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Feuchtigkeitsschaden....?? ich dreh durch..


hollymotz am 14 Jul 2015 10:16:49

Hallo Gemeinde,

unseren "Silver Surfer" haben wir nun vor drei Monaten beim Händler gekauft. Dichtigfkeit wurde bei Verkauf ausdrücklich geprüft.

2 Fahrten haben wir erst unternommen und heute morgen wollte ich Ihn für den Kurztripp fertigmachen und nun sehe ich das:















Ort des Schadens zwischen Fahrerhaus und Aufbau.
Sofort Händler anschreiben?
Fällt das unter Gewährleistung?

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Variophoenix am 14 Jul 2015 10:27:23

Sei froh das es Sichtbar war.
Ja sofort anschreiben.
Kommt drauf an was du in dem Vertrag hast.
Fals Garantie ausgeschlossen wurde, kannst du immer noch wegen absichtlicher Täuschung, rechtlich vorgehen, fals du mit dem Händler nicht einig wirst.
Ein guter Händler nimmt sich der Sache an.

hollymotz am 14 Jul 2015 11:05:52

..habe ich soeben per Mail gemacht.

Könnte man das auch vor Ort reparieren lassen, dem Händler die Rechnung schicken...oder hat er das Recht auf Beseitigung des Schadens ?

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Discooooo am 14 Jul 2015 11:06:26

Der Händler muss dir ein Jahr Gewährleistung geben. Während dieser Zeit trifft ihn in den ersten sechs Monaten die Beweislast, dass der Schaden nicht schon beim Kauf vorhanden war (auch bspw. versteckte oder übersehen Mängel wie dieser mögliche Wasserschaden). Da dies faktisch unmöglich ist und es sich bei einem Wasserschaden auch um keinen Verschleiß handelt muss der Händler sich der Sache annehmen.

Nach einem halben Jahr tritt die Beweislastumkehr ein, womit es an dir wäre nachzuweisen das der Mangel schon beim Kauf bestand. Bei einem Wasserschaden insofern schwierig, wenn im Kaufvertrag üder Übergabeprotokoll die scheinbare Trockenheit schriftlich festgehalten wurde. Ein Gutachter kann dies allerdings im Zweifel prüfen und feststellen, wie alt der Schaden ist.

Auf argliste Täuschung musst du nicht spekulieren, da es sich wie gesagt um einen klassischen Gewährleistungsfall handelt.

Solltest du zusätzlich eine Garantie abgeschlossen haben auf die dich der Händler verweisen will würde ich dies zumindest dann ablehnen, wenn dafür Kosten entstehen. Dies ist eine gern genutzte Masche beim klassischen Gebrauchtwagenhandel, dass man dem Kunden die tolle Gebrauchtwagengarantie als Dreingabe mitgibt, dann aber im Falle eine Gewährleistungsanspruches auf die Garantieversicherung verweist, die jedoch ab gewissen Laufleistungen nur teilweise die Kosten übernimmt. Arbeiten die unter die Gewährleistung fallen kosten den Kunden im Gegensatz dazu jedoch üblicherweise nichts.


*edit*
Dein Händler hat das Recht und die Pflicht den Schaden zu beseitigen.

Das Recht stellt sich so dar, dass er entscheidet wo das ganze gemacht wird. Solltest du jetzt also zu einer Werkstatt und dort in Vorleistung gehen könnte der Händler die Erstattung zunächst verweigern.

Die Pflicht besteht darin, das Fahrzeug in einen dem üblichen Gebrauch entsprechenden Zustand zu versetzen. Ein Wasserschaden ist also zu reparieren.

eragon am 14 Jul 2015 11:08:35

Guten Tag,

ich würde den Schimmel erstmal dran lassen, bis zur Klärung.

eragon

hollymotz am 14 Jul 2015 11:14:57

Vielen dank Michael für die super Ausführung. Mal sehen. wann er sich meldet.

"schimmel", wenn es denn schimmel ist..ich denke es ist eher holz, welches da rausrückt.
Habe ich schon entfernt, aber aufbewahrt

Discooooo am 14 Jul 2015 11:23:10

Vielleicht noch ein ergänzender Hinweis.

Üblicherweise soll die Nacherfüllung am Standort der Kaufsache erfolgen. Wenn der Händler allerdings aufgrund der Kostenstruktur an deinem Wohnort eine Nachbesserung in seiner eigenen Werkstatt vorschlägt, dann hat er dir die dafür anfallenden Aufwendungen ebenfalls zu ersetzen. Gerade in diesem Punkt kommt es oft zu Problemen, da die Händler dies nicht einsehen.

Du solltest daher unbedingt Rücksprache mit dem Händler halten. Je nachdem wie dein Verhältnis mit ihm bisher war, sollte hier auch gleich eine Mängelrüge in schriftlicher Form unter angemessener Fristsetzung (2 Wochen + 3 Tage Zustellzeit sollte m. E. zunächst mal genügen) erfolgen. In dieser Zeit müsste es dem Händler möglich sein dir ein angemessenen Nacherfüllungsangebot zukommen zu lassen.

Einfach selbst tätig werden solltest du wie gesagt nicht - ich zitiere dazu mal was:
Der Gesetzgeber hat im Gewährleistungsrecht kein Recht des Käufers auf Selbstvornahme vorgesehen. Wenn der Käufer, ohne dem Verkäufer eine Nachfrist zur Nacherfüllung zu setzen die Sache selbst nachbessert oder nachbessern lässt, kann er seine Ansprüche aus der Gewährleistung verlieren (vgl. AG Kempen, Urteil vom 18. August 2003, Az: 11 C 225/02, MDR 2003, 1406; LG Aachen 6. Zivilkammer, Urteil vom 23. Oktober 2003, Az: 6 S 99/03, DAR 2004, 452).

rinto am 14 Jul 2015 11:43:01

hollymotz hat geschrieben:..habe ich soeben per Mail gemacht.

Könnte man das auch vor Ort reparieren lassen, dem Händler die Rechnung schicken...oder hat er das Recht auf Beseitigung des Schadens ?


Eine Mängelrüge sollte per Einschreiben/ Rückschein erfolgen. Die Rechtsprechung ist in solchen Fällen noch nicht so weit, dass sie ein Email als ausreichend betrachtet.

hollymotz am 14 Jul 2015 12:10:03

...jo so werde ich es machen..

hollymotz am 14 Jul 2015 14:03:15

..ich frag mich nur wo das herkommen könnte. Es fängt mittig von Fenster an und geht bis ganz unten.

Oberhalb vom Fenster in der Ecke ist es lt. Messung trocken

Variophoenix am 14 Jul 2015 20:49:49

Vermutlich vom Fenster. Hatte ich letztens bei jemandem notdürftig abgedichtet der das hatte. Wir haben den inneren Rahmen demontiert und da wurde es klar sichtbar dass es vom oberem Rahmen kam.

chrisc4 am 14 Jul 2015 21:13:15

rinto hat geschrieben:
Eine Mängelrüge sollte per Einschreiben/ Rückschein erfolgen. Die Rechtsprechung ist in solchen Fällen noch nicht so weit, dass sie ein Email als ausreichend betrachtet.


Ich möchte noch hinzufügen mit Frist von ca. 4 Wochen, dadurch gerät der Händler in Verzug, wenn er nicht rechtzeitig den Schaden behebt. Du kannst dann den Schaden in einer Werkstatt deiner Wahl zum angemessenen Preis reparieren lassen. Gleichzeitig gilt aber eine Schadenminderungspflicht. Du musst das Fahrzeug möglichst vor weiterer eindringender Feuchtigkeit schützen.
Bei wenig Einsicht des Händlers am besten die Sache einem Rechtsanwalt übergeben.


Hans

hollymotz am 16 Jul 2015 15:35:55

Heute noch mal angerufen, wieder nur die Assistentin ....die mir dann sagte, sobald es ein Ergebnis gibt, ruft der Händler mich an . Ergebnis? Worauf ? Auf welche Frage ? Ich hab nen Wasserschaden ..er soll ihn beheben. Ich bin grad echt .....extrem schlecht drauf

hollymotz am 16 Jul 2015 17:06:43

Mal oben den Übergang zum Dach fotografiert ..dass sieht ja nicht so gut aus

Discooooo am 16 Jul 2015 17:21:36

Ich vermute das ist von oben fotografiert, also links ist quasi die GFK-Haube über dem Fahrerhaus?

Ist das die gleiche Siete wie innen? Dann hast du ja zumindest schon mal die Stelle, von der es ausgeht.

Wie weit ist denn der Händler von dir entfernt?

Du solltest das auf jeden Fall dokumentieren und insbesondere auch dieses Bild noch an ihn schicken. Daneben rate ich nochmals dringend zu einer Mängelrüge per Einschreiben/Rückschein mit einer angemessenen Fristsetzung.

Der Schaden ist wahrscheinlich nicht unerheblich, es könnte also ggf. auf eine Rückabwicklung des Kaufvertrages, hilfsweise Wandlung in ein anderes Fahrzeug, hinauslaufen, da es dem Händler ggf. nicht zumutbar ist, den Schaden wirtschaftlich sinnvoll zu reparieren.


Richtig unschöne Sache das ganze. Ist das Fahrzeug zufällig bei einem der "üblichen Verdächtigen" erworben worden?

*edit*
Die ganze Abdichtschmiere dort sieht auch irgendwie alles andere als professionel aus. Ob das werksseitig schon so war? :?

hollymotz am 16 Jul 2015 17:24:00

Ja das ist die Seite wo auch der Wasserschaden ist....der Übergang von Haube zum Dach ...der Händler ist weit weg....4 Stunden Fahrt ....käme auch ungefähr hin...wenn das Wasser sich dort den Weg nach. Unten Bahnen würde....

hollymotz am 16 Jul 2015 17:27:33

...

hollymotz am 16 Jul 2015 17:32:57

..ja sieht schon komisch aus ...irgendetwas rotes kümeliges..schwarze dichtmasse..helle dichtmasse ..schon komisch ..ich mein er ist erst 6 Jahre alt

hollymotz am 16 Jul 2015 17:38:28

Nachtrag : ich denke nicht bei einem verdächtigen: Raule in Wiesbaden . Ich denke , das darf hier mal gesagt werden

eragon am 16 Jul 2015 20:29:20

Discooooo hat geschrieben:Der Schaden ist wahrscheinlich nicht unerheblich, es könnte also ggf. auf eine Rückabwicklung des Kaufvertrages, hilfsweise Wandlung in ein anderes Fahrzeug, hinauslaufen, da es dem Händler ggf. nicht zumutbar ist, den Schaden wirtschaftlich sinnvoll zu reparieren.


Guten Tag,

vor drei Monaten gekauft und der sollte dicht sein ?
ich würde den auch zurückgeben.

eragon

hollymotz am 17 Jul 2015 13:22:17

So...ich halte euch auf dem laufenden: Händler hat geantwortet ..Schaden wird aufgrund der doch zu weiten Anreise kostenlos bei Wohnwagen Ullrich in Bad salzuflen repariert.

Muss ich das reparieren lassen oder kann man auch sagen, ich möchte auf Wandlung bestehen. Der Händler hat doch nachbessergspflicht oder ?
Soll ich bei der Reparatur anwesend sein oder soll ich mir den Schaden, per Fotos Dokumentieren lassen ?

volker2 am 17 Jul 2015 19:35:11

Hallo,
schwer zu sagen. Ich wäre genauso verunsichert wie Du.
Einerseits kann man wirklich mal Pech gehabt haben und nach der Reparatur ist alles für lange Zeit dicht. Man muss auch volles Vertrauen zum Reparateur haben können. Erstens muss alles Angegammelte vollständig und sauber entfernt werden und vor allem auch alles wieder perfekt dicht sein.
Andererseits kann man Pech haben und nach Ablauf der Gewährleistung gibt es die nächste Baustelle, die man dann selbst voll trägt.
Ich selbst würde lieber wandeln, da bin ich ehrlich. Ob das rechtlich aber einfach geht, weiß ich nicht.

Gast am 17 Jul 2015 22:07:52

hollymotz hat geschrieben:So...ich halte euch auf dem laufenden: Händler hat geantwortet ..Schaden wird aufgrund der doch zu weiten Anreise kostenlos bei Wohnwagen Ullrich in Bad salzuflen repariert.


Das ist doch mal ein Wort! Der Händler kommt seiner Garantieverpflichtung ohne Murren nach, was willst du denn noch?

FWB Group am 18 Jul 2015 10:32:28

Der Händler hat 3 x das Recht der Nachbesserung.
Erst wenn diese Maßnahmen erfolglos waren, besteht das Recht auf Wandlung und oder Rückabwicklung.

palstek am 18 Jul 2015 12:01:11

vario614 hat geschrieben:Der Händler kommt seiner Garantieverpflichtung ohne Murren nach, was willst du denn noch?


Richtig, das habe ich auch fast erwartet, denn er hat hier in der Gegend einen guten Ruf.


Frank

dylan08 am 18 Jul 2015 15:00:43

hollymotz hat geschrieben:Muss ich das reparieren lassen oder kann man auch sagen, ich möchte auf Wandlung bestehen. Der Händler hat doch nachbessergspflicht oder ?
Soll ich bei der Reparatur anwesend sein oder soll ich mir den Schaden, per Fotos Dokumentieren lassen ?


Als erstes würde ich mit denen mal Kontakt aufnehmen und den Schaden begutachten lassen. Wenn die Chemie stimmt lassen die dich sicher während der Reparatur auch mal drauf schauen.
Ich denke Frank hat recht. Erstmal hat der Händler die Möglichkeit nachzubessern.
Wenn die Wohnwagen Werkstatt ihr Handwerk versteht wird er dir sicher nach der Begutachtung auch seine Meinung sagen. Dann kannst du immer noch mit dem Verkäufer verhandeln.
Und immer optimistisch bleiben. Vielleicht sieht es auch schlimmer aus als es ist?

hollymotz am 18 Jul 2015 16:23:10

Vielen Danl für Euro Meinungen uns Statements. Freut mich, das man nicht so ganz alleine ist..lach

Wenn gewünscht, werde ich hier alle auf dem laufenden halten.

Schöne sonniges Wochenende

Holger

hollymotz am 24 Jul 2015 14:52:03

...so...nun Termin am 31.07. für Begutachtung und Kostenvoranschlag bei Fa. Wohnwagen Ullrich in Bad Salzuflen. Mal sehen, was zum Vorschein kommt.

Sonniges WE


Holger

selly2008 am 24 Jul 2015 18:04:57

hollymotz hat geschrieben:Mal oben den Übergang zum Dach fotografiert ..dass sieht ja nicht so gut aus


Lieber holymotz,
ich habe einen Knaus Sport-TI 600 Mg neu in 2008 gekauft (Produktionsdatum immer ca. 1 Jahr zurück - 2007)
Die Fahrzeugdaten siehst Du in meinem Profil.
Nach meiner ersten Beurteilung liegt hier betrügerisches Verkaufen vor.
Bei einer Dichteprüfung wird nicht nur innen im Fahrzeug geprüft sondern zuerst mal die Außenseite auf Beschädigungen geprüft, natürlich ganz besonders im Dachbereich.
Wo ist das Prüfprotokoll vom Händler ??
Die Anbindung GFK-Hutze zum Dach (hier links) hat eine Stoßbeschädigung am silbernen Lack.

Ich würde gerne Fragen :

im Fahrzeugbrief wieviel Vorbesitzer ?
Km-Leistung mit Tüvprotokoll belegt ? oder Inspektion von Renault (könntest Du auch über die Fahrgestellnr. bei R-Werkstatt erfragen) ? Bei jedem 2.ten Fahrzeug sind leider die km-Leistungen manipuliert.
Vielleicht gibt es ja auf dem Weg einen Ansatzpunkt zur Rückabwicklung ?
Was hast Du bezahlt (neu kostet der Sport-TI nach Knausliste ca. 53.000,- in 2008 )??
Gasprüfung sollte gesetzlich mit der Tüvabnahme vorhanden sein ?
Könnte man den Schaden von einer seriösen WS begutachten u. reparieren lassen (Angebot)?
Es wird nicht einfach sein nach 3 Monaten so ein Schaden dem Verkäufer nachzuweisen, da hast Du keine Chance, niemand weiß was alles mit dem Womo in den 3 letzten Monaten nach dem Kauf passiert ist ?
Sorry, das Dach vom Womo gibt es Fotos unmittelbar nach dem Kauf oder auch Zeugen über den optischen Zustand ?
schöne - toy toy toy
Ps: ich hätte gerne etwas anderes Geschrieben

hollymotz am 17 Aug 2015 17:31:12

UPDATE:

So....unser "Silver Surfer" wird nun bei der Fa. Wohnwagen-Ullrich in Bad Salzuflen repariert.
Mein ausliefernder Händler wird die Kosten übernehmen.

Ich hatte vor, mir die Reparatur anhand von Fotos dokumentieren zu lassen. Was haltet Ihr davon....?
Oder soll ich noch einen Gutachter einschalten. Mein Gedankengang geht in Richtung Wiederverkauf zu einem späteren Zeitpunkt....

Holger

brainless am 17 Aug 2015 19:37:03

Hallo Holger,

ich würde an Deiner Stelle einen Gutachter beauftragen.
Der Gutachter soll vor der Reparatur das Mobil prüfen - vielleicht tauchen dann noch ganz andere Dinge auf........
Läßt Du aber die Reparatur durchführen, soll der Gutachter Dir anschließend die "fachgerechte Reparatur" bestätigen.

Nicht vergessen: Für die Fahrt(-en) hin zur Werkstatt und zurück zu Dir nach Hause stehen Dir Fahrtkosten zu. Kläre das bitte vorab mit dem Verkäufer,



Volker ;-)

hollymotz am 18 Aug 2015 16:40:48

...ja...so werde ich es machen...habe auch vereinbart..das ich mir bei Behebung mal die Sache persönlich anschaue, bzw. durch Bilder dokumentiere.

Mal schauen....wie es weitergeht

hollymotz am 19 Okt 2015 16:00:09

...so liebe Gemeinde..unser Silver Surfer ist wieder aus der Werkstatt zurück.

Wie sich herausgestellt hat, fehlte Dichtungsmasse (ca. 4 cm) an der B-Säule BZW: an der Stege. Lt. Mechaniker aber schon von Werk aus..unfassbar
Da ists also schon ein paar Jahre :? "reingelaufen










Nu soll alles wieder in Ordnung sein..und neues Holz ist auch verbaut

LowCostDriver am 22 Okt 2015 16:40:01

Für mich als Laie sieht das nach ordentlicher Arbeit aus.
Hast du einen Beleg von der ausführenden Werkstatt über die Arbeit bekommen?
Da du ja nicht Auftraggeber der Leistung bist, wirst du ggf. nach einem Beleg über die Reparatur extra fragen müssen.
Wenn du den Wagen später wieder verkaufen möchtest, macht sich m.E. übrigens eine ehrliche Formulierung wie "reparierter Wasserschaden durch Fachwerkstatt mit Beleg" immer besser, als diesen Schaden zu verschweigen oder eben notgedrungen nur auf einen reparierten Wasserschaden hinweisen zu müssen, dessen fach- und sachgerechte Reparatur du aber nicht belegen kannst.
Ich hab es selbst schon mehr wie einmal erlebt, dass ein Beleg über eine Reparatur durch einen Fachbetrieb doch einigen (vielleicht sogar vielen!) Käufern lieber ist, als eine Aussage "trocken und dicht seit der Zulassung". Wasserschäden passieren nunmal und das Risiko steigt mit dem Alter. Da macht sich eine erfolgreiche Reparatur im Lebenslauf nicht unbedingt schlecht.


Björn

hollymotz am 26 Okt 2015 10:26:45

Moin Björn,

ja ich habe eine Rechnung über den Schaden bekommen. Sozusagen ein Durchschlag der Rechnung. Die Rechnung übernimmt ja der Händler, der ihn mir damals verkaufte.

Und auch noch jede Menge Fotos habe ich mir geben lassen.


In diesem Sinne

Holger

petermeiser am 29 Nov 2015 15:10:20

Hallo zusammen,

habe auch einige Kulturen in meinem 6 Jahre alten Eura entdeckt. Bin gerade aus der Garantie musste ich beim
Händler erfahren. Bin also mal wieder der, der im Regel steht. Habe im Netz eine Fa. Petermann in Wunstorf
gefunden. Hat jemand Erfahrungen mit denen?

Peter

rolf51 am 29 Nov 2015 17:25:47

Hallo Zusammen,
muss mich wundern, dass hier sehr häufig Undichtheiten, ob Bad oder Aufbau bei Eura auftauchen. Habe gedacht, dass diese Fa. bessere Qualität liefern kann. Oder täusche ich mich da?

AlexST am 12 Aug 2020 22:44:20

Hallo Hollymotz !

hm...habe deine Bilder mit dem Schaden von damals bei dir gefunden......
Anscheinend haben wir exakt das selbe Schadensbild nun bei mir hier....sag mal , wie habt ihr den Äußeren Fender ( Kunststoff Verkleidung ) ab bekommen ?

Was mir nun auf gefallen ist , das der Fender an der oberen Kante gar nicht direkt am unterbau bündig aufliegt , sondern ein Spalt ist .....Beifahrerseite ebenfalls.
Haste evtl. noch ein Bild von damals , wie der Fender oben , hinten aus sieht ( hat der ne Dichtlippe ?

Wäre echt super ,wenn du dich melden könntest..

Gruß Alex

AlexST am 19 Aug 2020 22:23:48

Hallo !


Anscheinend kann keiner helfen ..oder keiner hat mehr nen Knaus ;)
Hab das ganze Netz ab geforstet , aber nix wirkliches gefunden.......

Gruß Alex

Rockerbox am 20 Aug 2020 16:59:35

Du hast aber schon gesehen, dass du auf einen FÜNF (!) Jahre alten Beitrag geschrieben hast??

AlexST am 23 Aug 2020 22:04:11

Hallo !

Ja ..hab ich gesehen...aber ich dachte, das vielleicht da noch einer liest, denn unseren Knaus haben wir ja auch noch, und der hat JETZT das Problem .....
Deshalb der Versuch , denn eigentlich wollte ich kein neues extra Post aufmachen.

Gruß Alex

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