Roman am 07 Jul 2015 13:17:52
Bei der:
Arbeitsgruppe Bedingungen und betriebliche Grundsatzfragen der Kommission Kraftfahrt Betrieb (KKB)
kann man folgendes nachlesen:
Wie wirkt sich eine Unterbrechung des Versicherungsschutzes auf den Schadenverlauf
aus?
Im Jahr der Übernahme
I.6.3.1 Nach einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes (Außerbetriebsetzung, Saisonkennzeichen
außerhalb der Saison, Vertragsbeendigung, Veräußerung, Wagniswegfall) gilt:
a Beträgt die Unterbrechung höchstens sechs Monate, übernehmen wir den Schadenverlauf,
als wäre der Versicherungsschutz nicht unterbrochen worden.
b Beträgt die Unterbrechung mehr als sechs und höchstens zwölf Monate, übernehmen
wir den Schadenverlauf, wie er vor der Unterbrechung bestand.
c Beträgt die Unterbrechung mehr als zwölf Monate, ziehen wir beim Schadenverlauf für
jedes weitere angefangene Kalenderjahr seit der Unterbrechung ein schadenfreies Jahr
ab.
d Beträgt die Unterbrechung mehr als sieben Jahre, übernehmen wir den schadenfreien
Verlauf nicht.
Sofern neben einer Rückstufung aufgrund einer Unterbrechung von mehr als einem Jahr
gleichzeitig eine Rückstufung aufgrund einer Schadenmeldung zu erfolgen hat, gilt
Folgendes: Zunächst ist die Rückstufung aufgrund des Schadens, danach die Rückstufung
aufgrund der Unterbrechung vorzunehmen
Roman