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Wie lange bleiben die SF-Klassen nach Abmeldung


Helmchen am 07 Jul 2015 13:04:24

Hallo,
wir haben unser altes Wohnmobil Mitte März 2015 verkauft und vorher "abgemeldet". Das Neue kommt voraussichtlich im September 2015. Ich erinnere mich dunkel, dass es da zeitliche Grenzen bzgl. der Erhaltung der Schadensfreiheitsklassen gab.
Weiß jemand dazu Näheres und wo das zu lesen ist?

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Stephan2703 am 07 Jul 2015 13:11:06

Sind 7 Jahre.

strunzi am 07 Jul 2015 13:16:41

Quelle Wikipedia:

Auswirkungen von Unterbrechungen auf die SFR-Entwicklung
- Bei einer Unterbrechung von bis zu 6 Monaten wird der SFR so behandelt, als wenn keine Unterbrechung stattgefunden hätte.
- Bei mehr als sechs Monaten bis zu 7 Jahren bleibt der Vertrag in der SF-Klasse, in der er sich bei Vertragsbeendigung befunden hat.
- Nach 7 Jahren gilt der SFR als verfallen.

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Roman am 07 Jul 2015 13:17:52

Bei der:

Arbeitsgruppe Bedingungen und betriebliche Grundsatzfragen der Kommission Kraftfahrt Betrieb (KKB)

kann man folgendes nachlesen:

Wie wirkt sich eine Unterbrechung des Versicherungsschutzes auf den Schadenverlauf
aus?

Im Jahr der Übernahme
I.6.3.1 Nach einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes (Außerbetriebsetzung, Saisonkennzeichen
außerhalb der Saison, Vertragsbeendigung, Veräußerung, Wagniswegfall) gilt:
a Beträgt die Unterbrechung höchstens sechs Monate, übernehmen wir den Schadenverlauf,
als wäre der Versicherungsschutz nicht unterbrochen worden.
b Beträgt die Unterbrechung mehr als sechs und höchstens zwölf Monate, übernehmen
wir den Schadenverlauf, wie er vor der Unterbrechung bestand.
c Beträgt die Unterbrechung mehr als zwölf Monate, ziehen wir beim Schadenverlauf für
jedes weitere angefangene Kalenderjahr seit der Unterbrechung ein schadenfreies Jahr
ab.
d Beträgt die Unterbrechung mehr als sieben Jahre, übernehmen wir den schadenfreien
Verlauf nicht.
Sofern neben einer Rückstufung aufgrund einer Unterbrechung von mehr als einem Jahr
gleichzeitig eine Rückstufung aufgrund einer Schadenmeldung zu erfolgen hat, gilt
Folgendes: Zunächst ist die Rückstufung aufgrund des Schadens, danach die Rückstufung
aufgrund der Unterbrechung vorzunehmen



Roman

thomas56 am 07 Jul 2015 13:40:12

Moin,
es muss ja nicht zwingend ein Womo sein, was den Vertrag erhält.

Helmchen am 07 Jul 2015 13:43:00

Wie gewohnt, sehr schnelle Antworten, danke Euch dafür :sky:

Gast am 07 Jul 2015 19:22:04

Hallo Ralf,

wie schon in den anderen Beiträgen erwähnt verfällt die SFK-Klassifizierung nach 7 Jahren.
Wird vor dem Ablauf der 7 Jahre der Vertrag wieder für etwas mehr wie 6 Monate aktiviert wird (sprich ein Fahrzeug darauf angemeldet) beginnt der Zeitraum wieder von neuem. Ich handhabe das seit Jahren schon so und melde das Auto meiner besseren Hälfte alle 6,5 Jahre für 7 Monate auf meinen Vertrag um, um die SFK-Klasse zu erhalten...


Andi

Helmchen am 07 Jul 2015 21:16:29

Ich hoffe ja, dass ich nicht mehr als 7 Jahre auf das neue Wohnmobil warten muss. 12 Monate werden es insgesamt wohl werden und das war dann schon lang :( :( :(

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