherungswechsel nichts davon der Zulassungsbehörde mit. Wenn es eine Verpflichtung zur Meldung dort gäbe,müsste vermutlich das Personal dort um 50% aufgestockt werden.


Das ist so nicht ganz richtig. Da nicht mehr pflichtversicherte durch den Aussendienst der Straßenverkehrsämter stillgelegt werden, muss ein Versicherungswechsel angezeigt werden. Früher musste man lediglich die neue Deckungskarte beim SVA abgeben. Heute melden die Versicherer dies elektronisch an das Amt.

vosu99 am 12 Jul 2015 12:42:17

Daniela,
LongJohn hatte doch gefragt,ob er höchstpersönlich bei der Zulassungsbehörde erscheinen muss. Und das konnte ich mir nicht vorstellen.

deedee am 12 Jul 2015 13:25:47

Nochmal:
LongJohn ist und bleibt (eingetragener) Halter des Pkw ...
Den hat bisher der Sohn gefahren ...
und ab jetzt fährt ihn die Tochter ...
kein Halterwechsel, kein Standortwechsel, kein Kennzeichenwechsel .... ergo keine Anzeige bei der Zulassungsstelle erforderlich. Der (reine) Fahrer ist für die ZuSt uninteressant.
Der neue Wagen des Sohnes ... der ist bei der ZuSt neu anzumelden.
(Aber Vorsicht: differiert die Halteranschrift maßgeblich mit dem regelmäßigen Standort des Fahrzeuges, könnte es kritisch werden ...)

Wird nur die Versicherung gewechselt, ist auch nicht unbedingt die ZuSt vom Halter zu informieren, da dies regelmäßig die (neue) Vers.-Gesellschaft macht ... sofern keine Zwangsmaßnahme vorliegt.
Da läufts etwas anders.

So wars doch gemeint, LongJohn?

Gast am 12 Jul 2015 13:46:06

deedee hat geschrieben:
So wars doch gemeint, LongJohn?


Ja

Besten Dank, ich werde Morgen die Versicherung kontaktieren.
In dem Zusammenhang werden ich den Punkt mal ansprechen.

LongJohn

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