Endlich mal ein Urteil das den Herstellern zu denken gibt.
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Meiner Meinung ja, da die Gewichte im "OLG - Gründe" mit 3567Kg zu 3900Kg exakt übereinstimmen :ja: Wenn ich den Thread denke, wie mache Besitzer dieses Fahrzeugtyp sich verhalten haben, korrigiert dieses Urteil zu Gunsten des Threadererstellers. Viele Ja schein wohl so zu sein. Habe beides gelesen und die Berichte sind ziemlich ähnlich. Ich persönlich finde es einfach Super das mal jemand gegen diesen Rissen und seine Gewichtswilkür geklagt hat. Wenn es sich um den o.g. Fall handelt, dann freut es mich ungemein, dass die Sache so ausgegangen ist. Habe die Ehre Gogolo Es ging um den Alpa :ja: also mit 4 Personen eigentlich nicht Regelkonform nutzbar. Wurde der Alpa auch nicht extra für ältere alleinreisende Paare entwickelt.
Ja aber möglichst abgemagerte. :lol: Er hat aber diese Notsitzgeschichte verpasst bekommen. Die Dinger wiegen mit Gestänge 84kg, man sitzt richtig schön auf der Hinterachse. Wobei-wie im Urteil beschrieben- eigentlich niemand auf den Sitzen sitzen kann,weil man dann überladen ist. Völlig egal, ob das Ding ein AlPa ist oder nicht. Man hat 4 Gurtplätze in ein Fahrzeug gebaut, das bei Ausnutzung derselben überladen (überschrittene HA-Last) ist. Ein Armutszeugnis für den Hersteller. Ja, ich weiß, war ein Messefahrzeug, aber wenn man das hinterher verkaufen will, darf sowas halt nicht passieren. Ist schon recht dreist gegenüber dem Kunden. GsD sind sie da an den falschen geraten. Und einige AlPa-Jünger, die in dem Thread dem Ersteller Gottweisswas vorgeworfen haben, sollten mal in sich gehen, ob das ganz fair war. Bis denn, Uwe Kann nur sagen :klatschen: Dieter |
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