Laut dieser website:
--> Link gilt eine Ausnahme für Historische Fahrzeuge.
--> LinkAusnahmen vom Fahrverbot in Wien und Niederösterreich (NÖ)
Regionale Ausnahmen vom Fahrverbot in Wien und Niederösterreich (NÖ) gelten nur für:
• Historische Fahrzeuge
• LKW mit sehr kostenintensiven Spezialaufbauten
• NÖ: Bei Nachweis für Einhaltung PM10-Werte (z.B. Filtervorrichtung)
• NÖ: Fahrten zu und von Vertragswerkstätten zum Zwecke von
Reparaturen oder Wartungsarbeiten.
• NÖ: Fahrzeuge zur Verwendung im Rahmen des Schaustellergewerbes
• Wien: Fahrzeuge nach Schaustellerart (mit fest am Fahrzeug
montierten Geräten oder Aufbauten)
Aber was ist, laut dem Gesetz in Österreich ein Historisches Fahrzeug? 25 Jahre (alte Reglung Niederlanden), 30 Jahre (Deutsche Reglung) oder sogar 40 Jahre (Neue Reglung Niederlanden) alt????
Laut dieser website (
--> Link) ist es in Österreich ein Fahrzeug von 30 Jahre alt aber in historisch korrektem Zustand erhalten und welches nicht für den alltäglichen Gebrauch genutzt wird.
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Twan