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Übernachtungskosten steuerlich geltend machen?


zulu am 05 Okt 2015 17:09:36

Tja - wo gehört meine Frage hin?
In "Leben im Wohnmobil" ja nicht so richtig.
Aber wo dann?
Es geht, wie schon im Titel gesagt, um die steuerrechtliche Geltendmachung von Übernachtungskosten im Wohnmobil, dazu meine Frage:
Wenn ein Angestellter eine mehrtätige Fortbildung fern von seinem Wohnort macht, kann er die damit verbundenen Kosten ja steuermindernd geltend machen, auch die Übernachtungskosten (wie Hotel z.B.) - aber wie ist es nun, wenn er mit seinem/mit einem (geliehenen?) Wohnmobil zu der Fortbildungstagung fährt?
Welche Kosten könnten hier ggf. steuermindernd geltend gemacht werden?
Oder bei einem Selbständigen, der z.B. einen Kunden "fern der Heimat" aufsucht?
Welche Kosten könnte der Selbständige geltend machen, wenn das Wohnmobil "eigentlich" im Privatvermögen ist? "Betriebsvermögen" geht ja wohl nur, wenn es tatsächlich überwiegend betrieblich genutzt wird? Oder?

Vielleicht hat hier jemand Ahnung davon?
Oder einen Literaturtipp zum Thema?

Es müsste doch irgendwie möglich sein, zumindest die Übernachtungskosten geltend zu machen (denn Essen z.B. muss der Mensch ja auch Zuhause ...).
Und dazu die nächste Frage:
Wie errechne ich die Höhe der Kosten?
Wie ein Billighotel?
Oder wie Fünf-Sterne?
Oder wie?

Danke Euch für hilfreiche Tipps!

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topolino666 am 05 Okt 2015 17:56:23

Hallo!

Die Diskussion gibts hier öfter! ;-)
Es kommt wohl aufs FA / Sachbearbeiter und den Steuerberater an. Vorher beim FA genau nachfragen hilft auch! :!:

Die 30 cent Entfernungspauschale + die tatsächlich angefallenen Kosten (z.B. Stellplatzgebühren) sollten eigentlich immer gehen.

Allsquare am 05 Okt 2015 18:04:14

Dafür gibt es die Übernachtungspauschale --> Link, ganz egal ob Du im Stehen unterm Baum, im Zelt, im fremden Bett oder im Hotel schläfst. Wenn keine Rechnung vorliegt, wird nach Pauschale abgerechnet.

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Lancelot am 05 Okt 2015 18:10:03

zulu hat geschrieben: Es müsste doch irgendwie möglich sein, zumindest die Übernachtungskosten geltend zu machen


Grade DIE nicht :!:

Auch bei Übernachtung in einem Fahrzeug ist die steuerfreie Zahlung der Pauschbeträge nicht zulässig.

Quelle : --> Link

Du darfst lediglich die Fahrtkosten - im Rahmen der Kilometerpauschale - geltend machen.

Anders wär´s, wenn Du das Auto ins Betriebsvermögen kriegst (sehr schwierig, bei "Wohnmobil" kriegen die Finanzler immer gaaanz lange Ohren). Dann mußt Du aber die privaten Fahrten verteuern. Ob sich das rechnet ... :nixweiss:

Jedenfalls würde ich das Thema nicht ohne belastbare Auskunft von Deinem FA angehen.

Gast am 05 Okt 2015 18:16:17

Wolfgang,

Da bin ich mir nicht sicher, dass das so stimmt. Mein Rapido ist im Betriebsvermögen und ich führe Fahrtenbuch.

Die paar Privat km werden mit den tatsächlichen Kosten versteuert.

Bisher habe ich immer die Übernachtungen mit der Pauschale abgerechnet. Für den Steuerberater war das o.k.

Werde das am Montag mal beim Finanzamt nachfragen.

Liebe , Alf

Lancelot am 05 Okt 2015 18:18:44

KudlWackerl hat geschrieben: Mein Rapido ist im Betriebsvermögen und ich führe Fahrtenbuch.

Beim TE aber nicht ...
Der hat "privat" und will Übernachtung erstattet, keine Rechnung, daher nur Pauschale ... genau DAS wird aber ausgeschlossen :(

Egal : Finanzamt fragen - nur die entscheiden da was ..

Allsquare am 05 Okt 2015 18:24:38

Lancelot hat geschrieben:Der hat "privat" und will Übernachtung erstattet

Nein, will er nicht !

zulu hat geschrieben:Es geht um die steuerrechtliche Geltendmachung von Übernachtungskosten

Lies einfach nur was da steht ...

Gast am 05 Okt 2015 18:40:06

Micha,

Eine Sache noch zur überwiegenden dienstlichen Nutzung:

Diese musst du nachweisen, wenn du mit der 1% Pauschale abrechnen willst. Dazu führst du zum Beispiel 3 Monate ein Fahrtenbuch und weist damit nach, dass mehr als 50% dienstlich sind. Das ist gestaltungsfähig, wenn du mehrere Fahrzeuge hast. 8)

Beim WoMo macht das wohl oft eher keinen Sinn, weil du 1% vom Listenneupreis versteuerst. Hast du also ein Fahrzeug mit Neupreis 80.000 €, versteuerst du 800 oft also 320 € Abzug. :D

Dann besser den billigen 25.000,-- Japan-Roadster auf 1% und ansonsten fürs WoMo, Benz oder Audi Fahrtenbuch schreiben. :lol:

Zum Kongress fahre mit einem Mietmobil, dann kannst du alle WerbungsKosten abrechnen.

Nur meine Meinung, Alf

bernhardm am 05 Okt 2015 20:29:20

Die Verpflegungs- und Übernachtungspauschalen liegen doch i.d.R. über den Kosten die für eine Übernachtung auf einem Stellplatz, ohne Stellplatz oder Campingplatz i.d.R. entstehen. Also würde ich diese Pauschalen nehmen. Fahrtkosten liegen beim WoMo zwar höher als die 30ct Pauschale - aber das hilft nix - mehr gibt es nur bei Geschäftsfahrzeugen, wo die vollen Kosten abgesetzt werden - dafür aber die Privatnutzung versteuert wird.

zulu am 05 Okt 2015 22:13:01

Danke für die rege Diskussion hier, das ist doch schon mal was.
Mal sehen, was das FA dann nächstes Jahr dazu sagt.
Bisher haben sie ja alle Reisekosten anerkannt,
dass es plötzlich weniger sein sollte,
nur weil ich mit dem eigenen Wohnmobil fahre,
ist ja schwer einzusehen.
Aber vielleicht habe ich hier ja ein einsichtiges FA
und es geht problemlos.
Danke nochmal für Eure Beiträge!

tees am 06 Okt 2015 08:16:04

Lancelot hat geschrieben:Grade DIE nicht :!:

Du darfst lediglich die Fahrtkosten - im Rahmen der Kilometerpauschale - geltend machen.



...das stimmt so aber nicht.
wir haben früher auch immer geliehen um zu unseren veranstaltungen zu fahren. nachweis über die veranstaltung, rechnung vom verleiher - wurde immer anstandslos vom finanzamt angenommen.
jetzt mit dem eigenen (ist im privatvermögen) kann ich problemlos die übernachtungspauschale und die kilometer abrechnen. alles bereits mehrmals erfolgreich erledigt :)

lg tom

steuertantegabi am 06 Okt 2015 09:27:22

Das Finanzamt ist nicht zur Auskunft verpflichtet, wenn Ihr Antwort bekommt, freut Euch, ist aber nicht rechtsverbindlich.

Da hilft nur ein schriftlicher Antrag auf verbindliche Auskunft oder ein Steuerberater.

Grundsätzlich kann man die Verpflegungspauschale bekommen und die 0,30 € pro Kilometer.

Bei Dienstreisen kann man die 0,30 € durch die tatsächlichen Kosten ersetzen. Das bedeutet aber die Gesamtkosten für das ganze Jahr zu ermitteln, incl. Abschreibung etc. und diese auf die Gesamtfahrleistung umzurechnen = Kosten pro Kilometer.

Eine Übernachtungspauschale gibt es nicht (Ausnahme Ausland), hier geht nur der Einzelnachweis. Wird wahrscheinlich auf die Stellplatzgebühren hinauslaufen.

Gabi

Allsquare am 06 Okt 2015 12:13:18

steuertantegabi hat geschrieben:Eine Übernachtungspauschale gibt es nicht (Ausnahme Ausland), hier geht nur der Einzelnachweis.

Komisch

Für Arbeitnehmer besteht jedoch noch die Möglichkeit sich eine Übernachtungspauschale vom Arbeitgeber erstatten zu lassen oder als Werbungskosten abzusetzen. Diese beträgt in Deutschland 20 Euro je Übernachtung. Im Ausland ist diese Pauschale wieder abhängig vom jeweiligen Land.

Quellen --> Link --> Link --> Link

steuertantegabi am 06 Okt 2015 13:20:48

Stimmt, hatte das "Angestellter" überlesen

ganderker am 06 Okt 2015 14:54:27

steuertantegabi hat geschrieben:Grundsätzlich kann man die Verpflegungspauschale bekommen und die 0,30 € pro Kilometer.


Hallo Gabi,
die Diskussion bringt mich auf eine Idee.
Wir haben im Norden ein vermietetes Haus. Wenn ich nun da rauf fahre (hin+zurück 1.300km) wegen Handwerkern uä: wie mache ich dem FA klar, dass ich wirklich dort war mit dem Womo?
Bisher hatten wir die Dieselrechnungen eingereicht, wenn wir sie nicht wieder weggeworfen hatten, keine weiteren Kosten abgerechnet, aber irgendwie kann das ja auch nciht fair sein.
Kannst mir einen Tipp geben, wie ich das anstelle, dass das FA den Besuch glaubt?

steuertantegabi am 06 Okt 2015 16:06:55

Hallo,
so aus dem Handgelenk ist das schwierig.
Die 0,30 € bekommst du ja, egal welches Fahrzeug du nimmst.
Vor Ort tanken klappt eigentlich fast immer als Nachweis. Willst du mehr als die 0,30 € bleibt nur die Kostenermittlung pro Kilometer. Ziemlicher Aufwand, weil ja jede Rechnung und Quittung erfasst werden muss.
Wende dich am besten an (d)einen Steuerberater, wir sind nicht so teuer wie jeder glaubt.
Möglich ist auch noch ein Lohnsteuerhilfeverein.
Und die Kosten dafür sind auch wieder abzugsfähig, soweit sie auf Vermietung und Verpachtung entfallen :ja: .
Viel Erfolg.

Gabi

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