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Unfall mit drei Monate altem Wohnmobil


horst_1 am 26 Aug 2015 17:01:26

So, frage von mir für meine Freunde. Unfallschaden linke Heckseite, Sandwichbauweise, Hecktüre klemmt erheblich. Schuldlos, Rechtschtschutz usw vorhanden. Und nun : 3 Monate alt, 3500 Km gelaufen. So was nun, abtreten und fiktive Abrechnung, oder bei Verkauf jedesmal Unfallfahrzeug. Wertminderung kann man vergessen.
Um Rat bittet Horst

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brawo1 am 26 Aug 2015 18:33:57

Für mich in diesem Fall klare Sache, Neukauf, ohne Wenn und Aber.

horst_1 am 26 Aug 2015 19:43:23

Hallo Wolf, denke genau so. Ob das auch wenn im Werk so wieder hinkommt bei Sandwichbauweise ?? Zweifel !!!
Horst

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belvenfish am 26 Aug 2015 19:45:02

Sehe ich genauso, den Ärger hast hinterher du.

Gast am 26 Aug 2015 19:59:52

Wenn das WOMO VK und nicht älter ist als 6 Monate,
zahlt meines Wissens die VK den Neupreis.
In dem Fall würde ich es der Versicherung überlassen und mir ein Neues kaufen.

Gast am 26 Aug 2015 20:11:47

Hallo Horst,

gute Idee, du brauchst dann erst einmal einen guten Rechtsanwalt und Zeit und Nerven.

Viel Glück, dein Alf

Gast am 26 Aug 2015 22:01:21

Freetec 598 hat geschrieben:Wenn das WOMO VK und nicht älter ist als 6 Monate,
zahlt meines Wissens die VK den Neupreis.
In dem Fall würde ich es der Versicherung überlassen und mir ein Neues kaufen.


Moin,
ja, die Versicherung bezahlt den Neupreis, aber nur wenn ein Totalschaden vorliegt. Das scheint hier aber nicht zu sein.
Horst hat nur Anspruch auf eine sachgerechte Reparatur und ggf. eine Wertminderung.

Rolf

belvenfish am 26 Aug 2015 22:13:18

Korrekt, aber wenn er den Schaden abtritt, könnte sich das eventuell auskommen, das kommt aber auf den Händler an...

brawo1 am 26 Aug 2015 22:15:59

wavemaster hat geschrieben:ja, die Versicherung bezahlt den Neupreis, aber nur wenn ein Totalschaden vorliegt. Das scheint hier aber nicht zu sein.
Horst hat nur Anspruch auf eine sachgerechte Reparatur und ggf. eine Wertminderung.

Bist du dir da sicher? Mir fuhr, allerdings vor 40 Jahren, jemand hinten auf meinen gerade 4 Monate alten Pkw drauf, kein Totalschaden, und es gab keine Probleme mit der Versicherung, es gab einen neuen Pkw.

Gast am 26 Aug 2015 22:28:24

Moin Wolf,
da bin ich mir sicher. In meiner jahrelangen Praxis in der KFZ-Branche wurde es so gehandhabt.

Rolf

Gast am 26 Aug 2015 22:28:48

Freetec 598 hat geschrieben:Wenn das WOMO VK und nicht älter ist als 6 Monate,
zahlt meines Wissens die VK den Neupreis.
In dem Fall würde ich es der Versicherung überlassen und mir ein Neues kaufen.



Mit VK meinst du Vollkasko?

Meines Wissens zahlt bei Unfallschäden die Haftpflichtversicherung des Verursachers.

Liebe , Alf

brawo1 am 26 Aug 2015 22:40:05

wavemaster hat geschrieben:Moin Wolf,
da bin ich mir sicher. In meiner jahrelangen Praxis in der KFZ-Branche wurde es so gehandhabt.

Rolf

Also, habe etwas gegooglet und dabei ist herausgekommen, dass man unter bestimmten Voraussetzungen durchaus Anspruch auf einen Neuwagen hat --> Link

In diesem speziellen Fall, 3 Monate alt und 3500 km Laufleistung, sieht es wohl mit einem neuen Wohnmobil nicht gut aus, aber ich würde mich von einem Anwalt beraten lassen.

mv4 am 26 Aug 2015 22:46:22

Die Frage wird auch sein,
1. hat der Hersteller überhaupt Kapazitäten frei um das Wohnmobil wieder in einen Neuzustand zu versetzen ? Sprich das mindestens eine Seitenwand ausgetauscht werden muss. (wir kennen ja den Schaden nicht genau)
2. in welchen Zeitraum kann er das machen.

horst_1 am 26 Aug 2015 22:53:22

Also ich bin nicht der Geschädigte. Der Hersteller hat schon angedeutet das einige Ersatzteile Lieferzeiten von bis zu 8 Wochen haben. Ich möchte meinen Leuten nur helfen au dieser blöden Nummer gut herauszukommen. Wenn es mein eignes wäre, so würde ich lieber noch mal Geld in die Hand nehmen und nach Möglichkeit ein neues zu bekommen.
schreibt Horst

mv4 am 26 Aug 2015 22:58:45

ist mir schon klar...ob Neuwagen oder nicht ...hängt auch sehr vom Gutachter der Versicherung ab. Dieser muss auch verbindlich abklären wie lange eine Reparatur dauern könnte.

brawo1 am 26 Aug 2015 23:38:56

mv4 hat geschrieben:ob Neuwagen oder nicht ...hängt auch sehr vom Gutachter der Versicherung ab. Dieser muss auch verbindlich abklären wie lange eine Reparatur dauern könnte.

Wenn der Gutachter von der Versicherung kommt, ist das Ergebnis ja schon klar. Hol dir einen eigenen Gutachter, dieses Recht hast du und die Kosten zahlt die gegnerische Versicherung.

Gast am 27 Aug 2015 06:15:16

KudlWackerl hat geschrieben:
Mit VK meinst du Vollkasko?

Meines Wissens zahlt bei Unfallschäden die Haftpflichtversicherung des Verursachers.

Liebe , Alf


Stimmt !
Hatte ich übersehen.

Gast am 27 Aug 2015 06:23:43

Freetec 598 hat geschrieben:Wenn das WOMO VK und nicht älter ist als 6 Monate,
zahlt meines Wissens die VK den Neupreis.
In dem Fall würde ich es der Versicherung überlassen und mir ein Neues kaufen.


Hier muß ich mich korrigieren, tatsächlich bezahlt die gegnerische Versicherung
im Schadenfall ein neues Fahrzeug nur dann,
wenn es nicht älter als 4 Wochen ist und nicht mehr als 1000 Km gekaufen ist.

--> Link

kurt2 am 27 Aug 2015 19:15:28

Hallo Horst,
rate in diesem Fall Deinen Freunden unbedingt, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten und zwar auch dann, wenn sie keinen Verkehrsrechtschutz haben.
Hierzu auch diese Seite durchlesen: --> Link

brawo1 am 27 Aug 2015 19:40:29

kurt2 hat geschrieben:rate in diesem Fall Deinen Freunden unbedingt, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten und zwar auch dann, wenn sie keinen Verkehrsrechtschutz haben.

Die Anwaltskosten zahlt auf jeden Fall die Versicherung des Unfallverursachers.

rainer2 am 27 Aug 2015 22:08:53

Wenn du fiktiv - also nach Gutachten abrechnest, bekommst du nur den Unfallschaden OHNE Mehrwertsteuer ausbezahlt. Je nach höhe des Schadens kann da viel Geld fehlen. Da das Gutachten vorhanden ist und die Summen im Raum stehen würde ich erstmal einen Rechtsanwalt kontaktieren und dann einen Händler eurer Wahl um das Wohnmobil in Zahlung für ein neues zu geben. Da der Rechtsanwalt von der gegnerischen Versicherung bezahlt wird wäre der auf jeden Fall ein MUSS

wolfherm am 27 Aug 2015 22:13:51

rainer2 hat geschrieben:?......Da der Rechtsanwalt von der gegnerischen Versicherung bezahlt wird wäre der auf jeden Fall ein MUSS



Ist das wirklich so? Die Versicherung will den Schaden doch regulieren. Und als Geschädigter ist man doch immer noch zur Schadensminderung verpflichtet. Da kann man doch nicht ohne stichhaltigen Grund einen Anwalt einschalten und die Bezahlung durch die gegnerische Versicherung fordern. Oder hat sich das jetzt geändert?

BadHunter am 27 Aug 2015 22:38:27

Anwalt kann man immer nehmen, und den muss die Versicherung des Schuldigen auch zahlen.
Auch die von Versicherungen bestellten Gutachter sind unabhängig, die haben normalerweise keine eigenen angestellt. Die kommen aus der Region und werden einfach beauftragt. Es kann sogar sein dass der, den man selbst aussucht, auch von der jeweiligen Versicherung beauftragt wurde/wird...

July123 am 27 Aug 2015 22:44:17

Ja, das ist so und auch gut so. Mietwagen Anspruch, Unkosten pauschale usw. eine korrekte Regulierung und Wertminderung, ist besser
man hat einen Anwalt zu Seite. Versicherungen ziehen gerne ohne Anwalt ohne Hemmungen einen über den Tisch.

mantishrimp am 27 Aug 2015 22:44:52

BadHunter hat geschrieben:Auch die von Versicherungen bestellten Gutachter sind unabhängig, die haben normalerweise keine eigenen angestellt.


Das kommt auf die Versicherung an, die LVM und die VGH haben eigene Gutachter.

horst_1 am 27 Aug 2015 23:47:06

Also aus eigener Erfahrung : nie mehr ohne Anwalt, freiwillig rücken die Versicherer nichts raus. Zu den Gutachtern der Versicherungen: erst mal mein Gutachter, und sie streiten sich immer. Der gegnerischen Versicherung steht das Recht zu einem eigenem Gutachten zu, frage, wie bei mir geschehen, wann kommt der Gutachter ?? Erst nachdem ich den Gegnern erklärt habe : Das FZG geht übermorgen nach ( zu ) Istanbul, weil verkauft, wurden sie wach.
Horst

Tinduck am 28 Aug 2015 06:53:55

Immer mit Anwalt. Allein schon, um die Magensäure unter Kontrolle zu halten... Bei unserem letzten unverschuldeten Schaden hat es mich einiges an Nerven und schlechter Laune gekostet, die Nebenkosten von der gegnerischen Versicherung zu bekommen. Letztendlich hat es nur geklappt, weil ich angedroht habe, auch noch auf ihre Kosten einen Anwalt einzuschalten, und das dessen Kosten die von mir angemeldeten Nebenkosten wohl weit überschreiten würden. Da gings dann ganz schnell.
Da kann ich mir das nächste Mal auch gleich den Anwalt nehmen und mir den Ärger sparen.

Bis denn,

Uwe

PittiC am 28 Aug 2015 07:27:49

Bei meinem Unfall wo eindeutig der andere Schuld war, wurde nie von der gegnerischen Versicherung angezweifelt.
Es hat trotzdem ein Jahr gedauert bis alles abgewickelt und bezahlt war.

jimmi am 28 Aug 2015 17:25:37

Hallo TE,

da ein anderer das Wohnmobil beschädigt hat, handelt es sich um einen Haftpflichtschaden.
Daher musst Du beweisen, wie hoch der Schaden ist.

Daher darfst Du Dir einen Sachverständiger Deiner Wahl aussuchen, der für Dich das Beweissicherungsgutachten erstellt. Die Kosten hierfür muss die gegnerische Versicherung zahlen (Schadenhöhe muss mindestens EUR 750,00 betragen.

Suche Dir selbst einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen und einen Fachanwalt für Verkehrsrecht aus.
Der Sachverständige ermittelt die voraussichtlichen Reparaturkosten, die Reparaturdauer und die Wertminderung. Je nach Schadenhöhe muss er noch den Wiederbeschaffungswert und den Restwert ermitteln.

Lass keinen Sachverständigen der gegnerischen Versicherung ans Fahrzeug, Die wollen den Schaden nur klein rechnen. Die Versicherung hat im Haftpflichtschadenfall kein Recht Dein Fahrzeug zu besichtigen oder besichtigen zu lassen.

Einen Anspruch auf ein neues Fahrzeug hast Du nicht, da das Wohnmobil nicht mehr neuwertig ist (älter als 1 Monat, mehr als ca. 1.000 KM und ein nicht unerheblicher Schaden muss vorliegen - hier mindestens 30 % des Neupreises.

Falls Du reparieren lässt hast Du Anspruch auf die tatsächlichen Reparaturkosten plus der Wertminderung.

Lässt Du nicht reparieren, wird Dir die Versicherung entweder den Differenzbetrag zwischen Wiederbeschaffungswert minus Restwert auszahlen. (Abrechnung auf Totalschadenbasis)

Oder sie zahlt Dir die klein gerechneten Reparaturkosten minus der Mehrwertsteuer aus. Oftmals werden sogenannte Prüfberichte im Auftrag von Versicherung in Auftrag gegeben. Diese werden von der DEKRA, Carexpert, Controlexpert etc. gefertigt mit dem Ziel, das freie Gutachten nach unten zu korrigieren mit dem Hinweis, dass es kostengünstigere Werkstätten gibt und das das eine oder andere im Gutachten nicht nachvollziehbar sei. Auch wird oftmals die Wertminderung nach unten gerechnet oder gänzlich verweigert.

Ich hoffe , ich konnte ein wenig zur Klärung beitragen.

Jimmi

belvenfish am 31 Aug 2015 23:09:55

jimmi hat geschrieben:
Lass keinen Sachverständigen der gegnerischen Versicherung ans Fahrzeug, Die wollen den Schaden nur klein rechnen. Die Versicherung hat im Haftpflichtschadenfall kein Recht Dein Fahrzeug zu besichtigen oder besichtigen zu lassen.



Hallo,

Kannst du dazu einen Nachweis bringen, meiner Ansicht nach ist das nicht korrekt. Die Versicherung hat sehr wohl das Recht einen eigenen Gutachter anzubringen. Das bedeutet natürlich nicht, dass man nicht seinen eigenen bringen darf.
Wenn du dazu einen vernünftigen Nachweis erbringen könntest, wäre ich dir wirklich sehr dankbar.

Beste . G.

jimmi am 01 Sep 2015 13:37:39

Hallo Belvenfish,

es gibt weder eine gesetzliche Grundlage hierfür noch ein einschlägiges Gerichtsurteil, welches der gegnerischen Versicherung das Recht einräumt im Haftpflichtschadenfall Dein beschädigtes Fahrzeug zu besichtigen oder besichtigen zu lassen.

Dem von der Versicherung beauftragte Sachverständige kann in nahezu 100 % der Fälle unterstellt werden, dass er den Schaden und die entsprechenden Ersatzleistungskosten klein rechnet. Warum sonst sollte die Versicherung daran interessiert sein, Dein Fahrzeug zu besichtigen.

Die von den Versicherungen beauftragten Sachverständigen sind entweder hauseigene Kollegen oder Büros und Organisationen, die hauptsächlich von Versicherungsaufträgen leben. (Frei nach dem Motto, wessen Lied ich sing ....)

Ich hoffe, dass Du mir nunmehr glaubst. Ich bin selbst öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger.

Jimmi

belvenfish am 01 Sep 2015 14:36:42

Hallo Jimmi,

Glauben tu ich dir das gerne! Es ist nur eben wie du auch weisst, dass die Versicherungen gerne versuchen, den Geschädigten überfallartig platt zu machen und dann das Gutachten des Geschädigten notfalls im Gericht anzuzweifeln. Hier in der Gegend ist die Dekra gern von Versicherungen genommen und die freien Gutachter haben es vor Gericht oft schwer dagegen anzukommen. Daher wäre es natürlich am Besten, wenn man was in der Hand hat, um sagen zu können, "Nichts da, euer GA kann bleiben wo er herkommt."

, G

belvenfish am 01 Sep 2015 14:42:25

OK,

Ich habe zu dem Thema noch einmal selbst nachgesehen und es gibt doch einige Urteile dazu, die Deine Ansicht hier bestätigen:

Wie ist die Rechtslage? Wie verhalten Sie sich also richtig? Das Landgericht München I (19 S 11609/90) hat in seinem Urteil vom 20.12.90 ausgeführt, dass es ein generelles Nachbesichtigungsrecht der eintrittspflichtigen Versicherung nicht gibt. Das Amtsgericht Wiesbaden hat im Verfahren 91 C 1735/98 in seinem Urteil vom 28.10.98 festgestellt, dass die ersatzpflichtige Versicherung keine Schadensersatzleistungen zurückhalten darf, wenn der Geschädigte eine Nachbesichtigung seines Fahrzeuges verweigert, weil eine Rechtsgrundlage für ein solches Nachbesichtigungsbegehren nicht erkennbar ist. Das Landgericht Kleve (Aktenzeichen: 3 O 317/98 in Anlehnung an BGH, ZfS 199, 239) hat zudem klargestellt, dass sich der Geschädigte nach einem Verkehrsunfall auf die von seinem Sachverständigen vorgenommenen Feststellungen zur Schadenhöhe verlassen darf. Die Haftpflichtversicherung des Schädigers darf die Schadensregulierung in der Regel nicht von einer Nachbesichtigung durch einen eigenen Gutachter abhängig machen.

, G

stumpi am 01 Sep 2015 15:05:48

Es kommt doch auf die Qualität des Unfallschadens an, wie hoch ist der Schaden? was für ein Hersteller,was für ein Modell, Gfk oder Alu? Holz oder Alu? und warum solltest du keine Wertminderung bekommen, natürlich steht dir diese zu sonst würdest du dich ja nach der Reparatur schlechter stellen als zuvor, da ist die Rechtssprechung eindeutig.Pauschal eine Antwort reparieren oder verkaufen kann mann dann nur geben wenn alle Parameter ( Wiederbeschaffungswert-Reparaturhöhe) vorhanden sind.


aus der Pfalz
die Stumpis

jimmi am 01 Sep 2015 16:10:24

Hallo Belvenfish,

Du hast gut recherchiert. Alles Wichtige ist hier aufgeführt.

Für alle Leser und Interessierte darf ich die Seite --> Link empfehlen. (xxx.captain-huk.de)
Hier wird von Fachleuten entsprechendes vermittelt und Informationen übermittelt.

Jimmi

horst_1 am 06 Sep 2015 12:17:03

Hallo Jimmi, kann es sein, das die gegnerische die Kosten eines Sachverständigen für die Begutachtung, mehr als Bagatell, verweigergern kann ? Bin neuerdings manchmal Ratlos.
Horst ( nicht betroffener )

belvenfish am 06 Sep 2015 12:30:11

Hallo Horst,

Das kann die Versicherung nicht. Wenn du dir nicht sicher bist, ob der Schaden die Bagatellschadenshöhe übersteigt, vereinbare direkt bei der Auftragserteilung des Gutachters, dass in diesem Fall nur ein Kostenvoranschlag erstellt werden soll und kein Unfallgutachten. Bei Bagatellschaden müsstest du das sonst selbst tragen. Bei einem seriösen Gutachter ist das kein Problem. Die Kosten für den Kostenvoranschlag trägt die Versicherung ebenfalls. Verweigern kann die Versicherung das nicht.

Besten , G

horst_1 am 06 Sep 2015 12:39:30

Hallo, ich glaube ich stehe im Wald. Diese Auskunft kam vom eigenen Anwalt, was ist das denn ? Ist der Partei oder wie ? Habe schon mal einen Verständigen für mich gehabt der auf verschiedenen Lohnlisten stand.
Horst, ich bin gespannt.

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