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motorradtraeger
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Fahrzeiten und Kilometergeld


olimoli am 25 Aug 2015 18:17:02

Moinsen,

letzte Woche ist mir jemand ins Heck gefahren. Nix dramatisches, der Aufbau hat nix abbekommen, lediglich der Heckleuchtenträger und ein Teil der Schürze muss getauscht werden.
Kostenvoranschlag hab ich, Teile werden bestellt und ich gehe mal davon aus, das die gegnerische Versicherung bezahlt.

Wie ist das jetzt aber mit den Fahrkosten und der Zeit die ich mir ans Bein binde?

Händler ist 120Km weg, heißt, Womo hinbringen, mit nem Leihwagen wieder zurück. Einige Tage später dann bei der Abholung wieder das selbe Spiel. Roundabout 500Km.
13 Ltr. auf 100km = 65x1,20€= 78€
Die Fahrzeit beträgt rund 2 Stunden, also insgesamt 8 Stunden, die ich aufbringen muss.

Wird sowas auch vergütet? Konnte irgendwie nix finden.

Schon mal Danke für eure Hilfe.

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Nille am 25 Aug 2015 19:47:01

AM Besten die Fahrt vom Händler durchführen lassen und mit auf den KV setzen. Ruhig großzügig rechnen lassen. Habe ich auch schon durch, wird normal übernommen. Meine Versicherung hat einem Unfallgegner auch schon mal die 178 € Fahrtkosten zum Kauf eines Ersatzwagens erstattet.

RichyG am 26 Aug 2015 07:02:59

Versicherung direkt anfragen???
Richy

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nuvamic am 26 Aug 2015 10:00:08

Im Grunde alle Schäden und Aufwendungen notieren und in Rechnung stellen - und dann muss man sich auseinandersetzen, wenn die sich zu zahlen weigern. Meine Erfahrung - sie ziehen immer einige Punkte ab (mit teils hanebüchenen Begründungen), um zu sparen. Und viele kämpfen nicht für ihr Recht, also lohnt es sich für die Versicherung.

Acki am 26 Aug 2015 10:16:25

olimoli hat geschrieben:...

Händler ist 120Km weg, heißt, Womo hinbringen, mit nem Leihwagen wieder zurück. Einige Tage später dann bei der Abholung wieder das selbe Spiel. Roundabout 500Km.
13 Ltr. auf 100km = 65x1,20€= 78€
.

So schon einmal nicht: Du musst nicht Benzin-Kosten verrechnen, sondern km-Kosten!

sujokain am 26 Aug 2015 10:47:23

30 Cent pro km und keine Stundenbezahlung.

Gast am 26 Aug 2015 12:48:06

Hallo,
ist es nicht so das man gar keinen Anspruch auf einen Leihwagen hat wenn man zu dem Wohnmobil noch einen PKW besitzt? :?:

nuvamic am 26 Aug 2015 13:01:35

Kann schon sein - wenn es um "irgendwelche Fahrten" geht. Aber hier geht es ja darum, das Womo in die Werkstatt zu bringen bzw. zu holen.

Gast am 26 Aug 2015 13:20:26

bei meinem letzten Crash wurde von der abwickelnden Werkstatt für mich eine Pauschale eingerechnet und auch von der (eigenen!) Versicherung anstandslos ausbezahlt.

Vollkasko.

Genauso kannst du es massvoll von der gegnerischen Versicherung verlangen.

Dein Alf

olimoli am 26 Aug 2015 20:56:14

vario614 hat geschrieben:Hallo,
ist es nicht so das man gar keinen Anspruch auf einen Leihwagen hat wenn man zu dem Wohnmobil noch einen PKW besitzt? :?:


Hi,

ist kein Leihwagen in dem Sinne, sondern der Händler stellt mir einen PKW zur Verfügung.

Werde mal mit dem Händler und der Versicherung telefonieren.

partliner am 27 Aug 2015 08:48:59

und der PKW vom Händler braucht auch 13 l Diesel auf 100km??? :lol:

ich tippe, mit der Argumentation aus dem Startbeitrag fällst Du mächtig auf den Bauch 8)

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