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Ab 1.04.2016 Maut in Belgien über 3,5 to


j.jaques am 03 Okt 2015 11:06:12

Anbei der erste Bericht zur Lkw Maut für Fahrzeuge über 3,5 to in Belgien.
--> Link

J.J.

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jorgito am 03 Okt 2015 18:14:30

sind wir LKW´s ????

pipo am 04 Okt 2015 09:51:23

jorgito hat geschrieben:sind wir LKW´s ????

Das regelt der Mautbetreiber..
Zbsp. in Österreich sind wir LKW, in Ungarn wiederum nicht.

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Gast am 04 Okt 2015 13:01:49

Aha, am 1. April also :mrgreen:

volker030 am 04 Okt 2015 15:16:11

Da bin ich mal gespannt, ob es auch für Wohnmobile über 3,5T gelten wird.
Kann es mir aber eigentlich nicht recht vorstellen ...

rkopka am 04 Okt 2015 17:18:50

volker030 hat geschrieben:Da bin ich mal gespannt, ob es auch für Wohnmobile über 3,5T gelten wird.
Kann es mir aber eigentlich nicht recht vorstellen ...

Wenn ein System einfach nach dem Gewicht geht, schon.

In der FAQ des Betreibers findet man aber :

Which vehicles are exempted from kilometer charge?

The law explicitly specifies a number of categories that are exempt from kilometer charges. ... Some other specific categories are exempt as well like passenger vehicles (cars, buses, campers ...).


RK

kurt2 am 04 Okt 2015 17:21:16

pipo hat geschrieben:Das regelt der Mautbetreiber..
Zbsp. in Österreich sind wir LKW, in Ungarn wiederum nicht.


Hallo pipo,
Deine Antwort ist zwar für die beiden nachfolgend genannten Länder richtig, jedoch nicht grundsätzlich.
Satz 2 stimmt, Satz 1 nicht.
Welche Fahrzeuge bemautet werden liegt einzig in der Kompetenz des Straßeneigentümers.
Dein Satz 1 müsste also heißen: Das regelt der Eigentümer oder die vom Eigentümer ermächtigte Stelle/Gesellschft.

Zu Deinem Beispiel:
In „A“ wurde die Planung, Finanzierung, der Bau und die Erhaltung, sowie der Betrieb und die Bemautung des gesamten hochrangigen Straßennetzes in Österreich (des bundeseigenen Autobahnnetzes) der Asfinag übertragen. Damit ging die Bemautungskompetenz des staatlichen Autobahnnetzes auf die extra neu gegründete Gesellschaft des Bundes, der Privatgesellschaft „Asfinag“ über. Deshalb liegen in diesem Fall das Eigentum (Bundesautobahnen) beim Staat und die damit verbundene Bemautungskompetenz bei der Asfinag (als ermächtigte Gesellschft).
(Auszug Asfinag: Für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht (hzG) – das sind alle Lkw, Busse und schwere Wohnmobile – gilt im Straßennetz der ASFINAG eine fahrleistungsabhängige Maut).

Es kann aber auch sein, dass die Bemautungskompetenz vom Eigentümer nicht an den Betreiber übertragen wurde, somit unterschiedliche juristische Personen sind. z.B. der Staat als Eigentümer und eine private Gesellschaft als Maut-Betreiber (z.B Toll Collect)

Dies trifft in Deinem Beispiel auch auf Ungarn zu.
Hier gehört das bemautete Straßennetz dem ungarische Staat. Die Maut selbst wird jedoch eingetrieben von der „ungarischen Mauterhebungsgesellschaft Nationale Mauterhebung geschlossene Dienstleistungs-AG“, einer privaten Gesellschaft.
Wer die Maut zu bezahlen hat ist in der „Verordnung Nr. 36/2007. (III.26.) des Ministers für Wirtschaft und Verkehr über die Maut von Autobahnen, Autostraßen und Hauptstraßen“ gültig ab 30.06.2015 (neueste Form) zu lesen. --> Link
Bei dieser Verordnung handelt es sich um eine Rechtsverordnung des Ministeriums für Wirtschaft und Verkehr.
Die Mautbedingungen sind also vom Eigentümer festgelegt, die Betreibergesellschaft ist hier, im Gegensatz zur Asfinag, lediglich ausführende Gesellschaft, die die zuvor durch Rechtsverordnung festgelegten Nutzungsbedingungen überwacht, ahndet und die notwendige Infrastruktur, sowie das notwendige Equipment zur Verfügung stellt.

Zur Frage von „jorgito“ habe ich im Netz kurz quergelesen --> Link und Folgendes gefunden:
Auszug: „Grundsätzlich können in Belgien die von der Regierung bemauteten Straßen frei festgelegt werden, d. h. neben den bisher unter die Vignettenpflicht fallenden Autobahnen und Hauptverkehrsstraßen können künftig auch weitere Strecken bemautet werden. Genaue Angaben über das mautpflichtige Straßennetz sind noch nicht veröffentlicht worden".

Xirius am 04 Jan 2016 15:17:35

Also laut der offiziellen Viapasswebsite:

--> Link

wären Wohnmobile (also eigentlich alles ausser Frachtverkehr) ausgenommen.

Blöd finde ich das dies in wenigen Monaten in Kraft treten soll, und der ADAC, äussert sich nicht, der ANWB vermutet nur, die Belgier haben anscheinend auch keinen endgültigen Text.
Alles Wischiwaschi, und dann steht der Reisende wieder dumm da und "hätte sich doch informieren sollen".

felixaufreisen am 06 Jan 2016 10:51:22

Hallo
Zahlen WoMo`s über 3,5 t in Belgien nun ab April Maut oder nicht?
Grüsse

bl550 am 06 Jan 2016 10:56:02

felixaufreisen hat geschrieben:Hallo
Zahlen WoMo`s über 3,5 t in Belgien nun ab April Maut oder nicht?
Grüsse


Nein.

Xirius am 08 Aug 2016 13:26:59

Xirius hat geschrieben:offizielle Viapasswebsite:

--> Link


Der Link existiert noch (sogar auf Deutsch) : Wohnmobile sind ausgenommen :D

Russel am 01 Apr 2019 20:06:03

Ist bei mir grad aktuell, wollen nach Holland, durch Belgien:

Also fahre ich mit einem Womo 5,5 t mautfrei?
Nur Tunnel oder bestimmte Abschnitte sind pflichtig?

Tinduck am 02 Apr 2019 10:33:47

Jahaaa, immer noch. Steht doch oben.

bis denn,

Uwe

diper am 03 Apr 2019 16:36:03

Antwerpen und Brüssel haben mittlerweile eine Umweltzone. Also dort besser nicht von der Autobahn abfahren. Man kann sich vorher online kostenlos registrieren.

idefix500 am 09 Sep 2019 17:49:24

Hallo kann mir jemand sagen ob ein Womo 4t mit Motorrad hänger Maut kostet? Kann nämlich nichts im Internet finden meine aber mal was gelesen zu haben. Mfg idefix

Tinduck am 10 Sep 2019 06:07:04

Ist dein Womo als LKW zugelassen? Dann ja. Sonst nicht.

bis denn,

Uwe

idefix500 am 10 Sep 2019 08:31:09

Alles klar er ist als Womo eingetragen.Vielen Dank

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