Bei der Montage meiner neuen Sat-Anlage von CRYSTOP hat mir ein renommierter Fachbetrieb aus dem Raum Karlsruhe die Antennenschüssel falsch montiert.
1.Fehler:
Schon beim ersten Betrieb legte sich die Antennenschüssel unkontrolliert flach ab und das LNB verklemmte sich in der Dachreling.
2. Fehler:
Die Antennenschüssel kollidierte beim Satellitensuchen mit der geöffneten Dachluke.
3. Fehler:
Ein 12 Volt Betrieb mit dem TV war erst nicht möglich, die Sicherung brannte ständig durch.
Mehr kann man eigentlich nicht falsch machen
Der montierende Fachbetrieb behauptete, dass ich die Anlage an dieser Stelle auf dem Dach ja so gewollt hätte. Außerdem sei ein Sturm gewesen, weil sich das LNB in der Dachreling verklemmte. Erst nach einem Gutachten von CRYSTOP zeigte der Montagebetrieb sich bereit, die Anlage an einem anderen Ort auf dem WOMO-Dach auf Kulanz zu montieren.
Meine Unkosten sind die angefallenen Fahrten zum Fachbetrieb für die Umrüstung der Anlage, sowie der Aufwand zum Gutachter von CRYSTOP. Gleichzeitig ist die alte Montageplatte auf dem Dach geblieben und der Kabelkanal wurde verlegt. Die alten Spuren vom "Murks" sind also dauerhaft auf dem Dach verblieben.
Meine Frage: Welche meiner entstandenen Kosten kann ich gegen rechnen und eine Entschädigung für die verbliebenen Spuren auf dem Dach dem Fachbetrieb in Rechnung stellen?
Haselmaus

