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Garantie auf Garantieleistung?


Pilger am 07 Sep 2015 21:41:01

Hab übermorgen nen Werkstatttermin in meiner Lieblingswerkstatt in Sulzemoos (Ironie). Unter anderem will ich den WC-Lüfter reklamieren. Der war 23 Monate nach Neukauf des Wohnmobils, also im Juni 2015 wegen Defekt ausgetauscht worden, im Rahmen der Garantie. Der neu eingebaute zickt nun seit kurzem wieder ziemlich rum (extrem laut und unregelmäßig).
Frage: Habe ich auf den im Juni 2015 neu eingebauten Lüfter wieder 2 Jahre Garantie? Oder gilt der Garantiezeitraum 2 Jahre nach Neukauf des Wohnmobils grundsätzlich als abgelaufen, auch für Teile, die eben z.B. kurz vor Ablauf der Garantie wegen Defekt ersetzt wurden?
Weiß das jemand ?


Pilger

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partliner am 07 Sep 2015 21:49:50

Soweit ich weiss, gibts keine neue Garantie auf Garantiereparaturen.
Nach 24 Monaten ist die offiziell abgelaufen.

wolfherm am 07 Sep 2015 21:51:34

Meint ihr Gewährleistung?

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Gast am 07 Sep 2015 21:53:49

Wolfgang,

die Jungs meinen Kettengewährleistung.

Und die kriegt ihr nicht.

Liebe , Alf

wolfherm am 07 Sep 2015 22:02:44

Habe ich mir schon fast gedacht.....bei GW gelten gesetzliche Regelungen und bei Garantie die jeweiligen Bedingungen des Garantiegebers....

Pilger am 07 Sep 2015 22:20:39

Der Unterschied ist mir nicht wirklich klar.
Aber das heißt dann, dass die mir kurz vor Ablauf der Gewährleistung irgendein Klump einbauen können, was dann kurz nach Ablauf der Gewährleistung schon wieder kaputt ist, und darauf gibt es dann keine neue Gewährleistung bzw. Garantie ...?

wolfherm am 07 Sep 2015 22:21:49

Ja, der muss in den ersten 24 Monaten für das Wohlbefinden deines Fahrzeuges sorgen.....

Pilger am 07 Sep 2015 22:26:05

Ja, ok, alles klar. Gefällt mir zwar nich, aber dann werd ich am Mittwoch wohl keinen Aufstand proben ...
Danke!

wolfherm am 07 Sep 2015 23:18:29

Pilger hat geschrieben:Ja, ok, alles klar. Gefällt mir zwar nich, aber dann werd ich am Mittwoch wohl keinen Aufstand proben ...
Danke!


Versuche es doch mal auf die sanfte Tour: Kulanz, Handwerkerehre oder so......

brainless am 07 Sep 2015 23:37:38

Hallo Pilger,

aus Deiner Schilderung kann ich nicht klar ersehen, ob der Mangel im Rahmen der Gewährleistungspflicht des Verkäufers (Händler) abgestellt wurde oder im Rahmen der freiwilligen Herstellergarantie.
Wurden Reparatur und Ersatz als Gewährleistungsfall behandelt, hast Du wiederum einen Anspruch auf 24 Monate Sachmängelhaftung des Händlers.
Ausschließen kann er sie nicht, nur auf 12 Monate vertraglich reduzieren (spätestens bei Auftragsannahme).
Garantiefall liegt -in der Regel- dann vor, wenn der Händler vor der Reparatur die Erklärung des Garantiegebers zur Kostenübernahme eingeholt hat.
Wenn Dein Händler so gegenüber Dir argumentiert, wird er Dir gewiß auch den zugehörigen Schriftverkehr vorlegen können.
Kann er das nicht, hat er im Rahmen seiner Sachmängelhaftung gehandelt und Du hast wieder neue
24 Monate.
Solche Vorkommnisse zeigen schnell, welcher Händler fair ist und welcher abzocken will.

Viel Erfolg,


Volker ;-)

wolfherm am 08 Sep 2015 06:51:38

Volker,

Schau mal hier: --> Link

So einfach ist das nicht. Es kommt auf das Anerkenntnis an. Wenn der Händler einfach tauscht oder sogar noch sagt, er macht das aus Kulanz oder ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, läuft nicht unbedingt eine neue Frist von 24 oder abgespeckt von 12 Monaten. Ueber das Thema streiten sich die Juristen immer noch und immer wieder.

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