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SAT Antenne falsch montiert


haselmaus am 21 Jul 2015 13:33:45

Bei der Montage meiner neuen Sat-Anlage von CRYSTOP hat mir ein renommierter Fachbetrieb aus dem Raum Karlsruhe die Antennenschüssel falsch montiert.

1.Fehler:
Schon beim ersten Betrieb legte sich die Antennenschüssel unkontrolliert flach ab und das LNB verklemmte sich in der Dachreling.
2. Fehler:
Die Antennenschüssel kollidierte beim Satellitensuchen mit der geöffneten Dachluke.
3. Fehler:
Ein 12 Volt Betrieb mit dem TV war erst nicht möglich, die Sicherung brannte ständig durch.

Mehr kann man eigentlich nicht falsch machen
Der montierende Fachbetrieb behauptete, dass ich die Anlage an dieser Stelle auf dem Dach ja so gewollt hätte. Außerdem sei ein Sturm gewesen, weil sich das LNB in der Dachreling verklemmte. Erst nach einem Gutachten von CRYSTOP zeigte der Montagebetrieb sich bereit, die Anlage an einem anderen Ort auf dem WOMO-Dach auf Kulanz zu montieren.
Meine Unkosten sind die angefallenen Fahrten zum Fachbetrieb für die Umrüstung der Anlage, sowie der Aufwand zum Gutachter von CRYSTOP. Gleichzeitig ist die alte Montageplatte auf dem Dach geblieben und der Kabelkanal wurde verlegt. Die alten Spuren vom "Murks" sind also dauerhaft auf dem Dach verblieben.
Meine Frage: Welche meiner entstandenen Kosten kann ich gegen rechnen und eine Entschädigung für die verbliebenen Spuren auf dem Dach dem Fachbetrieb in Rechnung stellen?

Haselmaus

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Variophoenix am 21 Jul 2015 13:44:45

Stellen kannst du alles, die Frage ist nur ob es akzeptiert wird.
Ansonsten müsstest du den Rechtsweg einschlagen und dann ev. einen Vergleich mit der Firma machen.

marmarq am 21 Jul 2015 14:29:08

Das ist ja ein dickes Ding!

1. Frag den Einbaubetrieb wie sie sich eine Entschädigung vorstellen!

Wenn kein Erfolg.


2. Mit Gutachter und Anwald drohen.

Wieder erfolglos, Pos2 in Angriff nehmen und umsetzten.

Denn: Es kommt der Tag (so oder so) an dem Du das Womo ehh wieder verkaufst!
Spät. dann haste ne unnötige Diskussion am Hals, in Sachen Wertminderund. (Warum,wieso, verdeckter Schaden etc etc)

Gr mani

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Friedhelm19 am 22 Jul 2015 08:48:10

Hallo,

natürlich steht einem in so einem Fall der Rechtsweg offen. Nur leider heißt Recht haben nicht immer Recht bekommen - das musste ich aus eigener Erfahrung kürzlich feststellen. Der von mir in einem Rechtstreit hinzugezogene Gutachter wurde vom Gericht nicht anerkannt, weil der Gegner eine andere Auffassung hatte und ein neues Gutachten forderte. Gut wenn man in solchen Fällen eine Rechtsschutzversicherung hat, die die Rechtslage bereits vor Kostenzusage anprüft und dann diese Kosten übernimmt. Also Klagen käme für mich in diesem Fall nur in Frage, wenn eine Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme zusagt. Ansonsten ist das Klagerisiko zu groß. In diesem Fall würde ich versuchen, eine gütliche Einigung hinzubekommen, die eine ggf. eintretende Wertminderung ausgleicht. Wie hoch diese sein wird, hängt natürlich davon ab, zu welchem Zeitpunkt du das WoMo verkaufen willst.

Friedhelm

Labrador am 22 Jul 2015 10:37:33

Hallo Haselmaus,

auf jeden Fall wird dir der Betrieb die angefallenen Fahrtkosten erstatten müssen, wie sie auch in einem Gewährleistungsfall üblich sind.

Beim Schadenersatz für dein Fahrzeug (durch den verbleibenden Schaden) kommt es auf das Alter deines Fahrzeuges an. Leider schreibst du nicht wie alt oder wie neu dein WoMo ist.
Bei einem nagelneuen Wohnmobil ist natürlich der Schaden durch einen deutlich schlechteren Wiederverkauf wesentlich höher als bei einem Wohnmobil das schon 20 Jahre alt ist und vielleicht auch noch andere Schäden aufzuweisen hat.

Es ist immer am besten, sich gütlich mit dem Handwerksbetrieb zu einigen :wink:

Gast am 22 Jul 2015 11:30:14

Noch ein Ansatz dazu:

Der Betrieb hat seinen Fehler eingesehen und nachgebessert ... Soweit so gut!

Aber:

Das Dach des Womo wurde durchbohrt, deshalb verbleibt eine zusätzliche Halterung als Regenschutz :( . Das ist ein Schaden aufgrund Fehlmontage:

- Löcher zusätzlich - Schaden
- Gewicht verbleibende Halterung - weniger Zuladung - Schaden
- Verschenkter Platz - Einschränkung zukünftiger Montagemöglichkeit - Schaden
- geringerer Wiederverkaufswert - Schaden
- Risiko Wassereintritt - Schaden

Die Höhe des so entstandenen Schadens wird dir ein zugelassener Saschverständiger für ca. 60 € bestätigen. (Preis vorher tel. vereinbaren, dann Fahrzeug vorfahren)

Mit dem Gutachten gehst Du zur Werkstatt und bittest um Ausgleich ... Die Werkstatt ist versichert, also eigentlich alles kein Problem.

Nur wenn der Schaden sehr wesentlich ist und die Werkstatt nicht will, dann zum Anwalt rennen... Der macht den Rest.

Liebe , Alf

Solthi am 27 Jul 2015 15:17:09

Hallole,

da ich auch Karlsruher bin... welcher Fachbetrieb war denn das ?

Ich bin hier auch gerade am überlegen, da ich das WoMo oft beruflich nutzen möchte, diese InterNet / Sat Lösung zu verbauen... und da möchte ich das gern vermeiden, an den falschen zu geraten ...

Ralf

Gast am 27 Jul 2015 15:22:36

Hallo Ralf,

als Karlsruher solltest Du dich mal mit dem Produkt von Teen Haft auseinandersetzen. Da kannst Du auch direkt bei Hersteller (in Pforzheim) montieren und vor allem reparieren lassen.

Sehr kompetente und preiswerte Reparaturen!

Dein Alf

haselmaus am 29 Jul 2015 09:36:04

AN ALLE, die mir geantwortet haben,

vielen Dank für die wertvollen Hinweise.

mannicamp

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