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Wann zur HU


rheinberger am 05 Sep 2015 14:51:28

Moin

trotz langer Suche habe ich den Beitrag nicht gefunden.
Es geht um die erste HU nach2 Jahren bei einem WOMO über 3,5T. Da war etwas wenn man die HU 1 Monat vorzieht bekommt man nochmal die Plakette für 2 Jahre.

Danke für die Hilfe
Rheinberger

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Schrauber71 am 05 Sep 2015 15:21:12

??? WOMO über 3,5 Tonnen muß jährlich zur HU, kenne ich zumindest nicht anders.
Fährst Du einen Monat früher (vor Ablauf) hin gibts kaum 2 Jahre- worin sollte da auch die Logik liegen?

Manfred

raribay am 05 Sep 2015 15:47:43

Hier der Link zum Urteil des VG Koblenz TÜV - Womo >3,5 to -- --> Link

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thomas56 am 05 Sep 2015 16:50:37

du bekommst die ersten 6 Jahre zweijährigen Tüv!

Schrauber71 am 05 Sep 2015 16:58:05

So neue Autos fahre ich gar nicht ;-)

Manfred

Guenni3967 am 05 Sep 2015 17:02:35

Hallo,
wie Thomas schon richtig geantwortet hat, die ersten 6 Jahre zweijährige TÜV Plakette.
Wenn Du aber einen Monat vor Ablauf der 6 Jahre zum TÜV fährst bekommst Du noch für
2 Jahre die Plakette.
Kieler
Günter

dieter2 am 05 Sep 2015 17:03:26

Schrauber71 hat geschrieben:So neue Autos fahre ich gar nicht ;-)

Manfred

Er schrub doch " Es geht um die erste HU nach2 Jahren " :wink:

Dieter

brainless am 05 Sep 2015 17:05:20

Guenni3967 hat geschrieben:Wenn Du aber einen Monat vor Ablauf der 6 Jahre zum TÜV fährst bekommst Du noch für
2 Jahre die Plakette.



Das war einmal,


Volker 8)

Guenni3967 am 05 Sep 2015 17:08:22

Hallo Volker
Gerade mit meinem TÜV Prüfer besprochen das es so geht.( August 2015)
Hast Du andere Informationen? Dann her damit.

Helmchen am 05 Sep 2015 17:45:03

Das geht noch immer so.
Es steht geschrieben, dass man ab 72 Monate jährlich hin muss.
Geht man im 71. Monat, bekommt man noch einmal 2 Jahre TÜV.

Aber das war doch nicht gefragt oder? :eek: :eek: :eek:

rheinberger am 05 Sep 2015 18:11:41

Danke schön.

Das habe ich gesucht :D

belvenfish am 05 Sep 2015 19:56:22

Sagt mal Freunde, liest von euch keiner den Link von raribay? Da steht klipp und klar, dass das rechtlich nicht zulässig ist. Wenn ihr doch zwei Jahr bekommt, gut für euch, aber dagegen Einspruch einlegen könnt ihr euch schenken.

Nur so, damit das klargestellt ist. :ja:

, G

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